24h Notfall-Telefon
365 Tage im Jahr für Sie da
Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Anwalt für Jugendstrafrecht in München

Ein Strafverfahren gegen Minderjährige oder junge Erwachsene stellt Eltern und Betroffene vor enorme Herausforderungen. Das Jugendstrafrecht sieht andere Maßstäbe und Ziele vor als das Erwachsenenstrafrecht. Als erfahrene Strafverteidigerin für Jugendliche in München begleite ich Sie und Ihre Familie durch alle Phasen des Verfahrens – rechtlich kompetent und menschlich verständnisvoll.

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
Google Bewertungen

Womit Jugendliche im Jugendstrafrecht häufig konfrontiert werden

Jugendliche geraten häufig in Konflikt mit dem Strafrecht – meist aus Unreife, Gruppendruck oder fehlender Einsicht in die Konsequenzen ihres Handelns. Die Spannbreite reicht von kleinen Delikten bis hin zu ernsthaften Straftaten mit erheblichem Strafmaß. Gerade in Schule, Freizeit oder familiären Konflikten eskalieren Situationen schnell.  Im Jugendstrafrecht steht nicht die Strafe im Vordergrund, sondern die erzieherische Wirkung. Ziel ist es daher, frühzeitig zu intervenieren, negative Entwicklungen zu stoppen und gerichtliche Konsequenzen – wenn möglich – zu vermeiden.

Eine fachkundige Verteidigung kann dabei helfen, das Verfahren durch Diversion oder Auflagen zu beenden, bevor es zur Hauptverhandlung kommt.

Körperverletzung & Bedrohung

Streitigkeiten unter Jugendlichen enden oft in Anzeigen – nicht selten durch Eltern oder Schulen.

Drogendelikte (Besitz oder Weitergabe z.B. im Schulumfeld)

Der Besitz oder die Weitergabe kleiner Mengen kann schnell zu einem BtMG-Verfahren führen.

Diebstahl & Sachbeschädigung

Ladendiebstahl oder Vandalismus zählen zu den häufigsten Erstdelikten im Jugendstrafrecht.

Cyberdelikte und Straftaten in sozialen Medien

WhatsApp, Instagram & Co. sind Tatorte für Beleidigung, Nötigung oder das Verbreiten sensibler Inhalte.

Welche Strafen und Maßnahmen im Jugendstrafrecht drohen

Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:

Jugendstrafe

Diversionsverfahren

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht: Im Mittelpunkt steht nicht die Bestrafung, sondern die Erziehung und soziale Wiedereingliederung. Die Gerichte berücksichtigen Alter, persönliche Entwicklung und Lebensumstände des Jugendlichen – und entscheiden danach, welche Maßnahme geeignet ist, um künftige Straftaten zu verhindern.

Je nach Schwere des Vorwurfs kommen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder in seltenen Fällen auch Jugendstrafen zum Einsatz. Besonders bei Ersttätern oder geringfügigen Delikten bestehen gute Chancen auf eine Verfahrenseinstellung oder außergerichtliche Lösung. Eine erfahrene Verteidigung kann hier entscheidend sein.

„Im Jugendstrafrecht braucht es mehr als Paragraphen – es braucht Verständnis für Lebensumstände, Fingerspitzengefühl und den klaren Willen zur Perspektive.“

#Jugendstrafrecht #Anwalt  #erfahren #mitBiss

Warum ein Anwalt für Jugendstrafrecht so wichtig ist

Ein Ermittlungsverfahren gegen einen Jugendlichen bedeutet nicht nur juristischen, sondern auch emotionalen Ausnahmezustand – für den Betroffenen ebenso wie für das familiäre Umfeld. Häufig fehlen Verständnis für den Ablauf des Verfahrens, die rechtlichen Möglichkeiten oder die Tragweite einer Vorladung. Genau hier braucht es eine Verteidigung, die nicht nur Paragrafen kennt, sondern auch vermittelt, erklärt und Halt gibt.

Als Anwältin für Jugendstrafrecht unterstütze ich Jugendliche und Eltern gleichermaßen: Ich schütze vor unüberlegten Aussagen, prüfe die Chancen für eine Verfahrenseinstellung und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die individuell passt – auch mit Blick auf Schule, Ausbildung oder soziale Belastungen. Ziel ist es, langfristige Folgen wie Einträge im Führungszeugnis oder Haft zu vermeiden und die Weichen für eine stabile Zukunft zu stellen.

