Das Team der Kanzlei Günther
Katja Günther
- Fachanwältin für Strafrecht
- Strafverteidigerin
Gottfried Rühlemann
- Wirtschaftsprüfer
- Professor an der Hochschule München – internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Christian Spielbauer
- Wirtschaftsmediator
- Fachanwalt für Strafrecht
- achanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Goldpary Marjan
- Assistentin
Was eine Kanzlei für Strafrecht heute leisten muss
Der Begriff „Kanzlei“ geht auf das Lateinische „cancelli“ zurück, was soviel wie „Schranken“ bedeutet. Hintergrund ist dabei, dass in früheren Zeiten ein Raum in einer Behörde als Kanzlei bezeichnet wurde und dieser nun einmal räumlich abgetrennt werden musste. Auch in den folgenden Jahren war eine Kanzlei eine behördliche Instanz und widmete sich vor allem Beurkundungen und Schriftverkehr.
Heute hat meine Kanzlei für Strafrecht in München nicht mehr viel mit den früheren Bedeutungen zu tun. Wo ehedem Schranken existierten, lassen wir uns als Team auf unsere Mandanten ein, um im Dialog eine effiziente Strategie zu erarbeiten. Deswegen schaffen wir eine einladende und persönliche Atmosphäre und ein Klima der Menschlichkeit.
Für uns steht ein vertrauensvolles Miteinander an erster Stelle. Das bedeutet auch, dass wir jederzeit für unsere Mandanten erreichbar sind und kleine Fragen gerne zeitsparend am Telefon beantworten.
Berufsrechtliche Regelungen und Rahmenbedingungen
Es gelten dabei stets die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die “Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft”. Sämtliche Vorschriften werden im Wortlaut auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer bereitgehalten. Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.