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Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Strafrecht München

Als Anwälte aus Leidenschaft setzen wir uns für Sie ein. Wir informieren Sie umfassend zum Strafrecht und verteidigen Sie kompetent. Erfahren Sie hier mehr über die Rechtsgebiete des Strafrechts, Exemplarische Straftaten, Vorteile mit Strafverteidigern und den Ablauf des Strafprozesses. 

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
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Rechtsgebiete des Strafrechts

Arzt- & Medizinstrafrecht

Spezialisierte Strafverteidigung für Ärztinnen und Ärzte – etwa bei Abrechnungsbetrug oder AMG-Verstößen.
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BtMG & Drogenstrafrecht

Vorwürfe wegen Besitz, Handel oder Einfuhr von Betäubungsmitteln.
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Jugendstrafrecht

Verteidigung von Jugendlichen oder Heranwachsenden – sensibel, klar und durchsetzungsstark.
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Körperverletzungsdelikte

Ob einfache, gefährliche oder fahrlässige Körperverletzung – ich vertrete Ihre Rechte.
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Sexualstraftaten

Verteidigung bei Vorwürfen wie sexueller Nötigung, Missbrauch oder Vergewaltigung.
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Verkehrsstrafrecht

Verteidigung bei Führerscheinverlust, Fahrerflucht, Trunkenheit oder Gefährdung des Straßenverkehrs.
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Kapital- & Tötungsdelikte

Rechtsbeistand in besonders schweren Verfahren – z. B. bei Totschlag oder Mordvorwurf.
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Beleidigung & Üble Nachrede

Strafverteidigung bei Ehrdelikten – ob Anzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung.
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Straftaten

Würde man die Menschen auf der Straße danach fragen, was sie unter Strafrecht bzw. unter strafrechtlich relevanten Taten verstehen, so stünden Mord und Totschlag vermutlich an erster Stelle. Das hat damit zu tun, dass diese Fälle am medienwirksamsten und sicherlich auch am drastischsten sind. Dabei gab es 2022 gemäß des Sicherheitsreports der Bayerischen Polizei nur 52 Straftaten gegen das Leben und damit 20 % weniger, als 2021.

Die häufigsten Straftaten in München 2022 waren dagegen:

  1. Einfacher Diebstahl (17.698 Straftaten, +14,2 %)
  2. Rohheitsdelikte (16.148 Straftaten, +23,4 %)
  3. Schwerer Diebstahl (10.506 Straftaten, +12 %)
  4. Vermögens- und Fälschungsdelikte (15.675 Straftaten, -16,0 %)
  5. Callcenter-Betrug (5.410 Straftaten, + 11,1 % im Vergleich zu 2021)
  6. Gewaltkriminalität (4.510 Straftaten, +29 % im Vorjahrsvergleich)
  7. Häusliche Gewalt (3.069 Straftaten, +17,5 %)
  8. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (1.892 Straftaten, +14,2 %)
  9. Politisch motivierte Kriminalität (1.647 Straftaten, -7,7 %)
  10. Wohnungseinbruch-Diebstahl (553 Straftaten, +33,3 %) 

Im Gegensatz dazu sank in der sichersten Stadt Deutschlands (Quelle: Allianz) die Aufklärungsquote in 2022 um 2,8 %.

Dr. Gottfried Rühlemann
Dr. Gottfried Rühlemann

Nicht jede Straftat kann zur Anzeige gebracht werden

Bleibt eine Straftat oder der Täter bzw. die Täterin unentdeckt, kann die Straftat gemäß § 78 Strafgesetzbuch verjähren:

Straftat Verjährungsfrist
Mord Verjährt nicht
Totschlag 20 Jahre
Raub 20 Jahre
Sexuelle Nötigung 20 Jahre
Körperverletzung 5 Jahre
Insolvenzverschleppung 5 Jahre
Betrug 5 Jahre
Untreue 5 Jahre
Bestechung 5 Jahre
Einfacher Diebstahl 5 Jahre
Schwerer Diebstahl 5 Jahre
Wohnungseinbruch 5 Jahre
Häusliche Gewalt Bis zu 10 Jahre
Vermögensdelikte 3 bis 10 Jahre
Fälschungsdelikte 3 bis 10 Jahre
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Strafverteidiger

Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Straftaten wird auch als Fachanwalt für Strafrecht bezeichnet. Folgende Gründe sprechen für einen kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht:

