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Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Anwalt für Internetstrafrecht in München – erfahrene Verteidigung bei Cybercrime & Co.

Ob Internetbetrug, Identitätsdiebstahl oder Hackerangriffe – der Vorwurf einer Online-Straftat kann weitreichende Folgen haben. Als erfahrene Anwältin für Internetstrafrecht in München unterstütze ich Sie schnell und diskret – bevor aus dem Ermittlungsverfahren ein Strafverfahren wird.

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
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Typische Straftatbestände im Internetstrafrecht

Im Internetstrafrecht geht es häufig um schwer nachvollziehbare technische Abläufe, bei denen Mandanten oft nicht ahnen, dass ihr Verhalten strafbar sein könnte.Ob durch eine unbedachte Nachricht, eine fremde IP-Adresse oder ein vermeintlich harmloses Nutzerverhalten – schnell geraten Betroffene ins Visier der Ermittlungsbehörden.

Frühzeitige anwaltliche Unterstützung ist hier entscheidend, um Fehlinterpretationen zu verhindern und die eigene Position gezielt zu stärken.

Internetbetrug (§ 263a StGB)

Täuschung durch manipulierte Webseiten, Fake-Shops oder Phishing-Mails.

Datenveränderung & Hacking (§§ 202a ff. StGB)

Unbefugter Zugriff auf Passwörter, Mails oder IT-Systeme.

Verletzung von Urheberrechten

Illegales Filesharing, Streaming oder Nutzung geschützter Inhalte.

Beleidigung & Verleumdung im Netz

Strafbare Äußerungen in sozialen Netzwerken oder Foren.

Welche Strafen bei Internetstraftaten drohen

Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:

Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren

Z. B. bei Betrug, Datenveränderung oder Urheberrechtsverletzung.

Führungszeugniseintrag bei bestimmten Verurteilungen

Mit möglichen Auswirkungen auf Beruf, Reisen oder Aufenthaltsstatus

Abmahnungen & hohe zivilrechtliche Schadensersatzforderungen

Vor allem bei Urheberrechtsverstößen wie Filesharing.

Durchsuchung & Beschlagnahme von Geräten

Bereits im Ermittlungsverfahren – auch bei erstmaligen Vorwürfen.
Die Bandbreite an Sanktionen im Internetstrafrecht ist groß – von einer Einstellung gegen Geldauflage bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen bei schweren Vorwürfen wie Hacking oder gewerbsmäßigem Betrug. Auch das Strafmaß hängt stark davon ab, ob der Täter vorsätzlich handelte, welche Schäden entstanden sind und ob Wiederholungstaten oder organisierte Strukturen im Raum stehen. Zusätzlich können zivilrechtliche Forderungen – etwa von Rechteinhabern bei Filesharing – immense finanzielle Belastungen mit sich bringen.

Viele Verfahren lassen sich jedoch bereits im Ermittlungsstadium entschärfen oder beenden – vorausgesetzt, es wird frühzeitig und strategisch reagiert.

„Bei Computer- und Internetstrafsachen handelt es sich rechtlich gesehen nicht um einen klar abgrenzbaren Bereich. Mithilfe von Computern und dem Internet werden heute Straftaten quer durch das Strafgesetzbuch begangen, wobei sich zahlreiche strafrechtlich relevante Bereiche überschneiden.“

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Internetstrafrecht im Überblick – welche Straftaten dazugehören

Die Zahl der strafbaren Handlungen im digitalen Raum wächst stetig. Ob Social Media, E-Mail oder Onlinehandel – viele Vergehen im Internet wirken auf den ersten Blick harmlos, können jedoch empfindliche Strafen nach sich ziehen. Hier finden Sie einen Überblick über häufige Tatbestände, die unter das Internetstrafrecht fallen:

1. Internetbetrug (§ 263a StGB)

Beim Internetbetrug geht es um die gezielte Täuschung im digitalen Raum – etwa durch Fake-Shops, Phishing-Mails oder manipulierte Zahlungsseiten. Der Schaden liegt oft im finanziellen Bereich und betrifft häufig mehrere Geschädigte. Schon der Versuch einer betrügerischen Handlung kann strafbar sein.

