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Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Anwalt für Steuerstrafrecht in München – Diskrete und durchsetzungsstarke Verteidigung

Ein Steuerstrafverfahren kann schnell existenzbedrohend werden – oft reichen unvollständige Angaben oder formale Fehler aus. Als erfahrene Strafverteidigerin in München unterstütze ich Sie bei Vorwürfen im Steuerstrafrecht mit diskretem und zielgerichtetem Vorgehen. Ziel ist es, Ermittlungen frühzeitig zu beeinflussen und drohende Strafen zu vermeiden.

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
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Typische Auslöser für ein Steuerstrafverfahren

Ein Steuerstrafverfahren beginnt selten mit einer Hausdurchsuchung – oft sind es alltägliche Vorgänge, die unbemerkt den Anfang eines Ermittlungsverfahrens markieren. Viele Betroffene sind sich gar nicht bewusst, dass sie bereits im Fokus der Steuerfahndung stehen. Auslöser sind meist automatisierte Kontrollmechanismen, externe Hinweise oder Prüfverfahren der Finanzbehörden, die verdächtige Auffälligkeiten melden. Ob Selbstständige, Angestellte oder Unternehmen – ein einzelner formaler Fehler, eine unklare Angabe oder ein Verdacht auf Steuerverkürzung kann bereits reichen, um ein Verfahren einzuleiten.

Gerade weil sich viele dieser Auslöser nicht aktiv beeinflussen lassen, ist es entscheidend, frühzeitig einen Anwalt für Steuerstrafrecht einzuschalten. Eine rechtzeitige Einordnung der Situation kann verhindern, dass aus einer Prüfung ein strafrechtliches Verfahren mit schwerwiegenden Konsequenzen wird.

Betriebsprüfung durch das Finanzamt

Eine steuerliche Außenprüfung kann Hinweise auf Unstimmigkeiten liefern – häufig ist sie der Einstieg in ein Ermittlungsverfahren.

Verdacht durch Kontrollmitteilungen

Finanzbehörden gleichen regelmäßig Daten aus verschiedenen Quellen ab. Auffälligkeiten oder Widersprüche lösen automatisch ein Verfahren aus.

Anzeige durch Dritte

Hinweise von Geschäftspartnern, Mitarbeitenden oder anonymen Hinweisgebern führen regelmäßig zur Einleitung von Ermittlungen – unabhängig vom Wahrheitsgehalt.

Fehlende oder verspätete Steuererklärungen

Wer seine steuerlichen Pflichten versäumt, signalisiert den Behörden ein mögliches Problem. Auch bei kleinen Beträgen kann ein Anfangsverdacht entstehen.

"Das Steuerstrafrecht kann grundsätzlich jeden betreffen. Wenn die Steuerfahndung ein Unternehmen prüft, werden viele Transaktionen mit Lieferanten oder Geschäftspartnern überprüft und gegebenenfalls weitere Ermittlungsverfahren im Steuerstrafrecht eingeleitet."

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Steuerstrafrecht im Überblick – diese Vorwürfe sind besonders relevant

Das Steuerstrafrecht umfasst alle strafrechtlich relevanten Verstöße gegen steuerliche Pflichten. Betroffen sind nicht nur Unternehmer oder Selbstständige, sondern auch Privatpersonen – etwa bei nicht erklärten Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen. Viele Fälle beginnen mit einem unklaren Steuerbescheid oder einem Ermittlungsverfahren wegen vermeintlicher Hinterziehung.

1. Steuerbescheid

Unstimmigkeiten oder fehlende Angaben im Steuerbescheid können den Verdacht auf ein strafbares Verhalten wecken. In der Folge droht ein Ermittlungsverfahren – oft ohne Vorwarnung.
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2. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

Wer bewusst falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt macht oder Einnahmen verschweigt, begeht Steuerhinterziehung. Diese wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet – selbst bei vermeintlich geringen Summen.
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3. Steuerstrafverfahren

Ein Steuerstrafverfahren beginnt häufig mit einer anonymen Anzeige oder einer Betriebsprüfung. Es kann zur Durchsuchung, Beschlagnahmung und später zur Anklage führen – mit weitreichenden Konsequenzen.
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4. Steuerverkürzung (§ 370 AO)

Auch wer unabsichtlich zu wenig Steuern zahlt, macht sich unter Umständen strafbar. Entscheidend ist nicht nur die Absicht, sondern der tatsächliche steuerliche Schaden für den Fiskus.
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Warum Sie im Steuerstrafrecht frühzeitig anwaltliche Hilfe brauchen

Im Steuerstrafrecht kann bereits ein kleiner Fehler schwerwiegende Folgen haben – von Durchsuchungen über Kontopfändungen bis hin zu empfindlichen Strafen. Viele Beschuldigte versuchen zunächst, das Problem selbst zu lösen oder warten ab. Doch genau das kann fatale Folgen haben: Falsche Angaben, unbedachte Äußerungen oder eine fehlerhafte Selbstanzeige führen nicht selten zu einer Verschärfung des Verfahrens.

