Vorwürfe der Vergewaltigung in München?

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Eine Chance auf Freispruch oder Bewährung? Regelungen des Strafmaßes 

Geahndet wird eine Vergewaltigung mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren. Je nach Schwere und Abstufung sind aber auch Mindeststrafen von fünf Jahren vorgesehen. Eine Geldstrafe ist nicht möglich, da es sich bei einer Vergewaltigung um ein Verbrechen handelt. 

In Deutschland wird die Vergewaltigung in § 177 StGB definiert und liegt keineswegs nur dann vor, wenn es tatsächlich zum erzwungenen Geschlechtsverkehr kommt. Entscheidend für die Einstufung als Vergewaltigung ist das Ausmaß der sexuellen Handlung, wobei sowohl das erzwungene Eindringen in den Körper des Opfers oder des Täters als auch andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen der Definition entsprechen.

Wichtiges in Kürze zum Thema Vergewaltigung:

  • Eine Vergewaltigung gehört zu den schwerwiegendsten Sexualstraftaten.
  • Sie stellt einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung dar.
  • Das Eindringen in den Körper des Opfers gegen seinen Willen ist als Vergewaltigung zu qualifizieren.
  • Das Strafmaß richtet sich nach der Schwere der Vergewaltigung. Der Einsatz von gefährlichen Werkzeugen oder Waffen spielt hierbei eine entscheidende Rolle.

Aussage gegen Aussage – nicht jeder Fall kann bewiesen werden

Oftmals stehen in Fällen der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung Aussage gegen Aussage. Zeugen, die den Täter entlasten oder die Aussagen des Opfers bekräftigen können, gibt es oftmals nicht.

Durch diesen Umstand kommt es zu einer schwierigen Beweislage für die Ermittlungsbehörden. Anders als für viele Straftatbestände heißt es nicht „Im Zweifel für den Angeklagten“, sondern es wird der Glaubwürdigkeit des Opfers ein hoher Stellenwert beigemessen. Lässt das Opfer keine Zweifel an der Richtigkeit seiner Aussage und verstrickt sich nicht in Widersprüche, wird ihm oft Glauben geschenkt.

Die Zahl der Falschaussagen und -anzeigen ist vermutlich vergleichbar hoch, wie die  Verurteilungsrate. Eine fachlich spezialisierte Strafverteidigerin kann ein aussagepsychologisches Gutachten des Opfers erstellen lassen, um eine mögliche Unschuld des Mandanten zu beweisen.

Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung?

Die Grenzziehung zur sexuellen Nötigung, die ebenfalls in § 177 StGB festgeschrieben ist, gilt als fließend. Bei beiden handelt es sich um einen so genannten Einheitstatbestand, der sich lediglich in der Schwere unterscheidet.

Eine Vergewaltigung beschreibt einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung und tritt nach § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB ein. Das Strafmaß für eine Vergewaltigung fällt wesentlich höher aus, als für sexuelle Nötigung.

Die Gruppenvergewaltigung – eine besonders grausame Variante sexueller Gewalt

Gruppenvergewaltigung ist eine besonders grausame Form der sexualisierten Gewalt, bei der mehrere Täter gemeinsam ein Opfer vergewaltigen oder sexuell nötigen. Im Gegensatz zu einer Einzeltat entsteht bei einer möglichen Gruppenvergewaltigung häufig ein massiver Druck auf das Opfer, da es von mehreren Tätern bedroht wird und sich ihm kaum eine Möglichkeit zur Gegenwehr bietet.

Wenn es zu einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung kommt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Ermittlungsbehörden schnell handeln, um das Opfer zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Die Beweisführung bei Gruppenvergewaltigungen kann aufgrund der Vielzahl der Beteiligten und ihrer verschiedenen Rollen innerhalb der Tatgruppe schwierig sein.

In vielen Fällen ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Strafverteidiger beraten zu lassen, um eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln und das beste Ergebnis zu erzielen. Dabei können auch gutachterliche Stellungnahmen oder Aussagepsychologische Gutachten zum Einsatz kommen, um die Schuldfrage zu klären und den Tatvorwurf zu widerlegen.

Gruppenvergewaltigungen sind eine schwerwiegende Straftat und werden entsprechend geahndet. Die Strafen reichen von hohen Freiheitsstrafen bis hin zu lebenslanger Haft.

Eindringen, Beischlaf, sexuelle Handlungen: was definiert eine Vergewaltigung?