Elemente eines Strafverfahrens: Jugendstrafrecht

Ein strafrechtliches Verfahren kann viele Formen annehmen – von der überraschenden Hausdurchsuchung bis hin zur internationalen Rechtshilfe. In jedem Stadium ist professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.
Kontakt aufnehmen089 - 6931 334 51

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – meist bei vermeintlich klarer Beweislage. Er kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.

Festnahme / Verhaftung

Kommt es zu einer Festnahme oder Verhaftung, wird der Beschuldigte seiner Freiheit entzogen – z. B. bei Fluchtverdacht oder akuter Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen zählt jede Minute: Wir prüfen Haftgründe, legen Beschwerde ein und beantragen ggf. sofortige Haftprüfung.

Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung 

Eine Durchsuchung kann die Wohnung, das Auto oder digitale Geräte betreffen. Oft trifft sie Betroffene völlig überraschend. Wir klären, ob die Maßnahme rechtmäßig war, begleiten das Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – insbesondere im Umgang mit beschlagnahmten Geräten und Dateien.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie das Anfertigen von Fotos, Fingerabdrücken oder DNA-Proben. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und wie Sie sich verhalten sollten.

Strafverfahren

Das eigentliche Strafverfahren umfasst die Ermittlungen, Anklageerhebung und ggf. Hauptverhandlung. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft, wie der Ausgang verläuft. Als Verteidiger begleiten wir Sie ab dem ersten Schritt – mit klarer Strategie und dem Ziel, unnötige Eskalation zu vermeiden.

Revision

Nach einem Urteil besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Revision. Dabei wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Rechtsanwendung. Wir analysieren das Urteil und beraten zur Erfolgsaussicht.

Untersuchungshaft / Haft

Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Haftprüfungsanträge und setzen uns für eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung ein – z. B. durch Meldeauflagen oder Kaution.

Internationale Rechtshilfe

Wird ein Verfahren grenzüberschreitend geführt – z. B. bei Datenabfragen, Auslieferung oder Zeugenvernehmungen im Ausland – greifen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Wir vertreten Sie auch in solchen Konstellationen und stimmen uns mit ausländischen Behörden und Kanzleien ab.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther im Jugendstrafrecht

Jugendliche, die mit dem Strafrecht in Berührung kommen, brauchen eine Verteidigung, die nicht dramatisiert – sondern lenkt, schützt und Chancen schafft. Ich vertrete Jugendliche nicht nur vor Gericht, sondern übernehme Verantwortung für den gesamten Ablauf: vom Erstkontakt mit Polizei oder Jugendgerichtshilfe bis zur Abschlussverhandlung.

Als Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung bin ich mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts bestens vertraut. Ich kenne die typischen Fehler, die Jugendliche (oder ihre Eltern) zu Beginn machen – und weiß, wie man Verfahren entschärft, Alternativen zur Hauptverhandlung prüft und langfristige Schäden vermeidet. 

Was Sie bei mir erwartet:

Spezialisierung auf Jugendstrafverfahren

Ich verteidige seit vielen Jahren Jugendliche und Heranwachsende – auch in komplexen Verfahren.

Verständnisvolle Kommunikation mit Eltern und Betroffenen

Ich erkläre, was passiert – ohne juristisches Fachchinesisch und mit offenem Ohr für Ihre Sorgen.

Individuelle Verteidigung statt Standardlösung

Jeder Fall ist anders. Ich entwickle eine Strategie, die zur Persönlichkeit und Lebenssituation passt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Team der Kanzlei für Strafverteidigung Günther

Das Ziel der Strafverteidigung bei milden Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden, die noch keine Vorstrafen vorzuweisen haben, ist die Erreichung einer Verfahrenseinstellung (§§ 4547 JGG).

Kommt es zu keiner Verfahrenseinstellung, so können folgende strafrechtliche Konsequenzen vollzogen werden.

