Haben Sie eine Durchsuchung, Vorladung, Anhörung, Verfahren oder Strafbefehl wegen einer Wirtschaftsstraftat erhalten?

Wir informieren Sie zu Strafen im Wirtschaftsstrafrecht. Wir verteidigen Sie mit Biss und Verstand.

Welches Strafmaß ist im Wirtschaftsstrafrecht zu erwarten?

Die lange Verfahrensdauer und hohe Komplexität prägen strafrechtliche Verfahren mit Wirtschaftsbezug. Als strafrechtliche Folgen kommen einerseits Geldstrafen oder Freiheitsstrafen in Betracht, auch Maßregeln zur Besserung und Sicherung, wie (vorläufige) Berufsverbote (§ 132a Abs. 1 StPO, § 70 StGB) sind denkbar. Andererseits kommen strafrechtliche Nebenfolgen in Betracht, wie die Versagung der Geschäftsführer- oder Liquidatorentätigkeit (vgl. z.B. §§ 6 Abs. 2, 66 Abs. 4 GmbHG) oder die Tätigkeit als Vorstand eines Unternehmens (vgl. z.B. § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG).

Um in solchen Situationen das Ansehen von Betroffenen und Unternehmen zu schützen, wird oft angestrebt, eine geräuschlose Verfahrensbeendigung zu erreichen. Dies kann durch außergerichtliche Einigungen, Einstellungen des Verfahrens oder Strafbefehle ohne öffentliche Hauptverhandlung geschehen. Die rechtzeitige Beauftragung eines erfahrenen Strafverteidigers kann den Verfahrensverlauf positiv beeinflussen und die Chancen auf eine geräuschlose Beendigung erhöhen.

Um das Ansehen des Unternehmens zu bewahren, besteht in geeigneten Fällen die Möglichkeit eine Öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung zu vermeiden und eine Einstellung des Verfahrens oder eine Erledigung im Strafbefehlswege zu erreichen.

Wichtig bei Durchsuchungen und Befragungen

Sollte es in Ihren Privaträumen oder im Unternehmen zu Untersuchungen durch die Ermittlungsbehörden kommen, machen Sie keine Angaben, ohne sich vorher mit einem Fachanwalt für Strafrecht über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Aussage-, Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrechts informiert und Ihr weiteres Verhalten beraten haben. Geben Sie grundsätzlich keine Informationen und keine Passwörter heraus. Kontaktieren Sie unverzüglich einen erfahrenen Strafverteidiger. Das frühe Eingreifen eines kompetenten Fachanwalts für Strafrecht ist zur Vermeidung oder Eindämmung von Risiken der sicherste Schritt.

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Die Komplexität des Wirtschaftslebens nimmt stetig zu, so auch die Bedeutung und das Interesse an straf- und ordnungsrechtlicher Verfolgung im Wirtschaftsleben. Hinzu kommen sich stetig entwickelnde und expandierende technologische Fortschritte und Neuerungen. Dies erfordert immer neue und besonders hohe Anforderungen an die Verteidigung. Diese muss weit über juristisches Wissen hinausreichen.

Um einen günstigen Verfahrensausgang in die Wege leiten zu können, ist insbesondere die erste Phase der strafrechtlichen Ermittlungen relevant. Hier sollte auf keinen Fall Zeit verstreichen bis Sie einen ausgewiesenen Verteidiger in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen mit Ihrer Verteidigung beauftragen.

Übersicht von Wirtschaftsstrafsachen

Als Wirtschaftsstrafsachen bezeichnet man neben den in § 74c GVG bezeichneten Straftatbeständen, die je nach Straferwartung die Sonderzuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht begründen kann, auch Straftatbestände, die einen Zusammenhang zum Wirtschaftsleben aufzeigen und sich gegen Vermögenswerte richten. Das Spektrum des Wirtschaftsstrafrechts ist weiträumig; es umfasst u.a. folgende Delikte:

  • Betrug
  • Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz
  • Untreue
  • Insolvenzstraftaten
  • Markenrechtsverletzung
  • Unternehmensbezogene Ordnungswidrigkeiten
  • Steuerstrafrecht
  • Kreditkartenmissbrauch
  • Markenrechtsverletzung
  • Unterschlagung
  • Insiderhandel
  • Steuerhinterziehung
  • Zollstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verstöße gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)

Delikte

Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts gibt es eine Vielzahl von Delikten, die verschiedene Aspekte des Wirtschaftslebens betreffen. Im Folgenden werden diese Straftaten kurz erläutert, und das jeweilige Strafmaß und etwaige Risiken, aufgezeigt:

  1. Betrug: Betrug tritt auf, wenn jemand durch Täuschung eine andere Person dazu bringt, etwas zu tun, das sie sonst nicht getan hätte, und dadurch einen finanziellen Vorteil erlangt. Die möglichen Sanktionen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, wobei die genaue Strafe von der Schwere des Vergehens abhängt. 
  2. Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz: Diese Delikte beziehen sich auf Rechtsverletzungen im internationalen Handel. Die Strafandrohungen können von Geldbußen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen, abhängig von der Schwere des Verstoßes und anderen Faktoren.
  3. Untreue: Unter Untreue versteht man die Verletzung von Pflichten gegenüber einem Unternehmen, bei der Vermögenswerte für private Zwecke missbraucht werden. Das Strafmaß kann erheblich variieren und ist von der Schwere des Vergehens abhängig.
  4. Insolvenzstraftaten: Insolvenzstraftaten sind Straftaten, die im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren auftreten. Diese Delikte können verschiedene Formen annehmen, darunter betrügerische Handlungen wie das Verschleiern von Vermögenswerten, die Absicht, Gläubiger zu benachteiligen, oder die unzulässige Fortführung eines Unternehmens trotz Überschuldung. Die strafrechtlichen Konsequenzen für Insolvenzstraftaten sind vielfältig und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Schwere des Verstoßes, dem Ausmaß des finanziellen Schadens und der kriminellen Absicht.
  5. Markenrechtsverletzung: Markenrechtsverletzungen geschehen, wenn eine Person oder Organisation geschützte Marken oder Logos ohne die erforderliche Genehmigung verwendet. Diese Verletzungen können in verschiedenen Formen auftreten, einschließlich Fälschung von Markenprodukten, unerlaubter Gebrauch von Marken in der Werbung oder Vermarktung, und vieles mehr. Die Strafen für Markenrechtsverletzungen können erheblich sein und hängen von der Schwere des Verstoßes ab. Dies kann Geldstrafen, Schadenersatzforderungen und sogar Freiheitsstrafen umfassen.
  6. Unternehmensbezogene Ordnungswidrigkeiten: Unternehmensbezogene Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen geschäftliche Regeln und Vorschriften. Sie führen in der Regel zu Geldbußen als Strafmaß, deren Höhe von der Schwere des Verstoßes und den örtlichen Gesetzen abhängt. Diese Geldbußen dienen sowohl als Strafe als auch als Abschreckung für Unternehmen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen.
  7. Steuerstrafrecht: Das Steuerstrafrecht bezieht sich auf strafbare Handlungen im Bereich der Steuern, die betrügerische Absichten oder falsche Angaben beinhalten. Die Strafen für Steuerstraftaten sind vielfältig und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe der hinterzogenen Steuern, der Schwere des Verstoßes und der Absicht des Täters. Sie können von empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. In einigen Fällen können auch berufliche Konsequenzen, wie das Versagen bestimmter steuerlicher Privilegien, eintreten.
  8. Kreditkartenmissbrauch: Kreditkartenmissbrauch tritt auf, wenn Kreditkarteninformationen ohne Zustimmung des rechtmäßigen Karteninhabers verwendet werden, um illegale Transaktionen durchzuführen. Die Strafen für Kreditkartenmissbrauch können erheblich sein und reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, je nach dem Ausmaß des Missbrauchs, den finanziellen Schäden und den absichtlichen Charakter der Handlungen. 
  9. Unterschlagung: Unterschlagung ist die unrechtmäßige Aneignung von fremdem Eigentum durch eine Person, die dazu berechtigt ist, es zu verwalten oder zu verwenden. Das Strafmaß für Unterschlagung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wert des entwendeten Eigentums, der Beziehung zwischen Täter und Opfer sowie den Umständen der Tat. Die Strafen können Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder eine Kombination aus beiden sein. Im Falle von Unternehmensunterschlagung können auch geschäftliche Sanktionen wie Entlassung oder berufliche Konsequenzen eintreten.
  10. Insiderhandel: Insiderhandel bezieht sich auf den Kauf oder Verkauf von Aktien eines Unternehmens auf Grundlage von nichtöffentlichen, vertraulichen Informationen, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Strafen für Insiderhandel sind erheblich und umfassen Geldstrafen, Freiheitsstrafen und in einigen Fällen auch berufliche Konsequenzen wie das Verbot von Aktienhandel oder Positionen in börsennotierten Unternehmen.
  11. Steuerhinterziehung: Bei Steuerhinterziehung handelt es sich um die bewusste Abgabe unrichtiger Angaben über Einkommen oder Vermögen, um Steuern zu umgehen oder zu verringern. Die Strafen für Steuerhinterziehung können erheblich sein und variieren je nach Höhe der hinterzogenen Steuern, der Schwere des Vergehens und der Absicht des Täters. Sie reichen von beträchtlichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. 
  12. Zollstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht: Zollstraf- und Ordnungswidrigkeiten beziehen sich auf Verstöße gegen Zollvorschriften und -Gesetze. Diese Verstöße können verschiedene Formen annehmen, darunter illegale Einfuhr oder Ausfuhr von Waren, Fälschung von Zollpapieren und Schmuggel. Die möglichen Strafen für Zollstraftaten können Geldbußen oder Freiheitsstrafen sein, abhängig von der Schwere des Verstoßes und dem finanziellen Wert der betroffenen Waren. 
  13. Verstöße gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG): Verstöße gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz beziehen sich auf unbefugten Zugriff auf oder die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, die Unternehmen schützen wollen. Die Strafen für derartige Verstöße können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen umfassen, je nach Schwere des Vergehens. Diese Gesetze sind wichtig, um das geistige Eigentum von Unternehmen zu schützen und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Verstöße gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz werden ernsthaft verfolgt, um die Vertraulichkeit von geschäftlichen Informationen zu gewährleisten.
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