Ihre kompetenten Strafverteidiger & Anwälte für Strafrecht in München
Unsere Fachanwälte für Strafrecht und das Team unserer Strafrechtskanzlei in München
In Kooperation mit Prof. Dr. Gottfried Rühlemann
- Professor an der Hochschule München – internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht
- Wirtschaftsprüfer
Marjan Golpary
- Assistentin
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Vita
Jurastudium
- J.D., 1991 – 1994, William Mitchell College of Law (Status: Excellent – Top 5 of School)
- J.D., 1991 – 1994, William Mitchell College of Law (Status: Excellent – Top 5 of School)
Auszeichnungen
- Environmental and Natural Resources Law Certificate (Status : Excellent)
- Environmental and Natural Resources Law Certificate (Status : Excellent)
Anwaltskammer
- New York
- The State Bar of California
- US Court of Florida Claims
Was ein Anwaltskanzlei heute leisten muss
Der Begriff „Kanzlei“ geht auf das Lateinische „cancelli“ zurück, was so viel wie „Schranken“ bedeutet. Hintergrund ist dabei, dass in früheren Zeiten ein Raum in einer Behörde als Kanzlei bezeichnet wurde und dieser nun einmal räumlich abgetrennt werden musste. Auch in den folgenden Jahren war eine Kanzlei eine behördliche Instanz und widmete sich vor allem Beurkundungen und Schriftverkehr.
Heute hat unsere Kanzlei für Strafrecht in München nicht mehr viel mit den früheren Bedeutungen zu tun. Wo früher Schranken existierten, lassen sich unsere Anwälte für Strafrecht auf unsere Mandanten ein, um im Dialog eine effiziente Strategie zu erarbeiten. Deswegen schaffen wir eine einladende und persönliche Atmosphäre und ein Klima der Menschlichkeit.
Für unsere Fachanwälte für Strafrecht und das gesamte Team steht ein vertrauensvolles Miteinander an erster Stelle. Das bedeutet auch, dass wir jederzeit für unsere Mandanten erreichbar sind und kleine Fragen gerne zeitsparend am Telefon beantworten.

Strafverteidigung nach den berufsrechtlichen Regelungen
Selbstverständlich erhalten Sie bei uns kompetente Beratung und Strafverteidigung. Für unsere Fachanwälte für Strafrecht gelten die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die „Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft“. Sämtliche Vorschriften werden im Wortlaut auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer bereitgehalten. Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
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