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Aktuelle Referenzen & Bewertungen

Fahrerlaubnis/BtMG-Verstoß

Unser Mandant war wegen eines Verstoßes gegen das BtMG verurteilt worden. Die Fahrerlaubnisbehörde wollte ihr daraufhin die Fahrerlaubnis entziehen.  Mit Hilfe einer durchdachten juristischen Strategie konnten wir die Eignungszweifel des Mandanten bei der Fahrerlaubnisbehörde ausräumen. Der Mandant ist weiter Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis und glücklicher Teilnehmer im Straßenverkehr

Frau Günther hat sich meiner Sache schnell angenommen. Ich bin froh, dass ich meinen Führerschein behalten darf! Vielen lieben Dank!

BtMG-Verstoß

Bei dem Mandanten wurde infolge einer Hausdurchsuchung mehrere hundert Gramm Betäubungsmittel (u.a. Haschisch und Kokain) sowie  eine fünfstellige Bargeldsumme beschlagnahmt. Gegen ihn wurde  wegen Verdacht des Handeltreibens staatsanwaltschaftlich ermittelt und beim Ermittlungsrichter ein Haftbefehl beantragt und  erlassen . Er landete in der JVA Stadelheim . Er war verzweifelt und wollte schnellstmöglich aus der Untersuchungshaft raus. Frau Günther konnte beim Ermittlungsrichter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung wecken, sodass der Mandant nach kurzer Zeit aus der Untersuchungshaft entlassen wurde.

Frau Günther hat mich in meiner BTMG-Geschichte mit großem Einsatz erfolgreich verteidigt. Ich war mehrere Wochen in Haft, meine Lage schien aussichtlos. Dank ihr wurde ich auf freien Fuß gesetzt.

BtMG-Verstoß

Der Mandant war mit dem Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln konfrontiert. Es wurde eine Vielzahl von verschreibungspflichtigen Tabletten, u.a. Marihuana, Metamphetamine und MDMA beschlagnahmt. In der Hauptverhandlung konnten wir darlegen, dass der Mandant einen Großteil des beschlagnahmten Betäubungsmittels für den eigenen Konsum besaß und erworben hatte. Vor Gericht erzielten wir ein mildes Urteil in Form einer Freiheitsstrafe, deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wurde. 

Frau Rechtsanwältin Günther hat trotz der großen Menge und Vielzahl an Betäubungsmitteln, die bei mir gefunden wurde, ein sehr mildes Urteil für mich erzielt. Ich musste dank ihr nicht in Haft.

BtMG-Verstoß

Der jugendliche Mandant hatte eine Anklage wegen Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erhalten. Er soll in einer Vielzahl von Fällen Marihuana und Ecstasy verkauft haben. Infolge einer fundierten Verteidigerstrategie konnten wir das Verfahren mit der Zahlung einer lediglich dreistelligen Geldauflage abschließen.

Ich war bei Frau Günther wegen eines Drogenverfahrens. Infolge Ihrer großartigen Verteidigung bekam ich lediglich eine Geldauflage aufgedrückt. Ein weiteres Verfahren gegen mich wurde fallen gelassen. Tausend Dank!

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen strafgerichtliche Verurteilungen des Beschwerdeführers wegen Beleidigung eines – ihm persönlich und namentlich unbekannten – Staatsanwalts an den die Dienstaufsicht führenden Leitenden Oberstaatsanwalt. Die 2. Kammer des Ersten Senats hat nun 16. März 2022 Seite 2 von 3 entschieden, dass
die Fachgerichte die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verkannt haben und ihre Entscheidungen hierauf beruhen.

BtMG-Verstoß

Es lief ein Ermittlungsverfahren gegen unsere vorbestrafte Mandantin wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Innerhalb ihrer offenen Bewährungszeit wurde bei unserer Mandantin Marihuana in der Handtasche gefunden. Trotz ihrer Vorstrafe konnten wir mit vor Gericht aushandeln, dass von der weiteren Strafverfolgung abgesehen wird. 

Bei mir wurde in der Handtasche eine kleine Menge Marihuana gefunden. Da dies in meiner Bewährungszeit war, habe ich mir große Sorgen gemacht. Frau Günther war ein äußerst kompetente Vertreterin Vor Gericht hat sie das bestmögliche Ergebnis für mich rausgeholt.

Urkundenfälschung

Der Mandantin wurde eine Urkundenfälschung zur Last gelegt. Dieser Vorwurf wog umso schwerer, weil sie die vermeintliche Tat im Rahmen ihrer beruflichen Anstellung begangen haben soll. Ihr war das Verfahren äußerst unangenehm. Auch ging es ihr um die Vermeidung eines öffentlichen Hauptverhandlungstermins. Vor diesem Hintergrund konnten wir mittels einer durchdachten Strategie das Verfahren mit einer geringen Geldstrafe beenden.