  • Beruhigung, weil Sie einen starken, spezialisierten Partner an der Seite haben
  • Erfolgsaussichten durch die fundierte Einschätzung eines erfahrenen Experten
  • Sicherheit durch einen konkreten Handlungsplan
  • Höchste Geheimhaltung Niemand erfährt von Ihrer Kontaktaufnahme
  • Gewissheit, wenn Post vom Gericht oder der Polizei kommt.
  • Schutz vor falschen Handlungen und Anschuldigungen des Staates gegen Sie
  • Verteidigung gegen alle, die Sie beschuldigen
  • Fairness im Kampf gegen die Übermacht des Staates
  • Chancen auf Alternativen zu hohen Geldstrafen und Haft
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Team der Kanzlei Günther

Strafprozess

Im deutschen Rechtssystem ist der Ablauf eines jeden Strafverfahrens in der Strafprozessordnung gesetzlich geregelt. Ein Strafverfahren wird immer dann eingeleitet, wenn beim zuständigen Gericht eine Strafanzeige eingeht, oder von Amts wegen durch die Staatsanwaltschaft ermittelt wird. In Deutschland werden alle Verbrechen, von denen die Staatsanwaltschaft Kenntnis erlangt, von Amts wegen verfolgt. Das bedeutet, dass sogar ein mögliches Opfer nicht entscheiden kann, ob eine Strafverfolgung stattfindet oder nicht.

Phasen des Strafprozesses

Generell gliedert sich ein Strafverfahren in bis zu 5 Phasen, wobei unter bestimmten Voraussetzungen nicht alle Phasen durchlaufen werden. Die einzelnen Phasen sind:

  1. Ermittlungsverfahren
  2. Zwischenverfahren
  3. Hauptverfahren
  4. Rechtsmittelverfahren
  5. Vollstreckungsverfahren

Wichtig zu wissen: In jeder Phase im Strafprozess ist das Hinzuziehen eines Anwalts zu empfehlen. Als Rechtsbeistand kann ihr Anwalt von Beginn an die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch die Ermittlungsbehörden einfordern und sich selbst und Ihnen durch Akteneinsicht Klarheit über die Situation verschaffen. Nachfolgend informieren wir  Sie genauer über die einzelnen Schritte des Strafverfahrens.

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Festnahme / Verhaftung

Eine Festnahme ist grundsätzlich ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der festgenommenen Person. Sie muss deshalb stets gerichtlich legitimiert werden. Sollten Sie jemals in die Situation einer Verhaftung geraten, egal ob unmittelbar nach einer Straftat als vorläufige Festnahme, oder als Festnahme aufgrund eines gegen Sie vorliegenden Haftbefehls, ist die oberste Maxime: Ruhe bewahren.

Sie sollten während der Festnahme keinerlei Angaben zu den Vorwürfen machen, denn auch jede noch so unüberlegte, irrelevant gedachte Äußerung im Eifer des Gefechts wird durch die festnehmenden Personen im Nachhinein zu Protokoll gebracht. Eine nachträgliche Korrektur der Aussagen während der Festnahme ist auch für den kompetentesten Fachanwalt schwer bis unmöglich. Machen Sie also unbedingt von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch! Weiterhin haben Sie das Recht Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen. Dieses sollten Sie unbedingt wahrnehmen, da sich der Strafprozess noch in einem sehr frühen Stadium befindet und durch einen kompetenten Verteidiger Einfluss auf die weitere Entwicklung genommen werden kann. 

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Strafbefehl

Ergeht ein Strafbefehl ist damit ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren gemeint, dass nicht alle Phasen eines klassischen Strafprozesses durchlaufen muss. Das Ziel ist es, eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Ausgestellt wird ein Strafbefehl ausschließlich bei leichter Kriminalität mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr als Höchststrafe. Diese muss zwingend zur Bewährung ausgesetzt sein.

Im Strafbefehl ist die Abgrenzung von ‚Vergehen‘ und ‚Verbrechen‘ wichtig. Ein Strafbefehl kann nur bei einem Vergehen ausgestellt werden. Ein Beispiel ist der Unterschied zwischen einer Körperverletzung und dem Straftatbestand der Schweren Körperverletzung. Während bei einer Einfachen Körperverletzung ein Strafbefehl durch das zu erwartende Strafmaß möglich wäre, ist dies bei der Schweren Körperverletzung nicht der Fall. Hier beginnt das Strafmaß bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Oft ist ein Strafbefehl im Gegensatz zu einem großen Verfahren auch im Interesse des Angeklagten, da es ohne die großen Kosten einer Hauptverhandlung, zügig und diskret abgehandelt ist. Auch im beschleunigten Verfahren ist ein Anwalt grundsätzlich empfehlenswert, da es bei einem Einspruch gegen den Strafbefehl unter Umständen zu einer Hauptverhandlung kommt. Außerdem muss der Strafbefehl eingehend auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werden, da zur Ausstellung lediglich ein hinreichender Tatverdacht nötig ist. In bestimmten Fällen würde der Richter einem Angeschuldigten ohne eigenen Anwalt auch einen Pflichtverteidiger zuweisen.

