Anzeige wegen Diebstahl? - Ihre Strafverteidiger aus München helfen
Ob Ladendiebstahl, Unterschlagung im Unternehmen oder der Verdacht auf schweren Diebstahl: Eine Anzeige wegen Diebstahl kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen – selbst bei einem vermeintlichen Bagatelldelikt. Als erfahrene Strafverteidigerin stehe ich Ihnen in München von Beginn an zur Seite.

Typische Vorwürfe & Sachverhalte im Diebstahlstrafrecht
Dabei ist der Übergang zwischen Missverständnis, zivilrechtlicher Streitigkeit und strafbarer Handlung oft fließend. Eine frühe Verteidigung hilft, falsche Verdächtigungen richtigzustellen oder Verhältnismäßigkeit ins Verfahren zu bringen – gerade bei Ersttätern oder Bagatellfällen.
Ladendiebstahl
Raub & Überfall (§ 249 ff. StGB)
Einbruchdiebstahl oder besonders schwerer Fall (§ 243 StGB)
Diebstahl im sozialen oder familiären Umfeld
Welche Strafen bei Diebstahl drohen – und wie Sie sich schützen können
Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:
Geldstrafe bei Erstverstößen
Freiheitsstrafe bei schweren Fällen
Eintrag ins Führungszeugnis
Zivilrechtliche Forderungen
Mit einer frühzeitigen Verteidigung lassen sich Verfahren oft einstellen, in ein milderes Verfahren überführen oder gerichtliche Eskalationen vermeiden. Besonders bei unklarer Beweislage oder geringem Schaden kann der richtige anwaltliche Einstieg entscheidend sein.
„Wo Aussage gegen Aussage steht, braucht es nicht nur juristisches Wissen, sondern strategisches Feingefühl – und jemanden, der Ihre Stimme konsequent verteidigt.“
Die wichtigsten Formen des Diebstahl im Überblick
1. Einbruchdiebstahl (§ 243 StGB)
2. Raub & Überfall (§ 249 ff. StGB)
Warum Sie bei Diebstahl, Einbruch oder Raub nicht ohne Anwalt handeln sollten
Ohne anwaltliche Hilfe drohen vorschnelle Aussagen, die Ihre Lage verschlechtern – selbst wenn Sie glauben, nur ein Missverständnis aufklären zu wollen. Ich analysiere die Akte, kläre die Beweislage und verhindere, dass aus einem Verdacht eine Anklage wird. Besonders bei Raub oder Einbruch ist eine frühzeitige Verteidigung entscheidend, um den Strafrahmen zu beeinflussen oder eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.

Elemente eines Strafverfahrens: Diebstahl
Strafbefehl
Festnahme / Verhaftung
Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung
Erkennungsdienstliche Behandlung
Strafverfahren
Revision
Untersuchungshaft / Haft
Internationale Rechtshilfe
Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther bei Diebstahl, Einbruch & Raub
Als erfahrene Strafverteidigerin in München biete ich Ihnen eine klare, realistische Einschätzung und eine durchdachte Verteidigung – persönlich, diskret und effizient.
Was Sie bei mir erwartet:
Spezialisierte Verteidigung bei Diebstahl, Einrbuch & Raub
Diskretion und persönliche Betreuung
Schnelle Hilfe im Ernstfall
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was passiert nach einer Anzeige wegen Diebstahl?
Nach einer Anzeige wegen Diebstahl leitet die Polizei in der Regel ein Ermittlungsverfahren ein. Sie erhalten eine Vorladung zur Vernehmung oder eine schriftliche Mitteilung. Schon in diesem frühen Stadium sollten Sie keine Angaben ohne anwaltliche Beratung machen, da selbst kleine Aussagen gegen Sie ausgelegt werden können.
Wann geht Diebstahl vor Gericht?
Ein Diebstahlsverfahren landet vor Gericht, wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen zu dem Schluss kommt, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht. Das ist besonders dann wahrscheinlich, wenn es sich um Wiederholungstaten, Einbruch oder Raub handelt – oder der Schaden erheblich ist.
Kann ein Diebstahl ohne Beweise zur Verurteilung führen?
Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung – niemand darf ohne Beweise verurteilt werden. Allerdings kann eine glaubhafte Zeugenaussage in Einzelfällen ausreichen, um eine Verurteilung zu begründen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig anwaltlich gegen belastende Aussagen vorzugehen.
Was gilt strafrechtlich als Diebstahl
Diebstahl aus strafrechtlicher Sicht
Was Diebstahl ist, verrät ein Blick ins Strafgesetzbuch. In § 242 StGB heißt es hierzu, dass eine fremde bewegliche Sache mit der Absicht der eigenen Zueignung oder der Zueignung einer dritten Person weggenommen werden muss. Als Strafmaß können sowohl eine Geldstrafe als auch Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren verhängt werden und auch der Versuch ist bereits strafbar.
Abzugrenzen ist Diebstahl vom unrechtmäßigen Nutzen elektrischer Energie (§ 248c StGB), da es sich hier nicht um einen physischen Gegenstand handelt. Im selben Sinne gelten auch eine Urheberrechtsverletzung oder das Entwenden von Daten nicht als Diebstahl. Auch liegt dann kein Diebstahl vor, wenn man eine herrenlose Sache gemäß § 958 oder § 959 BGB angeeignet wird.
Entscheidend für die Frage, ob ein vollendeter Diebstahl vorliegt, ist – vereinfacht ausgedrückt – der Wechsel des so genannten Gewahrsams. Dieser besteht darin, dass seitens des Eigentümers einer Sache darauf zugegriffen werden kann. Sobald sich jemand anderer einer Sache bemächtigt, ist die Zugriffsmöglichkeit nicht mehr gegeben.
Bei einem Diebstahl muss zudem ein Vorsatz gegeben sein. Hier ist die Abgrenzung zur Gebrauchsanmaßung (§§ 903, 823 Abs.1 BGB) bedeutend. Eine Gebrauchsanmaßung kann lediglich zivilrechtlich geahndet werden und fällt strafrechtlich nicht ins Gewicht. Ein Beispiel ist das ungefragte Ausleihen eines Gegenstands, bei dem die Absicht der Rückgabe klar ersichtlich ist. Ausnahmen stellen hier Kraftfahrzeuge oder Fahrräder dar, bei denen ein unbefugter Gebrauch gemäß § 248 StGB stets als strafbar gelten.
Zuletzt ist Diebstahl auch gegenüber Betrug (§ 263 StGB) abzugrenzen. Letzterer liegt dann vor, wenn eine Sache freiwillig, jedoch nach Vorspiegelung falscher Tatsachen, übereignet wurde.
Langjährige Erfahrung im Strafrecht
Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei
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