Frau Günther hat mich super beraten. Ich war so in Sorge, dass ich in einer öffentlichen Verhandlung erscheinen muss.

Urkundenfälschung

Gegen unsere Mandantin lief ein Verfahren wegen Urkundenfälschung, da sie als Angestellte einer Vermögensberatung bewusst die Unterschrift eines Antragsstellers gefälscht und diesen Antrag auch weitergereicht hat. Wir konnten für unsere Mandantin eine geringe Geldstrafe erzielen. Sie zeigte sich glücklich darüber, einer Gefängnisstrafe zu entgehen.

Frau Günther hat mich kompetent beraten und uns stets auf dem Laufenden gehalten. Dank ihr mussten wir uns um nichts weiter kümmern. Geld- statt Gefängnisstrafe, großartig!

Erregung öffentlichen Ärgernisses

Die Staatsanwaltschaft leitete gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses ein. Im laufenden Ermittlungsverfahren konnten wir erfolgreich darlegen, dass unserem Mandanten die Tat nicht nachzuweisen war. Das Verfahren wurde eingestellt.

Frau Rechtsanwältin Günther hat mich bei einem mir persönlich sehr unangenehmen Verfahren mit großem Engagement und diskret verteidigt. Danke!

Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften

Unserem Mandanten wurden die Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften zur Last gelegt. Delikte dieser Art stellen nicht nur bloße Straftatbestände dar, sondern zugleich auch Verstöße gegen die sittliche Ordnung einer Gesellschaft. Gleichwohl erreichten wir ein mildes Urteil, welches statt einer Freiheitsstrafe lediglich eine Geldstrafe  vorsah.

Für mich schien das Absitzen einer Freiheitsstrafe unausweichlich. Frau Günther hat mich ruhig, diskret und fachlich sehr kompetent über die Chancen und Risiken verschiedener Verteidigungsstrategien aufgeklärt. Insgesamt hat sie mich bei einem sehr unangenehmen strafrechtlichen Problem hervorragend verteidigt. Ein solches Urteil lag jenseits meiner Vorstellungen! Vielen Dank!

Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften zur Last gelegt. Delikte dieser Art stellen nicht nur bloße Straftatbestände dar, sondern zugleich auch Verstöße gegen die sittliche Ordnung einer Gesellschaft. Gleichwohl erreichten wir ein mildes Urteil, welches statt einer Freiheitsstrafe lediglich eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen vorsah.

Frau Rechtsanwältin Günther hat mich bei einem mir persönlich sehr unangenehmen Verfahren verteidigt. Für mich schien das Absitzen einer Freiheitsstrafe unausweichlich. Frau Günther hat mich ruhig, diskret und fachlich sehr kompetent über die Chancen und Risiken verschiedener Verteidigungsstrategien aufgeklärt. Insgesamt hat sie mich bei einem sehr unangenehmen strafrechtlichen Problem hervorragend verteidigt. Ein solches Urteil lag jenseits meiner Vorstellungen! Vielen Dank!

Strafbefehl/Körperverletzung

Der Mandant erhielt ein Strafbefehl wegen Körperverletzung trotz Vorstrafen. Er soll einem Beamten ins Gesicht getreten und geschlagen haben. Trotz seiner Vorstrafen konnte Frau Günther eine Verurteilung zu einer geringen Geldstrafe erreichen.

Ich habe Frau Günther im Internet gefunden. Vor Gericht hat sie das Beste für mich rausgeholt!

Gefährliche Körperverletzung

Unserem Mandanten wurde der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung gemacht. Er soll den Fahrer eines Pkw von hinten tätlich angegriffen haben, wodurch es fast zu einem Unfall gekommen wäre. Infolge einer Verteidigererklärung wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. 

Das Verfahren hat mich sehr belastet, ich bin froh über das Ergebnis. Dankeschön!

Körperverletzung

Der Mandant wurde mit dem Vorwurf der schweren  Körperverletzung konfrontiert. Der vermeintlich Geschädigte soll erhebliche Kopfverletzungen durch den Mandanten erlitten haben. Frau Günther erreichte nach Einreichung eines langen Schriftsatzes, in welchem eine umfangreiche Beweiswürdigung aus Verteidigersicht vorgenommen wurde,  die  Einstellung des Verfahrens.

Ich hatte ein Verfahren wegen Körperverletzung am Hals. Die Vorwürfe der Gegenpartei schienen mir frei erfunden und unerklärlich. Frau Günther war telefonisch stets erreichbar. Ihre durchdachte Strategie hat zu einer Verfahrenseinstellung geführt. Ich würde jederzeit wieder ihre Hilfe in Anspruch nehmen!

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung

Die Staatsanwaltschaft legte unserem Mandanten eine dreifache Vergewaltigung sowie eine sexuelle Nötigung zur Last. Ebenso stand der Vorwurf der Bedrohung im Raum. Wir konnten mit fundierten Argumenten die Anklage erschüttern. Das Verfahren wurde eingestellt.

