24h Notfall-Telefon
365 Tage im Jahr für Sie da
Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Anzeige wegen Urkundenfälschung? Jetzt erfahrenen Strafverteidiger einschalten

Ein Vorwurf wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) kann schwerwiegende Folgen haben – auch bei scheinbar geringfügigen Handlungen wie einem gefälschten Attest oder manipulierten Vertrag. Schon der Versuch ist strafbar. Ich prüfe Ihren Fall gründlich und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie – diskret, erfahren und zielgerichtet.

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
Google Bewertungen

Typische Vorwürfe bei Urkundenfälschung – das sollten Sie wissen

Urkundendelikte betreffen weit mehr als nur gefälschte Papiere. Schon kleine Handlungen – wie die Änderung eines Datums oder die Vorlage einer manipulierten Bescheinigung – können den Straftatbestand erfüllen. Oft stehen Betroffene überraschend im Fokus eines Ermittlungsverfahrens, ohne sich einer strafbaren Handlung bewusst zu sein. Besonders häufig treten Urkundendelikte in Alltagssituationen auf, etwa im Straßenverkehr, im Arbeitsleben oder bei der Vorlage von Dokumenten gegenüber Behörden.

Eine frühe und sachkundige Verteidigung hilft, den Sachverhalt richtig einzuordnen und ein Ermittlungsverfahren frühzeitig zu beeinflussen.

Fälschung eines Dokuments

Manipulation oder vollständige Herstellung eines gefälschten Schriftstücks – etwa einer Arbeitsbescheinigung oder Quittung.

Gebrauch einer gefälschten Urkunde

Verwendung eines gefälschten Dokuments, auch wenn es nicht selbst erstellt wurde, z. B. bei der Kfz-Zulassung oder im Bewerbungsverfahren.

Kennzeichenmissbrauch

Verwendung eines falschen oder abgelaufenen Kfz-Kennzeichens – häufig im Zusammenhang mit nicht zugelassenen Fahrzeugen.

Urkundenfälschung im Straßenverkehr

Fälschung oder Täuschung im Zusammenhang mit TÜV-Bescheinigungen, Fahrerlaubnissen oder Versicherungskarten.

Welche Strafen bei Urkundenfälschung drohen – und wann es ernst wird

Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:

Geldstrafe bei leichten Fällen

Zum Beispiel bei einmaliger Nutzung eines gefälschten Attests ohne großen Schaden.

Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

Bei Täuschung mit hoher Reichweite oder Wiederholungstat – auch bei versuchter Fälschung.

Eintragung ins Führungszeugnis

Bereits bei bestimmten Geld- oder Freiheitsstrafen – mit Folgen für Beruf und Aufenthaltstitel.

Berufsrechtliche Konsequenzen

Insbesondere bei Lehrkräften, Beamten oder medizinischem Personal kann zusätzlich ein Berufsverbot drohen.
Urkundenfälschung nach § 267 StGB wird von Gerichten nicht als Bagatelle gewertet – selbst dann nicht, wenn der Schaden gering erscheint. Je nach Einzelfall drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Entscheidend sind unter anderem der Zweck der Fälschung, die Reichweite des Schadens und ob es sich um eine wiederholte Tat handelt.

Auch der Gebrauch einer fremden oder gefälschten Urkunde wird rechtlich wie eine eigene Fälschung behandelt.

Wer frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, kann in vielen Fällen eine Einstellung oder ein milderes Verfahren erreichen.

„Ein Moment der Unüberlegtheit kann ernste Folgen haben – ich helfe Ihnen, rechtzeitig die richtige Richtung einzuschlagen.“

#Urkundenfälschung #Anwalt #erfahren #mitBiss

Warum Sie bei Urkundenfälschung sofort anwaltliche Hilfe brauchen

Der Vorwurf der Urkundenfälschung wird häufig unterschätzt – doch schon der Versuch kann strafbar sein und zu erheblichen Konsequenzen führen. Wer ohne anwaltliche Unterstützung agiert, läuft Gefahr, die Situation zu verschlimmern:

Häufig werden im Ermittlungsverfahren unbedachte Aussagen gemacht, die später nicht mehr korrigierbar sind. Viele Mandant:innen geben Dokumente freiwillig heraus oder bestätigen Abläufe, die juristisch als Geständnis gewertet werden könnten – auch wenn sie sich keiner Schuld bewusst sind.

Besonders kritisch: das Missverständnis, dass die bloße Verwendung eines gefälschten Dokuments „nicht schlimm“ sei, solange man es nicht selbst erstellt hat. Das Gesetz stellt jedoch auch den Gebrauch unter Strafe – unabhängig von der Herkunft.

Ich sorge dafür, dass Sie keine unnötigen Fehler machen, analysiere die Beweise genau und entwickle eine Verteidigung, die auf Deeskalation und Ergebnisorientierung ausgelegt ist – bevor es zu einer Anklage kommt.

Elemente eines Strafverfahrens: Urkundenfälschung

Ein strafrechtliches Verfahren kann viele Formen annehmen – von der überraschenden Hausdurchsuchung bis hin zur internationalen Rechtshilfe. In jedem Stadium ist professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.
Kontakt aufnehmen089 - 6931 334 51

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – meist bei vermeintlich klarer Beweislage. Er kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.

Festnahme / Verhaftung

Kommt es zu einer Festnahme oder Verhaftung, wird der Beschuldigte seiner Freiheit entzogen – z. B. bei Fluchtverdacht oder akuter Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen zählt jede Minute: Wir prüfen Haftgründe, legen Beschwerde ein und beantragen ggf. sofortige Haftprüfung.

Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung 

Eine Durchsuchung kann die Wohnung, das Auto oder digitale Geräte betreffen. Oft trifft sie Betroffene völlig überraschend. Wir klären, ob die Maßnahme rechtmäßig war, begleiten das Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – insbesondere im Umgang mit beschlagnahmten Geräten und Dateien.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie das Anfertigen von Fotos, Fingerabdrücken oder DNA-Proben. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und wie Sie sich verhalten sollten.

Strafverfahren

Das eigentliche Strafverfahren umfasst die Ermittlungen, Anklageerhebung und ggf. Hauptverhandlung. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft, wie der Ausgang verläuft. Als Verteidiger begleiten wir Sie ab dem ersten Schritt – mit klarer Strategie und dem Ziel, unnötige Eskalation zu vermeiden.

Revision

Nach einem Urteil besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Revision. Dabei wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Rechtsanwendung. Wir analysieren das Urteil und beraten zur Erfolgsaussicht.

Untersuchungshaft / Haft

Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Haftprüfungsanträge und setzen uns für eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung ein – z. B. durch Meldeauflagen oder Kaution.

Internationale Rechtshilfe

Wird ein Verfahren grenzüberschreitend geführt – z. B. bei Datenabfragen, Auslieferung oder Zeugenvernehmungen im Ausland – greifen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Wir vertreten Sie auch in solchen Konstellationen und stimmen uns mit ausländischen Behörden und Kanzleien ab.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther bei Urkundendelikten

Ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung ist kein Routinefall – es verlangt ein tiefes Verständnis für strafrechtliche Details und strategisches Geschick.

Als Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung vertrete ich Sie diskret, zielgerichtet und persönlich – mit dem Anspruch, Ihre Situation nachhaltig zu entschärfen. 

Was Sie bei mir erwartet:

Spezialisierung auf Strafrecht und Urkundendelikten

Ich verteidige regelmäßig bei Urkundendelikten – vom gefälschten Dokument bis zur komplexen Beweislage in beruflichen Kontexten.

Persönliche Beratung ohne Umwege

Ich erkläre, was passiert – ohne juristisches Fachchinesisch und mit offenem Ohr für Ihre Sorgen.

Individuelle Verteidigung statt Standardlösung

Jeder Fall ist anders. Ich entwickle eine Strategie, die zur Persönlichkeit und Lebenssituation passt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Team der Kanzlei für Strafverteidigung Günther

Neben dem klassischen Straftatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) wird in jüngster Zeit auch die Ausstellung (§ 277 StGB und das Gebrauchen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 279 StGB) mit Strafe bedroht. Hierunter fallen insbesondere unrichtige Impfausweise und Covid-19 Testzertifikate.

  • Bereits eine Vorbereitungshandlung einer Urkundenfälschung oder das Ausstellen und Gebrauchen unrichtiger Gesundheitszeugnisse sind strafbedroht.
  • Die Ausstellung und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse umfasst u.a. gefälschte Impfausweise und Testzertifikate.
  • Zur Vermeidung strafrechtlicher Weiterungen wird eine frühzeitige fachliche Strafrechtsberatung dringend empfohlen.

Es werden drei strafbare Handlungen der Urkundenfälschung laut Gesetz unterschieden:

Herstellen einer unechten Urkunde

  • Verfälschen einer echten Urkunde
  • Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde

Bereits jede einzelne dieser Handlungen stellt objektiv eine Straftat dar. Wird eine Kopie einer Urkunde verfälscht, stellt dies nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung einen Straftatbestand der Urkundenfälschung dar. Grund hierfür ist, dass eine Urkundenkopie, selbst eine beglaubigte Kopie, nicht als Urkunde definiert ist. Wird jedoch eine Kopie eines verfälschten Originals oder eine verfälschte Kopie angefertigt, die den Eindruck erweckt, es handele sich um das Original, kann dies strafbar sein. Ob Fälschungen im strafbaren Bereich liegen, ist immer im Einzelfall zu prüfen und sollte unbedingt durch einen Fachanwalt für Strafrecht geprüft werden.

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter, eine Anklage oder einen Strafbefehl mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung oder des Herstellens und Gebrauchen unrichtiger Gesundheitszeugnisse erhalten? Für eine erfolgreiche Verteidigung sollten Sie sich umgehend an einen versierten Fachanwalt für Strafrecht wenden. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie direkt einen Termin in unserer Kanzlei. Fachanwältin für Strafrecht Katja Günther verfügt neben spezifischem strafrechtlichem Fachwissen im Bereich der Urkundsdelikte über langjährige praktische und wissenschaftliche Erfahrung. Dies sind für Sie optimale Voraussetzungen, um das Verfahren mit dem besten Ergebnis möglich frühzeitig zum Abschluss zu bringen.

Ja, insbesondere Nicht-EU-Bürger:innen riskieren bei einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung aufenthaltsrechtliche Konsequenzen. Bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder bei wiederholten Delikten kann eine Ausweisung oder die Versagung der Aufenthaltserlaubnis drohen. Daher ist eine frühzeitige Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt/Anwältin besonders wichtig.

Langjährige Erfahrung im Strafrecht

Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Isabel Zentgraf

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
Google Bewertungen

Simon Höfter

Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
Google Bewertungen

Susanne Müller

Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
Google Bewertungen

Alina müller

Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
Google Bewertungen

Kontaktformular

Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
Zertifikat: Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)Google Bewertungen