Ein spezialisierter Anwalt für Steuerstrafrecht kennt die Fallstricke des Steuer- und Strafverfahrens und kann schon im Frühstadium wichtige Weichen stellen – etwa durch Akteneinsicht, Verhandlungen mit den Behörden oder das Verhindern einer öffentlichen Hauptverhandlung.

Wer frühzeitig anwaltliche Hilfe einholt, hat die besten Chancen, das Verfahren diskret zu lösen und weitreichende Konsequenzen zu vermeiden.

Elemente eines Strafverfahrens: Steuerstrafrecht

Ein strafrechtliches Verfahren kann viele Formen annehmen – von der überraschenden Hausdurchsuchung bis hin zur internationalen Rechtshilfe. In jedem Stadium ist professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.
Kontakt aufnehmen089 - 6931 334 51

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – meist bei vermeintlich klarer Beweislage. Er kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.

Festnahme / Verhaftung

Kommt es zu einer Festnahme oder Verhaftung, wird der Beschuldigte seiner Freiheit entzogen – z. B. bei Fluchtverdacht oder akuter Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen zählt jede Minute: Wir prüfen Haftgründe, legen Beschwerde ein und beantragen ggf. sofortige Haftprüfung.

Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung 

Eine Durchsuchung kann die Wohnung, das Auto oder digitale Geräte betreffen. Oft trifft sie Betroffene völlig überraschend. Wir klären, ob die Maßnahme rechtmäßig war, begleiten das Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – insbesondere im Umgang mit beschlagnahmten Geräten und Dateien.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie das Anfertigen von Fotos, Fingerabdrücken oder DNA-Proben. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und wie Sie sich verhalten sollten.

Strafverfahren

Das eigentliche Strafverfahren umfasst die Ermittlungen, Anklageerhebung und ggf. Hauptverhandlung. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft, wie der Ausgang verläuft. Als Verteidiger begleiten wir Sie ab dem ersten Schritt – mit klarer Strategie und dem Ziel, unnötige Eskalation zu vermeiden.

Revision

Nach einem Urteil besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Revision. Dabei wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Rechtsanwendung. Wir analysieren das Urteil und beraten zur Erfolgsaussicht.

Untersuchungshaft / Haft

Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Haftprüfungsanträge und setzen uns für eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung ein – z. B. durch Meldeauflagen oder Kaution.

Internationale Rechtshilfe

Wird ein Verfahren grenzüberschreitend geführt – z. B. bei Datenabfragen, Auslieferung oder Zeugenvernehmungen im Ausland – greifen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Wir vertreten Sie auch in solchen Konstellationen und stimmen uns mit ausländischen Behörden und Kanzleien ab.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther im Steuerstrafrecht

Steuerstrafverfahren erfordern mehr als nur juristische Routine – sie verlangen tiefes Verständnis für steuerrechtliche Zusammenhänge, präzise Strategie und Diskretion. Als Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht (DAA) biete ich Ihnen eine spezialisierte Verteidigung mit Weitblick.

Unterstützt werde ich in meiner Kanzlei von Prof. Dr. Gottfried Rühlemann, Professor für internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht an der Hochschule München – ein echter Mehrwert bei anspruchsvollen steuerlichen Fragestellungen.

Was Sie bei mir erwartet:

Spezialisierung im Straf- und Steuerstrafrecht

Ich verteidige ausschließlich im Strafrecht – mit zusätzlicher Qualifikation im Wirtschaftsstrafrecht.

Diskretion und persönliche Betreuung

Sie sprechen direkt mit mir – nicht mit einer Assistenz oder wechselnden Ansprechpartnern. Ihr Anliegen bleibt vertraulich.

Schnelle Hilfe im Ernstfall

Ob Durchsuchung, Vorladung oder Ermittlungsverfahren – ich reagiere schnell und handle überlegt. Auch im Notfall.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Team der Kanzlei für Strafverteidigung Günther

Das Steuerstrafrecht umfasst die Einkommenssteuer, die Lohnsteuer, die Sozialversicherung, die Umsatzsteuer, die Vorsteuer, die Körperschaftssteuer, die Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer sowie eine Reihe anderer Steuern.

Folgende Straftaten fallen neben anderen unter das Steuerstrafrecht:

  • Erfundene oder privat veranlasste Werbungskosten
  • Nicht angegebene Einnahmen: Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Arbeitnehmer oder bei Vermietung und Verpachtung
  • Nicht angegebene Betriebseinnahmen bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder aus einem Gewerbebetrieb
  • Scheinrechnungen
  • Schwarzgeldkassen: auch unterlassene Nachmeldung von geerbtem Schwarzgeld
  • Strohmann-Geschäfte
  • Vorsteuer über eine Scheinfirma

Strafrechtliche Konsequenzen für eine Steuerhinterziehung hängen von der Höhe der hinterzogenen Steuer und der Art der betroffenen Steuer ab. Kommt bei einer Steuerhinterziehung eine Urkundenfälschung hinzu, erhöht sich die Strafe drastisch.

