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Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Beschuldigt wegen Wirtschaftskriminalität? Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in München

Ihnen wird ein wirtschaftsstrafrechtlicher Verstoß wie Untreue, Betrug, Korruption oder Insolvenzverschleppung vorgeworfen? Als Fachanwältin für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Wirtschaftskriminalität stehe ich Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite. Ob Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklage – ich sorge für eine diskrete, strategische und durchsetzungsstarke Verteidigung, bevor berufliche und persönliche Folgen entstehen.

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
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Was ist Wirtschaftsstrafrecht und welche Strafen drohen?

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst alle strafrechtlich relevanten Handlungen im geschäftlichen und unternehmerischen Kontext. Anders als klassische Straftaten betreffen wirtschaftsstrafrechtliche Delikte oft komplexe Vorgänge – etwa innerhalb von Unternehmen, Finanzstrukturen oder Vertragsbeziehungen. Besonders häufig geht es dabei um den Verdacht, betriebliche Abläufe vorsätzlich oder fahrlässig zu missbrauchen, um sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.

Die strafrechtlichen Sanktionen reichen von empfindlichen Geldstrafen über Berufsverbote bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Gerade Führungskräfte, Geschäftsführer oder Selbstständige unterschätzen oft die Tragweite eines Ermittlungsverfahrens – etwa wenn interne Unregelmäßigkeiten zur Anzeige gebracht werden oder eine Betriebsprüfung Auffälligkeiten zutage fördert. 

Reputationsverlust

Schon das Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens kann die berufliche Existenz und Geschäftsbeziehungen massiv gefährden.

Hausdurchsuchung & Beschlagnahmung

Ermittlungen im Wirtschaftsstrafrecht beginnen oft mit unangekündigten Maßnahmen – auch im privaten Umfeld.

Berufsrechtliche Konsequenzen

Neben strafrechtlichen Folgen drohen Eintragungen im Gewerbezentralregister, Widerruf von Zulassungen oder Ausschluss von Vergaben.

Komplexe Beweislast & Dokumentenlage

Durch umfangreiche Unterlagen, digitale Auswertungen und steuerliche Details sind solche Verfahren besonders fehleranfällig – vor allem ohne anwaltliche Steuerung.

Übersicht von Wirtschaftsstrafsachen

Betrug tritt auf, wenn jemand durch Täuschung eine andere Person dazu bringt, etwas zu tun, das sie sonst nicht getan hätte, und dadurch einen finanziellen Vorteil erlangt. Die möglichen Sanktionen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, wobei die genaue Strafe von der Schwere des Vergehens abhängt.

Diese Delikte beziehen sich auf Rechtsverletzungen im internationalen Handel. Die Strafandrohungen können von Geldbußen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen, abhängig von der Schwere des Verstoßes und anderen Faktoren.
Untreue: Unter Untreue versteht man die Verletzung von Pflichten gegenüber einem Unternehmen, bei der Vermögenswerte für private Zwecke missbraucht werden. Das Strafmaß kann erheblich variieren und ist von der Schwere des Vergehens abhängig.

Insolvenzstraftaten sind Straftaten, die im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren auftreten. Diese Delikte können verschiedene Formen annehmen, darunter betrügerische Handlungen wie das Verschleiern von Vermögenswerten, die Absicht, Gläubiger zu benachteiligen, oder die unzulässige Fortführung eines Unternehmens trotz Überschuldung. Die strafrechtlichen Konsequenzen für Insolvenzstraftaten sind vielfältig und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Schwere des Verstoßes, dem Ausmaß des finanziellen Schadens und der kriminellen Absicht.

Markenrechtsverletzungen geschehen, wenn eine Person oder Organisation geschützte Marken oder Logos ohne die erforderliche Genehmigung verwendet. Diese Verletzungen können in verschiedenen Formen auftreten, einschließlich Fälschung von Markenprodukten, unerlaubter Gebrauch von Marken in der Werbung oder Vermarktung, und vieles mehr. Die Strafen für Markenrechtsverletzungen können erheblich sein und hängen von der Schwere des Verstoßes ab. Dies kann Geldstrafen, Schadenersatzforderungen und sogar Freiheitsstrafen umfassen.

Unternehmensbezogene Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen geschäftliche Regeln und Vorschriften. Sie führen in der Regel zu Geldbußen als Strafmaß, deren Höhe von der Schwere des Verstoßes und den örtlichen Gesetzen abhängt. Diese Geldbußen dienen sowohl als Strafe als auch als Abschreckung für Unternehmen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen.