Meine persönliche Lage schien aussichtslos. Der Vergewaltigungsvorwurf wog schwer. Bei Frau Günther habe ich mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt. Ich war so erleichtert, das Verfahren ist ohne Verurteilung beendet!

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung

Unserem schockierten Mandanten wurde Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vorgeworfen. Er sollte durch heimliche aufgenommene Sprachmemos überführt werden. Die Verteidigung konnte darlegen, dass diese Aufnahmen nicht verwendet werden dürfen (Beweisverwertungsverbot). Damit war das Verfahren vom Tisch. Letztendlich erreichten eine Einstellung des Verfahrens.

Mir wurde zu Unrecht ein Sexualdelikt zur Last gelegt. Eine Frechheit. Ihre durchdachte Strategie hat zu einer Verfahrenseinstellung geführt. Sie ist eine Expertin auf dem Gebiet des Strafrechts mit verdienter 5-Sterne-Bewertung!

Vermögensdelikte

Unser Mandant wurde verhaftet. Er sollte aus Deutschland aufgrund eines begangenen Untreue- und Unterschlagungsdelikts ins Ausland ausgeliefert werden. Frau Günther konnte darlegen, dass die vermeintliche begangene Straftat bereits verjährt war. Der Mandant wurde sofort aus der Haft entlassen und die Auslieferung wurde für unzulässig erklärt.

Gegen mich lief ein Verfahren wegen Unterschlagung u.a . Dank ihrer Arbeit konnte ich gerade noch einer Auslieferung ins Ausland entgehen!

Bestechlichkeit und Vorteilsannahme

Gegen unseren Mandanten, einen Beamten, wurden Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme geführt. In erster Instanz wurde er deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Verteidigung mit Erfolg Berufung ein. Der Mandant wurde freigesprochen.

Meine Nerven lagen blank. Insbesondere als Beamter habe ich mich an das Gesetz zu halten. Ein Freispruch war richtig und rettete mir die berufliche Zukunft!

Steuerfahndung/Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung eines hohen sechsstelligen Betrages geführt. Nach einer Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung erließ durch das zuständige Amtsgericht Haftbefehl. Wir konnten das Gericht im Rahmen einer Haftprüfung davon überzeugen, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Das Verfahren endete nach einer von der Verteidigung durchgeführten tatsächlichen Verständigung mit der Steuerfahndung für den Mandanten erfolgreich mit einer Bewährungsstraf

Wichtig war für mich, schnell aus der Haft zu kommen. Gottseidank musste ich nicht wieder rein! Dankeschön!

Widerruf der Bewährung

Unser mehrfach wegen Vermögensdelikten strafrechtlich in Erscheinung getretener Mandant hatte vor Gericht eine Freiheitsstrafe erhalten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden war. Leider hielt er sich nicht an die gerichtlichen Auflagen. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher den Widerruf der Bewährung. Im Rahmen einer durch Frau Günther vorbereiteten Anhörung konnten wir das Gericht davon überzeugen, es bei einer Bewährungsstrafe zu belassen.

Ich sah mich schon im Gefängnis. Dank ihr kam es lediglich zu einer Bewährungsstrafe!

Schwerer Raub

Unser Mandant wurde wegen Verdachts des mehrfachen gemeinschaftlichen schweren Raubes verhaftet. Im Rahmen einer mehrtätigen Hauptverhandlung konnte Frau Günther darlegen, dass die Mandantin nicht als Drahtzieher, sondern lediglich untergeordnete Tatbeiträge geleistet hatte. Resultat war, dass unsere Mandantin aus der Haft entlassen wurde und eine Jugendstrafe in Höhe von zwei Jahren erhielt, deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Es war eine gute und lange Zusammenarbeit. In meinen jungen Jahren hätte mir eine Gefängnisstrafe echt die Zukunft verbaut.

Unsere Bewertungen

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
Isabel Zentgraf
★★★★★
Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
Simon Höfter
★★★★★
Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
Susanne Müller
★★★★★
Beste Anwältin überhaupt..kann ich nur empfehlen!
Patrick Mahomie
★★★★★
Ich habe zwar (gottseidank) noch keine vergleichbaren Erfahrungen gemacht, Frau Günther jedoch als sehr gute und engagierte Strafverteidigerin erlebt: Sie hatte für mich immer ein offenes Ohr und stand auch bei wiederholten Rückfragen jederzeit zur Verfügung oder rief umgehend zurück. Menschlich hat sie sich mit Feingefühl in meinen Fall eingearbeitet und fachlich vor Gericht war sie eine Raubkatze. Kurzum: Wir haben gewonnen und ich kann Frau Günther besten Gewissens weiter empfehlen.
Barbara Söllner
★★★★★
Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
alina müller
★★★★★