Anwalt für Steuerstrafrecht in München – Diskrete und durchsetzungsstarke Verteidigung
Ein Steuerstrafverfahren kann schnell existenzbedrohend werden – oft reichen unvollständige Angaben oder formale Fehler aus. Als erfahrene Strafverteidigerin in München unterstütze ich Sie bei Vorwürfen im Steuerstrafrecht mit diskretem und zielgerichtetem Vorgehen. Ziel ist es, Ermittlungen frühzeitig zu beeinflussen und drohende Strafen zu vermeiden.

Typische Auslöser für ein Steuerstrafverfahren
Gerade weil sich viele dieser Auslöser nicht aktiv beeinflussen lassen, ist es entscheidend, frühzeitig einen Anwalt für Steuerstrafrecht einzuschalten. Eine rechtzeitige Einordnung der Situation kann verhindern, dass aus einer Prüfung ein strafrechtliches Verfahren mit schwerwiegenden Konsequenzen wird.
Betriebsprüfung durch das Finanzamt
Verdacht durch Kontrollmitteilungen
Anzeige durch Dritte
Fehlende oder verspätete Steuererklärungen
"Das Steuerstrafrecht kann grundsätzlich jeden betreffen. Wenn die Steuerfahndung ein Unternehmen prüft, werden viele Transaktionen mit Lieferanten oder Geschäftspartnern überprüft und gegebenenfalls weitere Ermittlungsverfahren im Steuerstrafrecht eingeleitet."
Steuerstrafrecht im Überblick – diese Vorwürfe sind besonders relevant
1. Steuerbescheid
2. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
3. Steuerstrafverfahren
4. Steuerverkürzung (§ 370 AO)
Warum Sie im Steuerstrafrecht frühzeitig anwaltliche Hilfe brauchen
Ein spezialisierter Anwalt für Steuerstrafrecht kennt die Fallstricke des Steuer- und Strafverfahrens und kann schon im Frühstadium wichtige Weichen stellen – etwa durch Akteneinsicht, Verhandlungen mit den Behörden oder das Verhindern einer öffentlichen Hauptverhandlung.
Wer frühzeitig anwaltliche Hilfe einholt, hat die besten Chancen, das Verfahren diskret zu lösen und weitreichende Konsequenzen zu vermeiden.

Elemente eines Strafverfahrens: Steuerstrafrecht
Strafbefehl
Festnahme / Verhaftung
Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung
Erkennungsdienstliche Behandlung
Strafverfahren
Revision
Untersuchungshaft / Haft
Internationale Rechtshilfe
Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther im Steuerstrafrecht
Unterstützt werde ich in meiner Kanzlei von Prof. Dr. Gottfried Rühlemann, Professor für internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht an der Hochschule München – ein echter Mehrwert bei anspruchsvollen steuerlichen Fragestellungen.
Was Sie bei mir erwartet:
Spezialisierung im Straf- und Steuerstrafrecht
Diskretion und persönliche Betreuung
Schnelle Hilfe im Ernstfall
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Welche Straftaten gehören zum Steuerstrafrecht?
Das Steuerstrafrecht umfasst die Einkommenssteuer, die Lohnsteuer, die Sozialversicherung, die Umsatzsteuer, die Vorsteuer, die Körperschaftssteuer, die Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer sowie eine Reihe anderer Steuern.
Folgende Straftaten fallen neben anderen unter das Steuerstrafrecht:
- Erfundene oder privat veranlasste Werbungskosten
- Nicht angegebene Einnahmen: Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Arbeitnehmer oder bei Vermietung und Verpachtung
- Nicht angegebene Betriebseinnahmen bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder aus einem Gewerbebetrieb
- Scheinrechnungen
- Schwarzgeldkassen: auch unterlassene Nachmeldung von geerbtem Schwarzgeld
- Strohmann-Geschäfte
- Vorsteuer über eine Scheinfirma
Strafrechtliche Konsequenzen für eine Steuerhinterziehung hängen von der Höhe der hinterzogenen Steuer und der Art der betroffenen Steuer ab. Kommt bei einer Steuerhinterziehung eine Urkundenfälschung hinzu, erhöht sich die Strafe drastisch.
Wenn eine Erbschaft gemacht haben und entdecken, dass Sie mit dem Nachlass auch Schwarzgeld geerbt haben, so sind Sie verpflichtet (auch der Testamentsvollstrecker oder der Nachlassverwalter), dies ohne schuldhaftes Zögern dem Finanzamt anzuzeigen und die Erblasser-Steuererklärung zu berichtigen.
Straftaten im Steuerstrafrecht verjähren bereits nach fünf Jahren nach Steuerbescheid Zugang. Die Verjährung im Steuerrecht für Steuernachforderungen wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung hingegen beträgt ganze zehn Jahre, wobei sechs Prozent Zinsen ab Fälligkeit hinzukommen.