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Online- oder Hausdurchsuchung

Besteht keine Gefahr im Verzug, so sind Durchsuchungen jeglicher Art durch die Behörden nur mit einem richterlichen Beschluss, dem sogenannten Durchsuchungsbeschluss, möglich. Eine Durchsuchung kann zur Gefahrenabwehr für Leib, Leben und Freiheit einer Person, zur Verhütung von Straftaten, zur Festnahme einer beschuldigten Person und zur Sicherstellung von Gegenständen erfolgen. Die Polizei darf dabei Gewalt anwenden, um sich Zutritt zu einer Wohnung zu verschaffen.

Sehen Sie sich mit einer Hausdurchsuchung in ihren privaten, oder geschäftlichen Räumlichkeiten konfrontiert, sollten Sie sich zunächst den Durchsuchungsbeschluss durch die Beamten zeigen lassen. Im richterlichen Beschluss muss deutlich erkenntlich sein, welcher Vorwurf gegen Sie erhoben wurde, welche Räume durchsucht werden dürfen und ob spezielle Gegenstände Teil der Suche sind. Mit Kenntnis dieser Grundinformationen sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren, da dieser die Beamten noch in der Situation auf eventuelle Fehler im Beschluss hinweisen kann und sicherstellt, dass ausschließlich im Rahmen der Berechtigungen gehandelt wird. Proaktivität an dieser Stelle wird Ihnen im späteren Verlauf des Verfahrens zugutekommen. 

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Erkennungsdienstliche Behandlung

Wird an Ihnen eine erkennungsdienstliche Maßnahme vorgenommen, so sind Sie mit großer Wahrscheinlichkeit Beschuldigter in einem Strafprozess. Durchgeführt werden dabei üblicherweise: Anfertigen von Lichtbildern Nehmen von Fingerabdrücken aller Finger Stimmaufnahmen Videoaufnahmen Messungen der Körpergröße und des Gewichts Vermerken besonderer körperlicher Merkmale Die Maßnahmen dürfen von der Polizei auch unter Zwang durchgeführt werden. Sollten Sie eine Vorladung zur Erkennungsdienstlichen Behandlung erhalten, sollten Sie unbedingt den Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht suchen. Dieser kann Sie im Vorfeld beraten, denn auch während der Maßnahme kann die Polizei versuchen, Sie durch eine informelle Atmosphäre zu Angaben zum aktuellen Fall zu bewegen. Weiterhin kann ihr Rechtsbeistand auch im Vorfeld eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Erkennungsdienstlichen Behandlung einholen.

Strafverfahren

Ein Strafverfahren verläuft in Phasen und orientiert sich an der Strafprozessordnung. Durch einen Strafprozess werden durch den Staat 3 wesentliche Ziele verfolgt:

  • Wahrheitsfindung
  • Rechtsstaatlichkeit
  • Rechtsfrieden

In jeder Phase eines Strafverfahrens stehen verschiedene Ziele im Fokus. So soll im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft bestimmt werden, ob ein Verfahren eingestellt wird, oder Anklage erhoben wird. Eine weitere Möglichkeit nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Nur, wenn Anklage erhoben wird, beginnt die nächste Phase des Strafprozesses. 

Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob sich aus der Anklage ein hinreichender Tatverdacht ergibt. Dabei können auch bereits Zeugen gehört werden. Ist die Prüfung erfolgreich, wird im Normalfall das Hauptverfahren eröffnet.

Das Hauptverfahren hat die Sammlung von Beweisen und Aussagen zur Aufgabe. Es kann auf verschiedene Arten enden. Im Normalfall mit der Einstellung, einem Freispruch oder einem Urteil.

Legt der Angeklagte keine Rechtsmittel im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens ein (Revision), beginnt im Falle einer Verurteilung das Vollstreckungsverfahren.

Sollten Sie sich als Beschuldigter oder Angeklagter in einem Strafverfahren wiederfinden, ist es von größter Wichtigkeit sich professionell vertreten zu lassen, um alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Viele Verfahren lassen sich mit einem Fachanwalt für Strafrecht auf alternativen Wegen beenden, sodass eine mit großen Kosten und mit Öffentlichkeit verbundene Hauptverhandlung entfällt. Sie sollten zu jeder Zeit im vollen Bewusstsein über ihre Rechte handeln können.