Wenn eine Erbschaft gemacht haben und entdecken, dass Sie mit dem Nachlass auch Schwarzgeld geerbt haben, so sind Sie verpflichtet (auch der Testamentsvollstrecker oder der Nachlassverwalter), dies ohne schuldhaftes Zögern dem Finanzamt anzuzeigen und die Erblasser-Steuererklärung zu berichtigen.

Straftaten im Steuerstrafrecht verjähren bereits nach fünf Jahren nach Steuerbescheid Zugang. Die Verjährung im Steuerrecht für Steuernachforderungen wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung hingegen beträgt ganze zehn Jahre, wobei sechs Prozent Zinsen ab Fälligkeit hinzukommen.

Im Steuerstrafrecht ist eine strafbefreiende Selbstanzeige (Nachmeldung) vorgesehen. Wenn eine Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt und eine Betriebsprüfung noch nicht begonnen wurde, können Sie mit einer Nachmeldung und der vollständigen Zahlung der ausstehenden Steuerschuld (erst nach Aufforderung durch das Finanzamt) eine Strafbefreiung erlangen. Eine Prüfungsanordnung für eine Betriebsprüfung ist bei Ihnen eingegangen? Die Steuerfahndung wird aktiv? Eine Betriebsprüfung bei Ihrer Bank oder einem Partnerunternehmen steht an? Wenn Sie in dieser Situation von einer strafbefreienden Selbstanzeige Gebrauch machen möchten, beraten Sie Sich vorher mit einem fachkundigen Rechtsanwalt, um die leider häufigen typischen Fehler dabei zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt: Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Anwalt hinzuzuziehen. Sprechen Sie bei einem Steuerstrafverfahren mit einem fachkundigen Rechtsanwalt, der langjährige Erfahrung aufweist und Sie als Verteidiger vertritt.. Machen Sie bei einem Ermittlungsverfahren keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt. Steuerberater sind als Verteidiger in Steuerstrafverfahren in der Regel weniger geeignet.

Das Steuerstrafrecht kann grundsätzlich jeden betreffen. Wenn die Steuerfahndung ein Unternehmen prüft, werden viele Transaktionen mit Lieferanten oder Geschäftspartnern überprüft und gegebenenfalls weitere steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Das Steuerstrafrecht umfasst alle Rechtsnormen und Regelungen, die darauf abzielen, Verstöße gegen Steuervorschriften zu ahnden. Dabei geht es um verschiedene Steuerarten, die in Deutschland erhoben werden, darunter die Einkommenssteuer, die Lohnsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge, die Umsatzsteuer, die Vorsteuer, die Körperschaftssteuer sowie die Schenkungs- und Erbschaftssteuer.

  • Die Einkommenssteuer wird auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben und ist damit eine der wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Zu versteuern sind dabei insbesondere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen sowie aus sonstigen Leistungen.
  • Die Lohnsteuer hingegen wird von Arbeitnehmern abgeführt und ist eine Form der Einkommenssteuer, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Sie betrifft insbesondere Angestellte und Arbeiter, die ein regelmäßiges Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit beziehen.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge sind Pflichtabgaben, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Absicherung gegen Risiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Rentenanspruch leisten müssen. Hierbei handelt es sich um einen Teil des Bruttoeinkommens, der vom Arbeitgeber direkt an die Sozialversicherungsträger abgeführt wird.
  • Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den Umsatz von Unternehmen erhoben wird. Sie betrifft damit alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten. Dabei wird die Steuer vom Endverbraucher getragen und vom Unternehmer lediglich an das Finanzamt weitergeleitet.
  • Die Vorsteuer hingegen können Unternehmen bei ihren Einkäufen und Investitionen als Vorabzug geltend machen und damit ihre Steuerlast mindern.
  • Die Körperschaftssteuer betrifft hingegen juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereine. Sie wird auf den Gewinn dieser Unternehmen erhoben.
  • Die Schenkungs- und Erbschaftssteuer schließlich sind Steuern, die beim Übertragen von Vermögenswerten auf eine andere Person erhoben werden. Hierbei wird das Vermögen des Verstorbenen oder Schenkers besteuert, bevor es auf den Erben oder Beschenkten übergeht.

Nein, ein Fachanwalt für Steuerrecht ist nicht automatisch auch Steuerberater. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Qualifikationen mit jeweils eigenem Berufsbild. Ein Fachanwalt für Steuerrecht ist ein Volljurist mit einer besonderen Qualifikation im Steuerrecht, der zusätzlich eine Vielzahl praktischer Fälle sowie eine Fachanwaltsausbildung nachweisen muss.

Ein Steuerberater hingegen kommt meist aus dem wirtschaftlichen Bereich und berät vor allem zu steuerlichen Pflichten, Buchhaltung und Jahresabschlüssen. In steuerstrafrechtlichen Verfahren ist ein Fachanwalt für Steuerrecht häufig die bessere Wahl, da er nicht nur steuerrechtlich versiert ist, sondern Sie auch strafrechtlich verteidigen darf – was ein Steuerberater alleine nicht darf.

Langjährige Erfahrung im Strafrecht

Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Isabel Zentgraf

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
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Simon Höfter

Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
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Susanne Müller

Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
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Alina müller

Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
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Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
Zertifikat: Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)Google Bewertungen