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Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Anwalt für Sexualstrafrecht in München

Ein Vorwurf wegen einer Sexualstraftat wie sexueller Nötigung, Missbrauch oder Vergewaltigung stellt für Betroffene eine enorme Belastung dar – persönlich, beruflich und gesellschaftlich. Als erfahrene Anwältin für Sexualstrafrecht in München stehe ich Ihnen diskret, klar und engagiert zur Seite.

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
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Typische Vorwürfe & Sachverhalte im Sexualstrafrecht

Sexualstrafverfahren basieren häufig auf subjektiven Aussagen, Missverständnissen oder widersprüchlichen Wahrnehmungen. Gerade in Fällen ohne objektive Beweismittel – etwa bei angeblicher sexueller Nötigung oder Übergriffen im sozialen Umfeld – sind die Anforderungen an eine kluge Verteidigung besonders hoch.

Viele Mandanten erfahren erst von einem Verfahren, wenn sie zur Vernehmung vorgeladen oder mit einem Strafbefehl konfrontiert werden. Umso wichtiger ist es, keine Angaben ohne anwaltliche Beratung zu machen – und frühzeitig eine Verteidigung aufzubauen, die psychologische wie strafprozessuale Aspekte berücksichtigt.

Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)

Hier reicht oft schon ein als übergriffig empfundener körperlicher Kontakt – Aussage gegen Aussage ist die Regel.

Vergewaltigung oder versuchte Vergewaltigung

Ein schwerwiegender Vorwurf mit hohen Strafandrohungen und emotional aufgeladenen Verfahren.

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

Typisch in pädagogischen, betreuenden oder medizinischen Kontexten – besonders sensibel bei familiären Beziehungen.

Verbreitung oder Besitz von kinderpornografischem Material

Bereits eine unbewusste Speicherung kann strafbar sein – etwa durch automatische Downloads oder Messenger.

Welche Strafen bei Sexualdelikten drohen – und was auf dem Spiel steht

Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:

Freiheitsstrafe bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung

Es drohen bis zu 15 Jahre Haft – bereits der Versuch ist strafbar.

Strafen bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen

Auch ohne körperliche Gewalt drohen Freiheitsstrafen ab 6 Monaten.

Freiheitsstrafe bei Besitz oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

Schon der Besitz führt regelmäßig zu hohen Strafen und Einträgen im Führungszeugnis.

Geld- oder Freiheitsstrafe bei sexueller Belästigung

Bereits unangemessene Berührungen oder Äußerungen können strafrechtlich verfolgt werden.
Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht zieht häufig weitreichende Konsequenzen nach sich – nicht nur strafrechtlich, sondern auch privat und beruflich. Schon ein Ermittlungsverfahren kann zu Rufschädigung, beruflichen Nachteilen oder Kontaktverboten führen. Wird Anklage erhoben, drohen je nach Tatvorwurf empfindliche Freiheitsstrafen – oft ohne Bewährung.

Gerade bei Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch sieht das Gesetz hohe Mindeststrafen vor. Auch bei erstmaliger Beschuldigung kann ein Eintrag im Führungszeugnis erfolgen – mit erheblichen Folgen für Ausbildung, Beruf oder Aufenthaltsstatus.

Eine frühzeitige, diskrete und strategisch geplante Verteidigung ist daher entscheidend. Ziel ist es, belastende Aussagen zu vermeiden, Beweislücken offenzulegen und im Idealfall eine Einstellung oder eine milde Lösung zu erreichen.

