Prümer Vertrag – Vereinfachte grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Der Prümer Vertrag wurde von Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, den Niederlanden, Luxemburg und Österreich am 27. Mai 2005 in Prüm/Eifel mit dem Ziel unterzeichnet, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration, zu verbessern.

Der Vertrag regelt den automatisierten Austausch von DNA-Daten, Fingerabdruckdaten und Daten aus Kraftfahrzeugregistern zwischen den Staaten. Während im Falle der KfzRegisterdaten der volle lesende Online-Zugriff ermöglicht wird, erfolgt bei DNA- und Fingerabdruckdaten der Zugriff auf anonymisierte Indexdatenbanken im so genannten hit-/no-hit-Verfahren, bei dem im Trefferfall eine Kennziffer für weitere Anfragen übermittelt wird, die im Wege der Rechtshilfe zu stellen sind. Das automatisierte Verfahren bedeutet eine enorme Zeitersparnis und einen erheblichen Effizienzgewinn für die Strafverfolgungsbehörden.

Daneben regelt der Vertrag den Informationsaustausch über terroristische Gefährder und Hooligans und sieht verschiedene Formen der operativen polizeilichen Zusammenarbeit, wie etwa gemeinsame Streifen und polizeiliche Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Großereignissen, vor. Er enthält zudem umfangreiche spezifische Datenschutzbestimmungen, die insbesondere für den automatisierten Datenaustausch „maßgeschneidert“ wurden.

Seit Unterzeichnung sind neben den sieben Unterzeichnerstaaten sieben weitere EUStaaten dem Prümer Vertrag beigetreten.

Am 26. August 2008 ist der „Beschluss des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität“ (Ratsbeschluss Prüm) in Kraft getreten. Hierdurch werden die wesentlichen Inhalte des Prümer Vertrages in den Rechtsrahmen der Europäischen Union überführt und gelten damit für sämtliche EUMitgliedstaaten. Der Überführungsprozess, welcher auf Initiative Deutschlands innerhalb kürzester Zeit zu einer Einigung aller 27 Mitgliedstaaten auf einen entsprechenden Beschluss des Rates geführt hat, war durch eine im Bereich der Innenpolitik in der Europäischen Union bislang beispiellose Dynamik gekennzeichnet. Hierdurch wird deutlich, in welchem Maße die vertraglichen Regelungen die Interessen aller Mitgliedstaaten nach einer Balance zwischen Sicherheitsgewinn und Datenschutz, zwischen Kooperationswillen und nationalen Belangen vereinen.

In Deutschland wurde der Ratsbeschluss Prüm durch das „Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität“ innerstaatlich umgesetzt. Es ist seit dem 5.
August 2009 in Kraft.