2. Hacking & Ausspähen von Daten (§§ 202a–c StGB)

Das unbefugte Eindringen in fremde Computersysteme oder das Auslesen sensibler Informationen ist ein eigener Straftatbestand. Bereits das Ausspähen eines Passworts oder der Zugriff auf eine geschützte E-Mail kann rechtlich verfolgt werden. Auch das Beschaffen von Zugangsdaten durch Dritte fällt darunter.

3. Datenveränderung & Computersabotage (§§ 303a–b StGB)

Hierunter fallen das gezielte Löschen, Sperren oder Verändern von Daten oder Systemen – etwa durch Viren, Trojaner oder DDoS-Attacken. Besonders im Unternehmensumfeld kann das erhebliche Schäden verursachen. Auch hier ist der Versuch strafbar.

4. Verletzung von Urheberrechten

Wer Filme, Musik oder Software ohne Erlaubnis online verbreitet, streamt oder herunterlädt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Besonders häufig sind Abmahnungen in Zusammenhang mit Filesharing über Tauschbörsen. Zivilrechtliche Forderungen gehen oft mit strafrechtlichen Ermittlungen einher.

5. Online-Beleidigung & Verleumdung (§§ 185–187 StGB)

Beleidigungen oder falsche Tatsachenbehauptungen über andere Personen – z. B. in Kommentaren, Chats oder Foren – sind auch online strafbar. Anonymität schützt nicht vor Strafverfolgung. Die Grenze zur strafbaren Äußerung ist oft schneller überschritten als vermutet.

6. Kinderpornografie & verbotene Inhalte (§ 184b StGB)

Der Besitz, die Weitergabe oder das Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte wird besonders streng verfolgt. Schon der einmalige Abruf über das Internet kann zu Hausdurchsuchung und Freiheitsstrafe führen. Auch Vorsatzfragen spielen in der Verteidigung eine zentrale Rolle.

7. Identitätsdiebstahl & Account-Hacking

Das Verwenden fremder Identitäten in sozialen Netzwerken oder Onlinediensten ist strafbar – etwa beim Anlegen eines Fake-Profils oder dem Zugriff auf E-Mail-Konten. Der Missbrauch persönlicher Daten kann zusätzlich zivilrechtliche Folgen haben. Auch das Einschleusen von Schadsoftware zur Informationsgewinnung fällt hierunter.

8. Verbotene Software & Hacker-Tools (§ 202c StGB)

Allein der Besitz oder das Verbreiten spezieller Programme, mit denen sich fremde Systeme angreifen lassen, ist nach deutschem Recht strafbar. Betroffen sind z. B. Keylogger, Passwortknacker oder Exploit-Sammlungen. Die Strafbarkeit besteht auch ohne konkrete Anwendung.

Warum Sie bei Internetstraftaten frühzeitig anwaltliche Hilfe brauchen

Viele Beschuldigte wiegen sich angesichts der vermeintlichen Anonymität, ihrer Standortunabhängigkeit und der im World Wide Web herrschenden Unübersichtlichkeit in der trügerischen Sicherheit, sie seien nicht zu identifizieren. Diese Annahme ist jedoch falsch. Angesichts der sich ständig erhöhenden Kontrolldichte handelt es sich beim Internet keineswegs mehr um einen unbeobachteten Raum. Die Kriminalstatistiken belegen in den letzten Jahren einen rasanten Anstieg der Computer- und Internetkriminalität, was nicht nur auf die Zunahme der Internetstraftaten, sondern im besonderen Maße auch die erhöhte Aufklärungsrate der Ermittlungsorgane zurückzuführen ist.

Werden Verdächtige durch die Ermittlungsbehörden identifiziert, sind Maßnahmen wie Durchsuchungen verbunden mit der Beschlagnahme von Unterlagen und Computern keine Seltenheit. Neben dem Umstand, dass die Auswertung der Geräte teilweise Monate in Anspruch nimmt, können bei der Prüfung des Festplatteninhalts weitere Dateien und Programme aufgefunden werden, deren Vorhandensein üblicherweise nicht preisgegeben worden wäre (z.B. Raubkopien o.Ä.).