Das Steuerstrafrecht bezieht sich auf strafbare Handlungen im Bereich der Steuern, die betrügerische Absichten oder falsche Angaben beinhalten. Die Strafen für Steuerstraftaten sind vielfältig und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe der hinterzogenen Steuern, der Schwere des Verstoßes und der Absicht des Täters. Sie können von empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. In einigen Fällen können auch berufliche Konsequenzen, wie das Versagen bestimmter steuerlicher Privilegien, eintreten.

Kreditkartenmissbrauch tritt auf, wenn Kreditkarteninformationen ohne Zustimmung des rechtmäßigen Karteninhabers verwendet werden, um illegale Transaktionen durchzuführen. Die Strafen für Kreditkartenmissbrauch können erheblich sein und reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, je nach dem Ausmaß des Missbrauchs, den finanziellen Schäden und den absichtlichen Charakter der Handlungen.

Unterschlagung ist die unrechtmäßige Aneignung von fremdem Eigentum durch eine Person, die dazu berechtigt ist, es zu verwalten oder zu verwenden. Das Strafmaß für Unterschlagung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wert des entwendeten Eigentums, der Beziehung zwischen Täter und Opfer sowie den Umständen der Tat. Die Strafen können Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder eine Kombination aus beiden sein. Im Falle von Unternehmensunterschlagung können auch geschäftliche Sanktionen wie Entlassung oder berufliche Konsequenzen eintreten.

Insiderhandel bezieht sich auf den Kauf oder Verkauf von Aktien eines Unternehmens auf Grundlage von nichtöffentlichen, vertraulichen Informationen, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Strafen für Insiderhandel sind erheblich und umfassen Geldstrafen, Freiheitsstrafen und in einigen Fällen auch berufliche Konsequenzen wie das Verbot von Aktienhandel oder Positionen in börsennotierten Unternehmen.

Bei Steuerhinterziehung handelt es sich um die bewusste Abgabe unrichtiger Angaben über Einkommen oder Vermögen, um Steuern zu umgehen oder zu verringern. Die Strafen für Steuerhinterziehung können erheblich sein und variieren je nach Höhe der hinterzogenen Steuern, der Schwere des Vergehens und der Absicht des Täters. Sie reichen von beträchtlichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

Zollstraf- und Ordnungswidrigkeiten beziehen sich auf Verstöße gegen Zollvorschriften und -Gesetze. Diese Verstöße können verschiedene Formen annehmen, darunter illegale Einfuhr oder Ausfuhr von Waren, Fälschung von Zollpapieren und Schmuggel. Die möglichen Strafen für Zollstraftaten können Geldbußen oder Freiheitsstrafen sein, abhängig von der Schwere des Verstoßes und dem finanziellen Wert der betroffenen Waren.

Verstöße gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz beziehen sich auf unbefugten Zugriff auf oder die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, die Unternehmen schützen wollen. Die Strafen für derartige Verstöße können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen umfassen, je nach Schwere des Vergehens. Diese Gesetze sind wichtig, um das geistige Eigentum von Unternehmen zu schützen und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Verstöße gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz werden ernsthaft verfolgt, um die Vertraulichkeit von geschäftlichen Informationen zu gewährleisten.

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Die Komplexität des Wirtschaftslebens nimmt stetig zu, so auch die Bedeutung und das Interesse an straf- und ordnungsrechtlicher Verfolgung im Wirtschaftsleben. Hinzu kommen sich stetig entwickelnde und expandierende technologische Fortschritte und Neuerungen. Dies erfordert immer neue und besonders hohe Anforderungen an die Verteidigung. Diese muss weit über juristisches Wissen hinausreichen.

Um einen günstigen Verfahrensausgang in die Wege leiten zu können, ist insbesondere die erste Phase der strafrechtlichen Ermittlungen relevant. Hier sollte auf keinen Fall Zeit verstreichen bis Sie einen ausgewiesenen Verteidiger in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen mit Ihrer Verteidigung beauftragen.

Wichtig bei Durchsuchungen und Befragungen:

Sollte es in Ihren Privaträumen oder im Unternehmen zu Untersuchungen durch die Ermittlungsbehörden kommen, machen Sie keine Angaben, ohne sich vorher mit einem Fachanwalt für Strafrecht über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Aussage-, Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrechts informiert und Ihr weiteres Verhalten beraten haben. Geben Sie grundsätzlich keine Informationen und keine Passwörter heraus. Kontaktieren Sie unverzüglich einen erfahrenen Strafverteidiger. Das frühe Eingreifen eines kompetenten Fachanwalts für Strafrecht ist zur Vermeidung oder Eindämmung von Risiken der sicherste Schritt.

Elemente eines Strafverfahrens: Wirtschaftsstrafrecht

Ein strafrechtliches Verfahren kann viele Formen annehmen – von der überraschenden Hausdurchsuchung bis hin zur internationalen Rechtshilfe. In jedem Stadium ist professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.
Kontakt aufnehmen089 - 6931 334 51

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – meist bei vermeintlich klarer Beweislage. Er kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.