Sehen Sie sich mit einer Hausdurchsuchung in ihren privaten, oder geschäftlichen Räumlichkeiten konfrontiert, sollten Sie sich zunächst den Durchsuchungsbeschluss durch die Beamten zeigen lassen. Im richterlichen Beschluss muss deutlich erkenntlich sein, welcher Vorwurf gegen Sie erhoben wurde, welche Räume durchsucht werden dürfen und ob spezielle Gegenstände Teil der Suche sind. Mit Kenntnis dieser Grundinformationen sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren, da dieser die Beamten noch in der Situation auf eventuelle Fehler im Beschluss hinweisen kann und sicherstellt, dass ausschließlich im Rahmen der Berechtigungen gehandelt wird. Proaktivität an dieser Stelle wird Ihnen im späteren Verlauf des Verfahrens zugutekommen. 

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Revision

Eine Revision ist Teil eines Rechtsmittelverfahrens. Durch eine Revision wird das gerichtliche Urteil vor einem Revisionsgericht geprüft. Obwohl im Volksmund Revision und Berufung oft synonym verwendet werden, bestehen grundlegende Unterschiede.

  • Im Zuge einer Berufung kann eine Beweisaufnahme wiederholt werden, sodass mögliche inhaltliche Fehler der Hauptverhandlung zum Vorschein kommen.
  • Eine Revision hingegen prüft lediglich, ob das Urteil verfahrensrechtlich und materiellrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Es wird also vorwiegend geprüft, ob Abläufe respektiert, der Sachverhalt gewürdigt und die Strafzumessung ordnungsgemäß erfolgt ist. Für eine Revision empfiehlt sich das Hinzuziehen eines Anwalts, da der Antrag dem Gericht fachlich korrekt und schriftlich dargelegt werden muss.
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Untersuchungshaft/ Haft

Während die Untersuchungshaft eine sogenannte ‚verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme‘ ist, ist die klassische Haft der Ausdruck der Strafe des Freiheitsentzuges. Beides sind große Eingriffe in die Grundrechte einer Person und müssen stets gut begründet sein. Im Falle der Untersuchungshaft durch die Sicherung des Strafverfahrens. Bei der Haft durch ein vorangegangenes Urteil eines Gerichtes.

Untersuchungshaft wird durch einen Ermittlungsrichter angeordnet, der es als erwiesen sieht, dass ein Tatverdächtiger entweder flüchtig ist oder sich verborgen hält. Außerdem, wenn Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht. Verdunklungsgefahr besteht immer dann, wenn der Ermittlungsrichter annehmen muss, dass ein Tatverdächtiger Beweismittel zerstört oder Zeugen beeinflussen wird. Weitere Gründe können in der reinen Schwere der Tat (etwa bei Mord) bestehen.

Eine Untersuchungshaft darf keine Vorverurteilung darstellen und lediglich der Sicherung des Verfahrens dienen. Der Angeklagte ist noch nicht rechtskräftig verurteilt, weshalb die Zeit in Untersuchungshaft auf 6 Monate, bzw. in besonderen Fällen auf 12 Monate, begrenzt ist. Wichtig zu wissen ist, dass auch Zeit in der Untersuchungshaft Verurteilten im Falle einer Freiheitsstrafe angerechnet wird.

Wie immer gilt auch bei unvorhergesehener Verhaftung und Ingewahrsamnahme durch die Behörden – machen Sie keine Aussage, sondern besprechen Sie die Vorwürfe zunächst mit ihrem Anwalt. Zudem kann eine Untersuchungshaft durch einen Fachanwalt für Strafrecht durch verschiedene Rechtsmittel überprüft werden. Sollten Ihnen immense persönliche oder berufliche Nachteile entstehen, kann eine Untersuchungshaft gegebenenfalls vermieden werden.

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Internationale Rechtshilfe

Sehen Sie sich mit Vorwürfen in einem anderen Staat als ihrem Heimatstaat konfrontiert, kann es eventuell zu einer internationalen Rechtshilfe kommen. Dabei stehen zunächst mal die beteiligten Staaten im Fokus. Unterschieden wird zwischen der großen und der kleinen Rechtshilfe.

Bei der großen Rechtshilfe geht es um die Auslieferung straffällig gewordener Personen ins Land der Tat.

Die kleine Rechtshilfe bezeichnet die Ausführung von Teilen des Strafprozesses im Auftrag eines anderen Landes. Zum Beispiel können im Rahmen der kleinen Rechtshilfe Zeugenaussagen eingeholt, oder Beweismittel beschafft werden.

Überschneidungen und Unterschiede im internationalen Rechtsraum bedürfen besonderer Kenntnis der jeweiligen Gesetze und Prozesse der beteiligten Staaten. Achten Sie bei der Auswahl ihres Fachanwalts für Strafrecht deshalb unbedingt auf eine entsprechende Qualifikation.

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Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
Zertifikat: Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)Google Bewertungen