Elemente eines Strafverfahrens: Internetstrafrecht

Ein strafrechtliches Verfahren kann viele Formen annehmen – von der überraschenden Hausdurchsuchung bis hin zur internationalen Rechtshilfe. In jedem Stadium ist professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.
Kontakt aufnehmen089 - 6931 334 51

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – meist bei vermeintlich klarer Beweislage. Er kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.

Festnahme / Verhaftung

Kommt es zu einer Festnahme oder Verhaftung, wird der Beschuldigte seiner Freiheit entzogen – z. B. bei Fluchtverdacht oder akuter Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen zählt jede Minute: Wir prüfen Haftgründe, legen Beschwerde ein und beantragen ggf. sofortige Haftprüfung.

Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung 

Eine Durchsuchung kann die Wohnung, das Auto oder digitale Geräte betreffen. Oft trifft sie Betroffene völlig überraschend. Wir klären, ob die Maßnahme rechtmäßig war, begleiten das Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – insbesondere im Umgang mit beschlagnahmten Geräten und Dateien.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie das Anfertigen von Fotos, Fingerabdrücken oder DNA-Proben. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und wie Sie sich verhalten sollten.

Strafverfahren

Das eigentliche Strafverfahren umfasst die Ermittlungen, Anklageerhebung und ggf. Hauptverhandlung. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft, wie der Ausgang verläuft. Als Verteidiger begleiten wir Sie ab dem ersten Schritt – mit klarer Strategie und dem Ziel, unnötige Eskalation zu vermeiden.

Revision

Nach einem Urteil besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Revision. Dabei wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Rechtsanwendung. Wir analysieren das Urteil und beraten zur Erfolgsaussicht.

Untersuchungshaft / Haft

Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Haftprüfungsanträge und setzen uns für eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung ein – z. B. durch Meldeauflagen oder Kaution.

Internationale Rechtshilfe

Wird ein Verfahren grenzüberschreitend geführt – z. B. bei Datenabfragen, Auslieferung oder Zeugenvernehmungen im Ausland – greifen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Wir vertreten Sie auch in solchen Konstellationen und stimmen uns mit ausländischen Behörden und Kanzleien ab.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther im Internetstrafrecht

Computer- und Internetstrafsachen verlangen sowohl den Strafverfolgungsorganen als auch den Strafverteidigern besondere Kenntnisse ab. Die zutreffende Bewertung etwa technischer Abläufe, digitaler Beweismittel und sonstiger Besonderheiten wird nur demjenigen Gelingen, der über diese Kenntnisse verfügt. Ohne solche Kenntnisse hingegen wird ein erfolgreiches Handeln nur schwer möglich sein. Bei einem Vorwurf einer Internetstraftat ist es dringend empfehlenswert, sich frühestmöglich rechtliche Beratung durch eine fachlich visierte Strafverteidigung zu holen.

Als Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung begleite ich Sie durch alle Phasen des Strafverfahrens – mit dem Ziel, Ihre Rechte zu wahren und Schaden abzuwenden.

Was Sie bei mir erwartet:

Erfahrung mit digitalen Ermittlungsverfahren

Ich begleite Mandanten regelmäßig in Verfahren zu Internetbetrug, Datenmissbrauch oder Online-Diffamierung – und kenne die typischen Fallstricke.

Diskretion und persönliche Betreuung

Sie sprechen direkt mit mir – nicht mit einer Assistenz oder wechselnden Ansprechpartnern. Ihr Anliegen bleibt vertraulich.

Verteidigung mit Strategie und Übersicht

Ich entwickle individuelle Lösungen – auch bei komplexen Vorwürfen wie Datenmanipulation, Cyberbetrug oder Urheberrechtsverstößen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Team der Kanzlei für Strafverteidigung Günther

Das Darknet ist ein spezieller Bereich des Internets, der nur über bestimmte Browser, wie beispielsweise den Tor-Browser zu erreichen ist. Hier sind die Beschaffung von Betäubungsmitteln, Drogen, Arzneimitten oder Waffen ohne große Hürden möglich. Dass das Darknet einen vermeintlich rechtsfreien Raum bietet und die Beschaffung von illegalen Gütern somit ungestraft bleibt, ist jedoch ein Irrglaube.

Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden strafbare Handlungen im Darknet zu verfolgen und aufzudecken. Die Ermittlungen sind aufgrund des verschlüsselten Surfens, der den Zugang zum Darknet bietet, jedoch noch mit einem hohen Aufwand verbunden. Die Erfolgsquote der Behörden sieht aktuell entsprechend recht niedrig aus.

Bezahlungen erfolgen im Darknet mittels sogenannter Kryptowährung, wie beispielsweise Bitcoin. Der Handel mit Bitcoin löste in den vergangenen Jahren einen regelrechten Hype aus. Dies nahmen viele Unternehmer zum Anlass, Cybercrime mit Hilfe von Kryptowährung zu betreiben.

Seit einigen Jahren plant der Gesetzgeber für solche Straftaten die Einführung eines neuen Paragrafen, der den Ermittlungsbehörden den Zugang zu personenbezogenen Daten erleichtern soll. Ein visierter Strafverteidiger kann anhand der aktuellen rechtlichen Lage mögliche Konsequenzen einschätzen und eine passende Verteidigungsstrategie erstellen.

Cybermobbing kann strafbar sein, wenn es gezielt auf die Herabwürdigung, Einschüchterung oder psychische Belastung einer Person abzielt. In sozialen Netzwerken, Chats oder Online-Foren wird die Hemmschwelle für beleidigende oder bedrohliche Äußerungen oft unterschritten. Je nach Inhalt und Intensität können verschiedene Straftatbestände greifen – insbesondere Beleidigung (§§ 185 ff. StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB). Schon einzelne Nachrichten können strafrechtliche Relevanz haben – Betroffene wie Beschuldigte sollten frühzeitig rechtlichen Beistand einholen.

Warenbetrug ist eine Form des Internetbetrugs und fällt unter § 263 Abs. 1 StGB. Strafbar macht sich, wer Waren online anbietet und verkauft, aber von Anfang an nicht vorhat, die Ware zu liefern – also mit Bereicherungsabsicht handelt. Die Schwierigkeit in der Praxis: Diese Absicht muss nachgewiesen werden, was in Einzelfällen – z. B. bei Krankheit oder familiären Ausnahmesituationen – nicht ohne Weiteres möglich ist.

Auch Verkäufe, bei denen die Ware zwar versendet, aber auf dem Versandweg verloren geht, können schnell zu Missverständnissen führen. Besonders bei Sendungen ohne Nachverfolgung steht der Vorwurf des Warenbetrugs oft im Raum, obwohl kein vorsätzliches Verhalten vorliegt. Ebenso problematisch: Unklare Angaben zum Zustand gebrauchter Ware oder Streit über die Beschaffenheit. Wer beschuldigt wird, sollte keine voreiligen Aussagen machen und frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – insbesondere um das Verfahren zu entschärfen oder ganz zu vermeiden.

Ja – unter bestimmten Umständen kann eine Bewertung im Internet nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Wer etwa falsche Tatsachen behauptet, ehrverletzende Aussagen macht oder gezielt Rufschädigung betreibt, riskiert eine Anzeige wegen Beleidigung (§ 185 StGB), übler Nachrede (§ 186 StGB) oder sogar Verleumdung (§ 187 StGB). Entscheidend ist dabei der Inhalt: Subjektive Meinungen sind grundsätzlich erlaubt – strafbar wird es erst, wenn bewusst falsche oder ehrenrührige Aussagen über Personen oder Unternehmen öffentlich verbreitet werden.

Langjährige Erfahrung im Strafrecht

Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Isabel Zentgraf

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
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Simon Höfter

Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
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Susanne Müller

Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
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Alina müller

Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
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Kontaktformular

Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
Zertifikat: Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)Google Bewertungen