Wie funktioniert eine strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht ?
Im Steuerstrafrecht ist eine strafbefreiende Selbstanzeige (Nachmeldung) vorgesehen. Wenn eine Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt und eine Betriebsprüfung noch nicht begonnen wurde, können Sie mit einer Nachmeldung und der vollständigen Zahlung der ausstehenden Steuerschuld (erst nach Aufforderung durch das Finanzamt) eine Strafbefreiung erlangen. Eine Prüfungsanordnung für eine Betriebsprüfung ist bei Ihnen eingegangen? Die Steuerfahndung wird aktiv? Eine Betriebsprüfung bei Ihrer Bank oder einem Partnerunternehmen steht an? Wenn Sie in dieser Situation von einer strafbefreienden Selbstanzeige Gebrauch machen möchten, beraten Sie Sich vorher mit einem fachkundigen Rechtsanwalt, um die leider häufigen typischen Fehler dabei zu vermeiden.
Grundsätzlich gilt: Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Anwalt hinzuzuziehen. Sprechen Sie bei einem Steuerstrafverfahren mit einem fachkundigen Rechtsanwalt, der langjährige Erfahrung aufweist und Sie als Verteidiger vertritt.. Machen Sie bei einem Ermittlungsverfahren keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt. Steuerberater sind als Verteidiger in Steuerstrafverfahren in der Regel weniger geeignet.
Das Steuerstrafrecht kann grundsätzlich jeden betreffen. Wenn die Steuerfahndung ein Unternehmen prüft, werden viele Transaktionen mit Lieferanten oder Geschäftspartnern überprüft und gegebenenfalls weitere steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Welche Steuerarten fallen unter das Steuerstrafrecht?
Das Steuerstrafrecht umfasst alle Rechtsnormen und Regelungen, die darauf abzielen, Verstöße gegen Steuervorschriften zu ahnden. Dabei geht es um verschiedene Steuerarten, die in Deutschland erhoben werden, darunter die Einkommenssteuer, die Lohnsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge, die Umsatzsteuer, die Vorsteuer, die Körperschaftssteuer sowie die Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
- Die Einkommenssteuer wird auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben und ist damit eine der wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Zu versteuern sind dabei insbesondere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen sowie aus sonstigen Leistungen.
- Die Lohnsteuer hingegen wird von Arbeitnehmern abgeführt und ist eine Form der Einkommenssteuer, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Sie betrifft insbesondere Angestellte und Arbeiter, die ein regelmäßiges Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit beziehen.
- Die Sozialversicherungsbeiträge sind Pflichtabgaben, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Absicherung gegen Risiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Rentenanspruch leisten müssen. Hierbei handelt es sich um einen Teil des Bruttoeinkommens, der vom Arbeitgeber direkt an die Sozialversicherungsträger abgeführt wird.
- Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den Umsatz von Unternehmen erhoben wird. Sie betrifft damit alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten. Dabei wird die Steuer vom Endverbraucher getragen und vom Unternehmer lediglich an das Finanzamt weitergeleitet.
- Die Vorsteuer hingegen können Unternehmen bei ihren Einkäufen und Investitionen als Vorabzug geltend machen und damit ihre Steuerlast mindern.
- Die Körperschaftssteuer betrifft hingegen juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereine. Sie wird auf den Gewinn dieser Unternehmen erhoben.
- Die Schenkungs- und Erbschaftssteuer schließlich sind Steuern, die beim Übertragen von Vermögenswerten auf eine andere Person erhoben werden. Hierbei wird das Vermögen des Verstorbenen oder Schenkers besteuert, bevor es auf den Erben oder Beschenkten übergeht.
Ist ein Fachanwalt für Steuerrecht auch automatisch Steuerberater?
Nein, ein Fachanwalt für Steuerrecht ist nicht automatisch auch Steuerberater. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Qualifikationen mit jeweils eigenem Berufsbild. Ein Fachanwalt für Steuerrecht ist ein Volljurist mit einer besonderen Qualifikation im Steuerrecht, der zusätzlich eine Vielzahl praktischer Fälle sowie eine Fachanwaltsausbildung nachweisen muss.
Ein Steuerberater hingegen kommt meist aus dem wirtschaftlichen Bereich und berät vor allem zu steuerlichen Pflichten, Buchhaltung und Jahresabschlüssen. In steuerstrafrechtlichen Verfahren ist ein Fachanwalt für Steuerrecht häufig die bessere Wahl, da er nicht nur steuerrechtlich versiert ist, sondern Sie auch strafrechtlich verteidigen darf – was ein Steuerberater alleine nicht darf.
Langjährige Erfahrung im Strafrecht
Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei
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