Festnahme / Verhaftung

Kommt es zu einer Festnahme oder Verhaftung, wird der Beschuldigte seiner Freiheit entzogen – z. B. bei Fluchtverdacht oder akuter Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen zählt jede Minute: Wir prüfen Haftgründe, legen Beschwerde ein und beantragen ggf. sofortige Haftprüfung.

Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung 

Eine Durchsuchung kann die Wohnung, das Auto oder digitale Geräte betreffen. Oft trifft sie Betroffene völlig überraschend. Wir klären, ob die Maßnahme rechtmäßig war, begleiten das Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – insbesondere im Umgang mit beschlagnahmten Geräten und Dateien.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie das Anfertigen von Fotos, Fingerabdrücken oder DNA-Proben. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und wie Sie sich verhalten sollten.

Strafverfahren

Das eigentliche Strafverfahren umfasst die Ermittlungen, Anklageerhebung und ggf. Hauptverhandlung. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft, wie der Ausgang verläuft. Als Verteidiger begleiten wir Sie ab dem ersten Schritt – mit klarer Strategie und dem Ziel, unnötige Eskalation zu vermeiden.

Revision

Nach einem Urteil besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Revision. Dabei wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Rechtsanwendung. Wir analysieren das Urteil und beraten zur Erfolgsaussicht.

Untersuchungshaft / Haft

Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Haftprüfungsanträge und setzen uns für eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung ein – z. B. durch Meldeauflagen oder Kaution.

Internationale Rechtshilfe

Wird ein Verfahren grenzüberschreitend geführt – z. B. bei Datenabfragen, Auslieferung oder Zeugenvernehmungen im Ausland – greifen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Wir vertreten Sie auch in solchen Konstellationen und stimmen uns mit ausländischen Behörden und Kanzleien ab.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther im Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafverfahren sind komplex, langwierig und oft mit erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Risiken verbunden. Als Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung biete ich Ihnen eine diskrete und zielgerichtete Verteidigung – von der ersten Durchsuchung bis zur möglichen Hauptverhandlung.

Ich bin zudem Zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht (DAA). Diese Zusatzqualifikation bestätigt nicht nur besondere Kenntnisse, sondern auch meine Erfahrung im Umgang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren – ob bei Vorwürfen wie Steuerhinterziehung, Untreue oder Subventionsbetrug.

Was Sie bei mir erwartet:

Zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsrecht

Anerkannte Zusatzqualifikation für vertiefte Expertise bei komplexen Wirtschafts- und Unternehmensdelikten.

Persönliche Beratung ohne Umwege

Ich erkläre, was passiert – ohne juristisches Fachchinesisch und mit offenem Ohr für Ihre Sorgen.

Individuelle Verteidigung statt Standardlösung

Jeder Fall ist anders. Ich entwickle eine Strategie, die zur Persönlichkeit und Lebenssituation passt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Team der Kanzlei für Strafverteidigung Günther

Ein erfahrener Strafverteidiger für Wirtschaftskriminalität analysiert frühzeitig die Aktenlage, verhindert belastende Aussagen und entwickelt eine fundierte Verteidigungsstrategie – gerade bei umfangreichen Verfahren mit Bilanzfälschung, Subventionsbetrug oder Untreue ist diese Expertise entscheidend. Ohne anwaltliche Vertretung kann es schnell zu folgenschweren Fehlentscheidungen im Ermittlungsverfahren kommen.

Bereits ein Anfangsverdacht – etwa durch eine Anzeige, Betriebsprüfung oder Hinweise aus dem Unternehmen – genügt, um ein Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftsstraftaten einzuleiten. Für Beschuldigte ist es in dieser Phase besonders wichtig, keine vorschnellen Erklärungen abzugeben und sich durch einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht vertreten zu lassen.

Wirtschaftsstrafverfahren gelten als besonders komplex und können sich aufgrund umfangreicher Ermittlungen, Gutachten und Beweismittel über Monate oder sogar Jahre ziehen. Ein spezialisierter Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Verfahren möglichst effizient geführt werden – auch mit Blick auf eine mögliche Einstellung.

Ja – interne Untersuchungen (Internal Investigations) dienen oft dazu, Beweise zu sichern, können aber auch zur Belastung einzelner Mitarbeiter führen. Wer betroffen ist, sollte keine Aussagen ohne vorherige anwaltliche Beratung machen. Ein Strafverteidiger mit Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht hilft, Fallstricke zu vermeiden und Ihre Position zu schützen.

Langjährige Erfahrung im Strafrecht

Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Isabel Zentgraf

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
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Simon Höfter

Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
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Susanne Müller

Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
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Alina müller

Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
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Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
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