Anwalt für Insolvenzstrafrecht in München – diskrete Verteidigung bei drohenden Verfahren
Verdacht auf Insolvenzverschleppung, Bankrott oder Verletzung der Buchführungspflicht? Ich vertrete Unternehmer und Geschäftsführer, die mit dem Vorwurf einer Insolvenzstraftat konfrontiert sind – kompetent, strategisch und mit langjähriger Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigung, bevor sich Ermittlungen verhärten.

Welche Strafen bei Insolvenzstraftaten drohen – ein Überblick
Je nach Delikt und Einzelfall drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Eine frühzeitige anwaltliche Einschaltung kann entscheidend dafür sein, ob das Verfahren eingestellt, gegen Auflagen beendet oder zur Anklage gebracht wird.
Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
Bankrott (§ 283 StGB)
Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB)
Besonders schwerer Fall bei gewerbsmäßigem Handeln
Wissenswertes zum Insolvenzstrafrecht
Das Insolvenzstrafrecht ist ein Teil des Wirtschaftsstrafrechts und bezieht sich auf Straftaten, die im Zusammenhang mit einer Insolvenz begangen wurden. Insbesondere geht es dabei um die Insolvenzverschleppung, den Bankrott sowie um andere Straftaten im Zusammenhang mit der Insolvenz.
Verletzung der Buchführungspflicht
Die Verletzung der Buchführungspflicht gemäß § 283b StGB bezieht sich auf die Nichtführung oder unvollständige Führung von Handelsbüchern oder anderen Unterlagen, zu deren Aufbewahrung man nach Handelsrecht verpflichtet ist. Wer gegen diese Pflicht verstößt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Dieser Straftatbestand dient dem Schutz der Gläubiger und der Transparenz im Geschäftsverkehr.
Eingehungsbetrug
Der Eingehungsbetrug ist eine spezielle Form des Betrugs. Hierbei täuscht der Täter die Absicht oder Befähigung vor, die ihm aus einem Vertrag entstehenden Verpflichtungen erfüllen zu können oder zu wollen. In der Praxis kann dies beispielsweise bedeuten, dass jemand Waren oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt, obwohl er weiß, dass er nicht in der Lage sein wird, dafür zu bezahlen.
Untreue
Die Untreue ist ein Vermögensdelikt, bei dem jemand das ihm anvertraute Vermögen in rechtswidriger Weise verwendet und dadurch dem Vermögensinhaber einen Schaden zufügt. Dies kann beispielsweise ein Geschäftsführer sein, der Firmengelder für private Zwecke verwendet. Die Strafen für Untreue können je nach Schwere des Falles variieren und reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.
Kreditbetrug
Beim Kreditbetrug handelt es sich um eine Straftat, bei der jemand im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch einen Vermögensschaden verursacht. Dies kann beispielsweise durch das Vortäuschen einer besseren wirtschaftlichen Lage des Unternehmens geschehen. Die Strafen für Kreditbetrug können je nach Schwere des Falles von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen.
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ist ein Delikt, bei dem Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig an die zuständige Einzugsstelle abführen. Dies stellt eine Straftat dar, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Es ist wichtig für Arbeitgeber, sich über ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen im Klaren zu sein, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Gläubigerbegünstigung
Die Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB tritt ein, wenn jemand in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der gewährten Art oder nicht zu der gewährten Zeit zu beanspruchen hat. Dies kann beispielsweise durch die Bevorzugung einzelner Gläubiger vor anderen oder durch die Gewährung von Sicherheiten geschehen, zu denen der Gläubiger nicht berechtigt ist. Der Straftatbestand dient dem Schutz der Gleichbehandlung aller Gläubiger.
Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung ist eine Straftat, bei der Steuerpflichtige vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben gegenüber den Finanzbehörden machen, um Steuern zu verkürzen oder ungerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Dies kann beispielsweise durch das Verschweigen von Einkünften, das Geltendmachen nicht existierender Ausgaben oder das Verbergen von Vermögenswerten im Ausland geschehen. Die Strafen für Steuerhinterziehung können je nach Schwere des Falles von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen.
Insolvenzantragspflicht
Die Insolvenzantragspflicht bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung bestimmter juristischer Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen, sobald sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Dies ist im § 15a der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt. Die Antragspflicht dient dem Schutz der Gläubiger und soll verhindern, dass sich die finanzielle Lage des Schuldners weiter verschlechtert, was zu höheren Verlusten für die Gläubiger führen könnte. Es ist wichtig zu beachten, dass es in bestimmten Situationen, wie z.B. während der Corona-Pandemie, zu temporären Anpassungen oder Aussetzungen der Insolvenzantragspflicht kommen kann.
Insolvenzverschleppung
Die Insolvenzverschleppung ist in § 15a InsO (Insolvenzordnung) geregelt. Danach macht sich strafbar, wer als Geschäftsführer oder Vorstand einer Gesellschaft, die sich in einer Insolvenz befindet oder überschuldet ist, nicht rechtzeitig Insolvenzantrag stellt und dadurch die Insolvenz verschleppt. Die Strafe beträgt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Insolvenzbetrug
Insolvenzbetrug ist ein umgangssprachlicher Begriff und bezeichnet in der Regel rechtswidrige Handlungen im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren. Dazu gehört beispielsweise die Einbehaltung von Geldern oder anderen Besitztümern, die eigentlich zur Insolvenzmasse gehören. Es gibt verschiedene strafrechtliche Tatbestände, die im Kontext von Insolvenzbetrug relevant sein können, wie z.B. Betrug gemäß § 263 StGB, Bankrott gemäß § 283 StGB oder Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO. Die Konsequenzen für solche Handlungen können erheblich sein und von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen reichen.
