Anwalt für Internetstrafrecht in München – erfahrene Verteidigung bei Cybercrime & Co.
Ob Internetbetrug, Identitätsdiebstahl oder Hackerangriffe – der Vorwurf einer Online-Straftat kann weitreichende Folgen haben. Als erfahrene Anwältin für Internetstrafrecht in München unterstütze ich Sie schnell und diskret – bevor aus dem Ermittlungsverfahren ein Strafverfahren wird.

Typische Straftatbestände im Internetstrafrecht
Frühzeitige anwaltliche Unterstützung ist hier entscheidend, um Fehlinterpretationen zu verhindern und die eigene Position gezielt zu stärken.
Internetbetrug (§ 263a StGB)
Datenveränderung & Hacking (§§ 202a ff. StGB)
Verletzung von Urheberrechten
Beleidigung & Verleumdung im Netz
Welche Strafen bei Internetstraftaten drohen
Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:
Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren
Führungszeugniseintrag bei bestimmten Verurteilungen
Abmahnungen & hohe zivilrechtliche Schadensersatzforderungen
Durchsuchung & Beschlagnahme von Geräten
Viele Verfahren lassen sich jedoch bereits im Ermittlungsstadium entschärfen oder beenden – vorausgesetzt, es wird frühzeitig und strategisch reagiert.
„Bei Computer- und Internetstrafsachen handelt es sich rechtlich gesehen nicht um einen klar abgrenzbaren Bereich. Mithilfe von Computern und dem Internet werden heute Straftaten quer durch das Strafgesetzbuch begangen, wobei sich zahlreiche strafrechtlich relevante Bereiche überschneiden.“
Internetstrafrecht im Überblick – welche Straftaten dazugehören
1. Internetbetrug (§ 263a StGB)
2. Hacking & Ausspähen von Daten (§§ 202a–c StGB)
3. Datenveränderung & Computersabotage (§§ 303a–b StGB)
4. Verletzung von Urheberrechten
5. Online-Beleidigung & Verleumdung (§§ 185–187 StGB)
6. Kinderpornografie & verbotene Inhalte (§ 184b StGB)
7. Identitätsdiebstahl & Account-Hacking
8. Verbotene Software & Hacker-Tools (§ 202c StGB)
Warum Sie bei Internetstraftaten frühzeitig anwaltliche Hilfe brauchen
Werden Verdächtige durch die Ermittlungsbehörden identifiziert, sind Maßnahmen wie Durchsuchungen verbunden mit der Beschlagnahme von Unterlagen und Computern keine Seltenheit. Neben dem Umstand, dass die Auswertung der Geräte teilweise Monate in Anspruch nimmt, können bei der Prüfung des Festplatteninhalts weitere Dateien und Programme aufgefunden werden, deren Vorhandensein üblicherweise nicht preisgegeben worden wäre (z.B. Raubkopien o.Ä.).

Elemente eines Strafverfahrens: Internetstrafrecht
Strafbefehl
Festnahme / Verhaftung
Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung
Erkennungsdienstliche Behandlung
Strafverfahren
Revision
Untersuchungshaft / Haft
Internationale Rechtshilfe
Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther im Internetstrafrecht
Als Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung begleite ich Sie durch alle Phasen des Strafverfahrens – mit dem Ziel, Ihre Rechte zu wahren und Schaden abzuwenden.
Was Sie bei mir erwartet:
Erfahrung mit digitalen Ermittlungsverfahren
Diskretion und persönliche Betreuung
Verteidigung mit Strategie und Übersicht
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ist das Darknet ein rechtsfreier Raum?
Das Darknet ist ein spezieller Bereich des Internets, der nur über bestimmte Browser, wie beispielsweise den Tor-Browser zu erreichen ist. Hier sind die Beschaffung von Betäubungsmitteln, Drogen, Arzneimitten oder Waffen ohne große Hürden möglich. Dass das Darknet einen vermeintlich rechtsfreien Raum bietet und die Beschaffung von illegalen Gütern somit ungestraft bleibt, ist jedoch ein Irrglaube.
Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden strafbare Handlungen im Darknet zu verfolgen und aufzudecken. Die Ermittlungen sind aufgrund des verschlüsselten Surfens, der den Zugang zum Darknet bietet, jedoch noch mit einem hohen Aufwand verbunden. Die Erfolgsquote der Behörden sieht aktuell entsprechend recht niedrig aus.
Bezahlungen erfolgen im Darknet mittels sogenannter Kryptowährung, wie beispielsweise Bitcoin. Der Handel mit Bitcoin löste in den vergangenen Jahren einen regelrechten Hype aus. Dies nahmen viele Unternehmer zum Anlass, Cybercrime mit Hilfe von Kryptowährung zu betreiben.
Seit einigen Jahren plant der Gesetzgeber für solche Straftaten die Einführung eines neuen Paragrafen, der den Ermittlungsbehörden den Zugang zu personenbezogenen Daten erleichtern soll. Ein visierter Strafverteidiger kann anhand der aktuellen rechtlichen Lage mögliche Konsequenzen einschätzen und eine passende Verteidigungsstrategie erstellen.
Wann gilt Cybermobbing als Straftat?
Cybermobbing kann strafbar sein, wenn es gezielt auf die Herabwürdigung, Einschüchterung oder psychische Belastung einer Person abzielt. In sozialen Netzwerken, Chats oder Online-Foren wird die Hemmschwelle für beleidigende oder bedrohliche Äußerungen oft unterschritten. Je nach Inhalt und Intensität können verschiedene Straftatbestände greifen – insbesondere Beleidigung (§§ 185 ff. StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB). Schon einzelne Nachrichten können strafrechtliche Relevanz haben – Betroffene wie Beschuldigte sollten frühzeitig rechtlichen Beistand einholen.
Was ist Warenbetrug – und wann macht man sich als Verkäufer strafbar?
Warenbetrug ist eine Form des Internetbetrugs und fällt unter § 263 Abs. 1 StGB. Strafbar macht sich, wer Waren online anbietet und verkauft, aber von Anfang an nicht vorhat, die Ware zu liefern – also mit Bereicherungsabsicht handelt. Die Schwierigkeit in der Praxis: Diese Absicht muss nachgewiesen werden, was in Einzelfällen – z. B. bei Krankheit oder familiären Ausnahmesituationen – nicht ohne Weiteres möglich ist.
Auch Verkäufe, bei denen die Ware zwar versendet, aber auf dem Versandweg verloren geht, können schnell zu Missverständnissen führen. Besonders bei Sendungen ohne Nachverfolgung steht der Vorwurf des Warenbetrugs oft im Raum, obwohl kein vorsätzliches Verhalten vorliegt. Ebenso problematisch: Unklare Angaben zum Zustand gebrauchter Ware oder Streit über die Beschaffenheit. Wer beschuldigt wird, sollte keine voreiligen Aussagen machen und frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – insbesondere um das Verfahren zu entschärfen oder ganz zu vermeiden.
Kann man wegen einer negativen Bewertung im Internet strafrechtlich belangt werden?
Ja – unter bestimmten Umständen kann eine Bewertung im Internet nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Wer etwa falsche Tatsachen behauptet, ehrverletzende Aussagen macht oder gezielt Rufschädigung betreibt, riskiert eine Anzeige wegen Beleidigung (§ 185 StGB), übler Nachrede (§ 186 StGB) oder sogar Verleumdung (§ 187 StGB). Entscheidend ist dabei der Inhalt: Subjektive Meinungen sind grundsätzlich erlaubt – strafbar wird es erst, wenn bewusst falsche oder ehrenrührige Aussagen über Personen oder Unternehmen öffentlich verbreitet werden.
Langjährige Erfahrung im Strafrecht
Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei
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