Wer gegen den erkennbaren Willen des Opfers den Beischlaf vollzieht, macht sich strafbar.

Auch beischlafähnliche sexuelle Handlungen, die vom Täter an oder mit dem Opfer vorgenommen werden, können als Vergewaltigung angesehen werden, wenn sie besonders erniedrigend sind. Hierbei kann es sich um Handlungen wie Zwang zur oralen oder analen Penetration oder andere sexuelle Übergriffe handeln, die das Opfer in Angst vor Schlägen oder anderen Formen von Gewalt versetzen.Unter das Eindringen in Körperöffnungen zählt: vaginaler Geschlechtsverkehr, Oral- und Analverkehr. Dabei geht es in erster Linie um das Eindringen, und nicht um das Körperteil oder den Gegenstand, mit dem in den Körper des Opfers eingedrungen wird.Zudem erfüllen alle sexuellen Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, den Straftatbestand der Vergewaltigung.

Unter das Eindringen in Körperöffnungen zählt: vaginaler Geschlechtsverkehr, Oral- und Analverkehr. Dabei geht es in erster Linie um das Eindringen, und nicht um das Körperteil oder den Gegenstand, mit dem in den Körper des Opfers eingedrungen wird.

Auch das Einführen von Körpergliedern in Körperöffnungen gehören zu den Merkmalen des Straftatbestands. Hierzu zählen beispielsweise das Eindringen von Fingern in die Vagina oder den Anus des Opfers oder das Einführen von Gegenständen, wie beispielsweise Flaschen oder Obst.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Beischlaf – und somit der Strafbestand der Vergewaltigung – bereits dann stattfindet, sobald in den Scheidenvorhof eingedrungen wird.

Unterschiedliche Strafmaße bei schweren und besonders schweren Vergewaltigungsfällen

Eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren gilt als Strafmaß für eine schwere Vergewaltigung. 

Als schwere Vergewaltigung werden Handlungen eingeordnet, bei denen der Täter ein gefährliches Werkzeug oder eine Waffe mit sich führt, um möglichen Widerstand des Opfers zu überwinden. 

Bereits die Griffbereitschaft des gefährlichen Werkzeuges oder der Waffe reicht für diese Zuordnung aus. Ein Einsetzen ist nicht erforderlich. 

Jeder Gegenstand, der dazu dient, den Widerstand des Opfers zu bezwingen, wird als gefährliches Werkzeug eingestuft. Hierzu zählen beispielsweise Pfefferspray, Besenstiele, Elektroschockgeräte und Eisenstangen. 

Bringt der Täter das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung, tritt ebenfalls das Mindeststrafmaß von drei Jahren Freiheitsstrafe ein. Eine schwere gesundheitliche Schädigung liegt dann vor, wenn der Täter an einer ansteckenden (Geschlechts-)Krankheit wie beispielsweise Tuberkulose oder Aids erkrankt ist und das Opfer dadurch in Gefahr bringt, sich mit dieser Krankheit anzustecken. 

Eine Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren erwartet einen Täter, der sein Opfer durch die Tat in Todesgefahr bringt oder körperlich schwer misshandelt. Auch die Verwendung einer Waffe der eines gefährlichen Werkzeugs gehört hierzu. 

Sobald das Opfer eine erhebliche Beeinträchtigung seiner körperlichen Unversehrtheit vorzeigen kann, liegt eine körperliche schwere Misshandlung vor. Diese Einschätzung wird stets im Einzelfall entschieden. 

Bereits die Drohung des Einsatzes einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeuges gilt als Verwendung. Ausschlaggebend ist, dass das Werkzeug oder die Waffe gegen das Opfer angewandt wird. Um welche Art des Werkzeugs oder der Waffe es sich handelt, ist dabei zweitrangig. Vielmehr geht es um die Art und Weise der Benutzung. Schon ein Kissen, welches dem Opfer während der Tat auf das Gesicht gedrückt wurde, wurde vom Bundesgerichtshof in der Vergangenheit als gefährliches Werkzeug eingestuft. 

Bei Vergewaltigung drohen bis zu 10 Jahre Haft.

Eine der häufigsten Straftaten im Bereich des Sexualstrafrechts ist die Vergewaltigung. Im Deutschen Strafgesetzbuch stellt Vergewaltigung gemäß § 177 StGB einen speziellen Fall der sexuellen Nötigung bzw. des sexuellen Übergriffs dar.

 
 

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