Bankrott
Der Bankrott ist in § 283 StGB (Strafgesetzbuch) normiert. Danach macht sich strafbar, wer in der Absicht, seine Gläubiger zu benachteiligen, das Vermögen seines Unternehmens verschwendet, veruntreut oder vorenthält, eine unrichtige Bilanz aufstellt oder sonstige unrichtige Angaben im Zusammenhang mit der Insolvenz macht. Die Strafe beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz, auch als Verbraucherinsolvenzverfahren bezeichnet, ist ein gerichtliches Verfahren zur Schuldenregulierung für Privatpersonen. Es bietet überschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien. Grundsätzlich kann eine Privatinsolvenz nur von Personen beantragt werden, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Das Verfahren beginnt mit einem außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern. Scheitert dieser, folgt das gerichtliche Verfahren, welches in der Regel nach drei Jahren mit einer Restschuldbefreiung endet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist wichtig zu beachten, dass während des Verfahrens bestimmte Pflichten, wie die Offenlegung aller Einkünfte, erfüllt werden müssen.
Verletzung von Insolvenzverwalterpflichten/Schuldnerbegünstigung
Der § 283d StGB befasst sich mit der Verletzung von Pflichten, die einem Insolvenzverwalter obliegen. Wer als Insolvenzverwalter seine Pflichten verletzt und dadurch den Gläubigern einen Nachteil zufügt, macht sich strafbar. Ebenso wird die Schuldnerbegünstigung unter diesem Paragraphen erfasst, bei der der Schuldner in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Dritten einen rechtlichen Vorteil verschafft, der dessen Vermögen mindert und dadurch die Befriedigung der Gläubiger gefährdet.
Frühzeitig handeln: Präventive Beratung im Insolvenzstrafrecht
Ich berate Geschäftsführer, Unternehmer und Kaufleute unter anderem bei folgenden Fragen:
- Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden – und wie vermeide ich den Vorwurf der Insolvenzverschleppung?
- Welche Maßnahmen in der Krise sind strafrechtlich relevant?
- Besteht ein Risiko aufgrund mangelhafter Buchführung oder fehlender Abschlüsse?
- Was gilt im Spannungsfeld zwischen Mitwirkungspflicht im Insolvenzverfahren und Schweigerecht im Strafverfahren?
- Wie kann man sich auf eine mögliche Prüfung durch die Staatsanwaltschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorbereiten?
Als Fachanwältin für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Insolvenzstrafrecht verfüge ich über tiefgehendes Wissen im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie betriebswirtschaftliches Verständnis. Die enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und wirtschaftsrechtlich tätigen Anwälten gehört dabei zur professionellen Mandatsführung. So sichern Sie sich nicht nur rechtlich ab, sondern treffen strategisch die richtigen Entscheidungen – bevor es zu spät ist.

Elemente eines Strafverfahrens: Insolvenzstrafrecht
Strafbefehl
Festnahme / Verhaftung
Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung
Erkennungsdienstliche Behandlung
Strafverfahren
Revision
Untersuchungshaft / Haft
Internationale Rechtshilfe
Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther im Insolvenzstrafrecht
Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und betriebswirtschaftliches Grundwissen sind eine Voraussetzung für eine effektive Verteidigung im Insolvenzstrafrecht. Die Rechtsprechung der Strafsenate des BGH zu Stichworten wie Krise, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Fortführungsprognose usw. muss exakt beherrscht werden, um eine umfassende Beratung zu gewährleisten.
Was Sie bei mir erwartet:
Zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsrecht (DAA)
Persönliche Beratung ohne Umwege
Individuelle Verteidigung statt Standardlösung
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ist eine Privatinsolvent eine Straftat?
Nein. Eine Privatinsolvenz ist kein strafrechtliches Verfahren, sondern ein zivilrechtlicher Weg zur Schuldenregulierung. Sie stellt keine Straftat dar. Strafbar wird das Verhalten aber dann, wenn z. B. falsche Angaben gemacht oder Vermögenswerte verschwiegen werden – hier kann es schnell zu einem Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzstraftaten kommen.
Wann spricht man von Insolvenzbetrug?
Von Insolvenzbetrug spricht man, wenn ein Schuldner vorsätzlich unvollständige oder falsche Angaben macht, um sich unrechtmäßige Vorteile im Insolvenzverfahren zu verschaffen – etwa durch das Verschweigen von Vermögen, Einkommen oder Gläubigern. Auch die Verlagerung von Vermögenswerten vor Antragstellung kann strafrechtlich relevant sein.
Welche Strafe droht bei Insolvenzverschleppung?
Die Insolvenzverschleppung ist gemäß § 15a InsO eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann – in besonders schweren Fällen auch mehr. Die Pflicht zur rechtzeitigen Antragstellung betrifft insbesondere GmbH-Geschäftsführer und andere Organe juristischer Personen.
Wann verjährt Insolvenzbetrug?
Die Verjährungsfrist für Insolvenzbetrug beträgt in der Regel fünf Jahre. In besonders schweren Fällen kann sie sich auf zehn Jahre verlängern. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Tat beendet ist – also z. B. mit Abschluss des Insolvenzverfahrens oder dem letzten verschwiegenen Vermögenstransfer.
Langjährige Erfahrung im Strafrecht
Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei
Kontaktformular