Erziehungsmaßregeln (§ 10 JGG):

  • Ge- und Verbote für die Lebensführung des Jugendlichen
    • Erbringung von Arbeitsleistungen
    • Teilnahme an einem sozialer Trainingskurs
    • Bestimmung des Aufenthaltsortes
  • bei Nichterfüllung kann ein Ungehorsamsarrest von bis zu vier Wochen verhängt werden

Zuchtmittel (§§ 14 JGG)

  • Verwarnungen, Auflagen und Jugendarrest
  • wird als Ahndung einer Straftat verstanden
  • es erfolgt kein Eintrag in das Strafregister
  • ein Ungehorsams Arrest von bis zu vier Wochen kann bei Verstößen angeordnet werden

Jugendstrafe

  • Anwendung abhängig von bestimmten Neigungen des Jugendlichen und Schwere der Schuld
  • wird nur angewendet, wenn Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln nicht als Schuldausgleich dienen
  • Mögliche Dauer reicht von sechs Monate bis zu zehn Jahren

Das Jugendstrafrecht sieht eine Anhörung der Jugendgerichtshilfe vor. Die Jugendgerichtshilfe erstellt einen Bericht über die Entwicklung des Jugendlichen und kann darüber hinaus Vorschläge für die strafrechtlichen Folgen einreichen. Insbesondere bei Heranwachsenden hat die Beurteilung der Jugendgerichtshilfe eine große Bedeutung in Bezug auf die Beurteilung, ob das Jugendstrafrecht noch Anwendung finden kann.

Eine Besonderheit bietet der Umstand, dass der Jugendgerichthilfe kein Aussageverweigerungsrecht gegenüber dem Gericht zusteht. Es ist daher empfehlenswert bereits vor Gesprächen mit der Jugendgerichtshilfe anwaltliche Unterstützung einzuholen. Ein Strafverteidiger kann frühzeitig mit der Jugendgerichtshilfe in Kontakt treten, um eine geeignete Verteidigungsstrategie für den Jugendlichen zu finden.

Zuständigkeiten im Jugendstrafrecht


Im Jugendstrafrecht gibt es drei Instanzen, die Entscheidungsgewalt innehaben:

• Jugendrichter (Amtsgericht):

– Behandelt leichtere Tatvorwürfe.
– Der Strafrahmen sieht meist Erziehungsmaßnahmen oder Zuchtmitteln vor – sowie Jugendstrafen bis zu einem Jahr.

• Jugendschöffengericht (Amtsgericht):

– Verhandlungen wegen mittlerer bis schwerer Deliktsvorwürfe.
– Oftmals Verhängung von Jugendstrafen.

• Jugendkammer (Landgericht):

– Anwendung bei sehr umfangreichen Strafverfahren.

Der wichtigste Unterschied liegt im erzieherischen Ansatz des Jugendstrafrechts. Statt Strafe stehen hier Förderung, Entwicklung und Resozialisierung im Vordergrund. Auch das Verfahren ist anders aufgebaut: Es gelten besondere Regeln zur Öffentlichkeit, zur Beteiligung der Jugendgerichtshilfe und zur Strafzumessung. Zudem wird bei Heranwachsenden (18–20 Jahre) geprüft, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt.

Jugendstrafrecht gilt grundsätzlich für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren kann es angewendet werden, wenn sie in ihrer Entwicklung einem Jugendlichen gleichstehen oder die Tat jugendtypisch ist. Über die Anwendung entscheidet das Gericht im Einzelfall – oft auch auf Grundlage des Berichts der Jugendgerichtshilfe.

 

Sonderfall: Unklarheiten bei der Altersbestimmung

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass das Alter des Täters für Unklarheiten sorgt. Dies wird insbesondere für das Eintreten der Strafmündigkeit (beginnt mit der Vollendung des 14 Lebensjahres) bedeutsam.
Eintreten kann solch ein Fall beispielsweise durch Kinder, die ohne Ausweispapiere nach Deutschland geflüchtet sind. Um ein Alter – und somit eine mögliche Strafmündigkeit – bestimmen zu können, gibt es die Möglichkeit der Erstellung eines Gutachtens. Hierfür werden körperliche Merkmale, radiologische Knochenuntersuchungen, der Zahnstatus und andere physiologische Besonderheiten untersucht.

Langjährige Erfahrung im Strafrecht

Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Isabel Zentgraf

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
Google Bewertungen

Simon Höfter

Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
Google Bewertungen

Susanne Müller

Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
Google Bewertungen

Alina müller

Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
Google Bewertungen

Kontaktformular

Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
Zertifikat: Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)Google Bewertungen