„Wo Aussage gegen Aussage steht, braucht es nicht nur juristisches Wissen, sondern strategisches Feingefühl – und jemanden, der Ihre Stimme konsequent verteidigt.“

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Sexualdelikte im Überblick – diese Vorwürfe sind besonders relevant

Das Sexualstrafrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Straftatbestände, die juristisch und emotional besonders sensibel sind. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die häufigsten Sexualdelikte, bei denen ich als Verteidigerin tätig bin:

1. Kindesmissbrauch

Ein besonders schwerwiegender Vorwurf mit hohem Strafmaß. Die Verteidigung erfordert genaue Analyse von Aussagen, Vernehmungsprotokollen und psychologischen Gutachten.
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2. Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

Tritt meist in pädagogischen, medizinischen oder familiären Kontexten auf. Entscheidend ist, ob das Vertrauensverhältnis tatsächlich im strafrechtlichen Sinne bestand.
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3. Sexuelle Nötigung

Häufig sind Aussage-gegen-Aussage-Situationen ohne objektive Beweise. Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein, um falsche Verdächtigungen oder Übertreibungen zu entkräften.
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4. Vergewaltigung

Ein besonders schwerwiegender Vorwurf mit einem Strafrahmen ab 2 Jahren Freiheitsstrafe. Es bedarf einer hochsensiblen und zugleich konsequenten Verteidigungsstrategie.
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5. Menschenhandel / Zuhälterei

Oft Teil komplexer Verfahren, in denen es um Ausbeutung im Rotlichtmilieu geht. Die Beweislage ist häufig widersprüchlich oder auf einzelne belastende Aussagen gestützt.
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6. Verbreitung pornografischer Schriften

Betroffen sind Fälle von unerlaubter Weitergabe, Veröffentlichung oder Besitz – insbesondere wenn Minderjährige involviert sind. Nicht selten beruhen die Ermittlungen auf Missverständnissen oder unklarer Gesetzeslage.
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7. Stalking (§ 238 StGB)

Auch als „Nachstellung“ bekannt. Oft ist die Abgrenzung zwischen Belästigung und strafbarem Verhalten nicht eindeutig – insbesondere bei Beziehungsstreitigkeiten oder Trennungen.
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8. Erregung öffentlichen Ärgernisses & exhibitionistische Handlungen

Verfahren wegen exhibitionistischen Verhaltens oder Erregung öffentlichen Ärgernisses sind emotional belastend – aber rechtlich oft angreifbar. Wichtig ist die genaue Bewertung von Ort, Zeit und Absicht der Handlung.
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Warum Sie bei einem Vorwurf im Sexualstrafrecht sofort anwaltliche Hilfe brauchen

Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdelikts birgt erhebliche Risiken – nicht nur für Ihren Ruf, sondern vor allem für Ihre strafrechtliche Zukunft. Schon in der frühen Phase können Fehler gemacht werden, die sich später kaum korrigieren lassen: unbedachte Aussagen bei der Polizei, Zustimmung zu Durchsuchungen oder Missachtung von Fristen.

Viele Beschuldigte unterschätzen, dass bereits der bloße Verdacht zu einer Freiheitsstrafe, einem Eintrag im Führungszeugnis oder zu U-Haft führen kann – auch ohne eindeutige Beweise. Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen erfordern eine präzise Analyse der Akte und eine klare Verteidigungsstrategie.

Als erfahrene Anwältin für Sexualstrafrecht stehe ich Ihnen vom ersten Moment an zur Seite. Ich sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, keine belastenden Aussagen erfolgen – und wir gemeinsam die rechtlichen Möglichkeiten vollständig ausschöpfen, bevor es zu spät ist.

Elemente eines Strafverfahrens: Sexualstrafrecht

Ein strafrechtliches Verfahren kann viele Formen annehmen – von der überraschenden Hausdurchsuchung bis hin zur internationalen Rechtshilfe. In jedem Stadium ist professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.
Kontakt aufnehmen089 - 6931 334 51

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – meist bei vermeintlich klarer Beweislage. Er kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.

Festnahme / Verhaftung

Kommt es zu einer Festnahme oder Verhaftung, wird der Beschuldigte seiner Freiheit entzogen – z. B. bei Fluchtverdacht oder akuter Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen zählt jede Minute: Wir prüfen Haftgründe, legen Beschwerde ein und beantragen ggf. sofortige Haftprüfung.

Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung 

Eine Durchsuchung kann die Wohnung, das Auto oder digitale Geräte betreffen. Oft trifft sie Betroffene völlig überraschend. Wir klären, ob die Maßnahme rechtmäßig war, begleiten das Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – insbesondere im Umgang mit beschlagnahmten Geräten und Dateien.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie das Anfertigen von Fotos, Fingerabdrücken oder DNA-Proben. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und wie Sie sich verhalten sollten.

Strafverfahren

Das eigentliche Strafverfahren umfasst die Ermittlungen, Anklageerhebung und ggf. Hauptverhandlung. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft, wie der Ausgang verläuft. Als Verteidiger begleiten wir Sie ab dem ersten Schritt – mit klarer Strategie und dem Ziel, unnötige Eskalation zu vermeiden.

Revision

Nach einem Urteil besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Revision. Dabei wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Rechtsanwendung. Wir analysieren das Urteil und beraten zur Erfolgsaussicht.

Untersuchungshaft / Haft

Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Haftprüfungsanträge und setzen uns für eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung ein – z. B. durch Meldeauflagen oder Kaution.

Internationale Rechtshilfe

Wird ein Verfahren grenzüberschreitend geführt – z. B. bei Datenabfragen, Auslieferung oder Zeugenvernehmungen im Ausland – greifen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Wir vertreten Sie auch in solchen Konstellationen und stimmen uns mit ausländischen Behörden und Kanzleien ab.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther im Sexualstrafrecht

Verfahren wegen Sexualdelikten verlangen nicht nur juristisches Fachwissen, sondern vor allem Diskretion, Fingerspitzengefühl und strategisches Vorgehen.

Als Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung begleite ich Sie durch alle Phasen des Strafverfahrens – mit dem Ziel, Ihre Rechte zu wahren und Schaden abzuwenden.

Was Sie bei mir erwartet:

Spezialisierte Verteidigung in Sexualstrafverfahren

Ich verteidige regelmäßig in sensiblen Verfahren wie sexueller Nötigung, Missbrauch oder falscher Verdächtigung.

Diskretion und persönliche Betreuung

Sie sprechen direkt mit mir – nicht mit einer Assistenz oder wechselnden Ansprechpartnern. Ihr Anliegen bleibt vertraulich.

Schnelle Hilfe im Ernstfall

Ob Durchsuchung, Vorladung oder Ermittlungsverfahren – ich reagiere schnell und handle überlegt. Auch im Notfall.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Team der Kanzlei für Strafverteidigung Günther

Ein Ermittlungsverfahren in Sexualstrafsachen kann sich über mehrere Monate, teils sogar über ein Jahr hinziehen – abhängig von Gutachten, Zeugenverfügbarkeit und Aktenlage. In dieser Zeit ist es entscheidend, frühzeitig durch einen Anwalt Einfluss zu nehmen, bevor sich eine belastende Einschätzung verfestigt.

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und äußern Sie sich nicht zur Sache, bevor Sie mit einem Anwalt oder einer Anwältin gesprochen haben. Selbst vermeintlich entlastende Aussagen können später gegen Sie verwendet werden.

Ja, durch gezielte Analyse von Widersprüchen in Aussagen, forensischen Gutachten oder Kommunikationsverläufen können Falschanschuldigungen entkräftet werden. Besonders in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist anwaltliches Vorgehen entscheidend für die Glaubhaftigkeitsprüfung.

Nicht jede Verurteilung wegen eines Sexualdelikts erscheint automatisch im Führungszeugnis. Entscheidend sind u. a. die Höhe der Strafe und ob es sich um ein erweitertes Führungszeugnis handelt. Schon kleinere Strafen können aber berufliche Konsequenzen nach sich ziehen – deshalb ist eine gute Verteidigung so wichtig.

Langjährige Erfahrung im Strafrecht

Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Isabel Zentgraf

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
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Simon Höfter

Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
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Susanne Müller

Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
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Alina müller

Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
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Kontaktformular

Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
Zertifikat: Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)Google Bewertungen