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Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Anzeige wegen Betrug? Setzen Sie auf erfahrene Strafverteidigung aus München

Eine Anzeige wegen Betrugs trifft viele Menschen unerwartet – sei es nach einem Online-Geschäft, einem Streit mit dem Arbeitgeber oder durch einen Versicherungsfall. Als erfahrene Strafverteidigerin in München helfe ich Ihnen, die Vorwürfe einzuordnen, Ihre Rechte zu schützen und mit einer klaren Strategie auf das Ermittlungsverfahren zu reagieren – bevor sich die Situation verschärft.

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
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Typische Vorwürfe bei Betrugsdelikten

Betrugsdelikte sind vielfältig – vom einfachen Waren- oder Leistungsbetrug bis hin zu komplexen Konstellationen mit Urkundenfälschung, Identitätsmissbrauch oder angeblicher Täuschung im Geschäftsverkehr. Häufig stehen Mandant:innen plötzlich im Fokus eines Ermittlungsverfahrens, weil eine Rechnung beanstandet wurde, ein Vertrag missverstanden wurde oder eine Zahlung ausgeblieben ist. Gerade im digitalen Raum – etwa bei Online-Käufen, eBay-Transaktionen oder Kryptowährungen – entstehen schnell Missverständnisse, die strafrechtliche Folgen haben können.

Eine frühe und sachkundige Verteidigung hilft, den Sachverhalt richtig einzuordnen und ein Ermittlungsverfahren frühzeitig zu beeinflussen.

Waren- oder Leistungsbetrug

Vorwurf: Eine Leistung oder Ware wurde nicht wie vereinbart geliefert oder bezahlt.

Online-Betrug (z. B. eBay, Kleinanzeigen)

Digitale Geschäfte werden bei Unstimmigkeiten schnell zur Strafsache – oft mit fragwürdiger Beweislage.

Rechnungs- oder Versicherungsbetrug

Zahlungsforderungen oder Abrechnungen lösen strafrechtliche Vorwürfe aus – z. B. bei angeblich falschen Angaben.

Betrug mit gefälschten Dokumenten

Etwa bei Bewerbung, Vertragsabschluss oder Kontoeröffnung – oft in Verbindung mit Urkundenfälschung.

Welche Strafen bei Betrug drohen – und wie sie sich vermeiden lassen

Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:

Geldstrafe bei geringem Schaden

Bereits Beträge unter 100 € können zu einer Anzeige und einem Eintrag im Führungszeugnis führen.

Freiheitsstrafe bei gewerbsmäßigem Betrug

Wer wiederholt täuscht oder betrügerisch handelt, riskiert Haftstrafen – auch ohne direkten Vermögensvorteil.

Eintragung ins Führungszeugnis

Selbst bei einer Geldstrafe ab 90 Tagessätzen droht ein Eintrag, der berufliche Folgen haben kann.

Zivilrechtliche Ansprüche

Oft werden zusätzlich Schadensersatzforderungen oder Rückzahlungen geltend gemacht – unabhängig vom Strafprozess.
Die Strafe bei Betrugsdelikten richtet sich nach dem entstandenen Schaden, dem Vorsatz und möglichen Vorstrafen. Schon bei vermeintlich geringen Beträgen kann eine Geldstrafe oder ein Eintrag im Führungszeugnis folgen. Bei höheren Summen, gewerbsmäßigem Betrug oder Wiederholungstaten drohen Freiheitsstrafen – mitunter auch ohne Bewährung.

Entscheidend ist, ob dem Beschuldigten eine Täuschung mit Absicht nachgewiesen werden kann. Genau hier setzt eine effektive Verteidigung an: durch Akteneinsicht, gezielte Prüfung der Beweise und eine Einordnung des tatsächlichen Geschehens. Oft lassen sich Verfahren so einstellen oder mildern.

„Nicht jeder Fehler ist ein Betrug – und nicht jeder Verdacht führt zu einer Verurteilung."

#Betrugsstrafrecht #Anwalt #erfahren #mitBiss

Warum Sie bei einem Betrugsvorwurf nicht ohne Anwalt agieren sollten

Viele Beschuldigte versuchen zunächst, den Vorwurf selbst zu entkräften – mit einer Aussage bei der Polizei oder einer vorschnellen Rückzahlung. Doch gerade im Betrugsstrafrecht ist Zurückhaltung oft der klügere Weg. Denn was gut gemeint ist, wird schnell als Schuldeingeständnis gewertet und kann im späteren Verfahren schwer zu entkräften sein.

Ohne anwaltliche Hilfe riskieren Sie, dass sich ein bloßer Anfangsverdacht zu einer Anklage verdichtet – auch wenn die Beweislage dünn ist. Eine unüberlegte Äußerung kann Ihre Verteidigung massiv erschweren, ein voreiliger Vergleich zivilrechtliche oder strafrechtliche Nachteile auslösen. Und selbst bei Bagatellbeträgen droht ein Eintrag ins Führungszeugnis, der Ihre berufliche Zukunft beeinträchtigen kann.

Ich sorge dafür, dass Sie keine Fehler machen, bevor Sie überhaupt wissen, was Ihnen genau vorgeworfen wird – und setze mich dafür ein, das Verfahren frühzeitig zu beenden oder zumindest zu entschärfen.

Elemente eines Strafverfahrens: Betrug

Ein strafrechtliches Verfahren kann viele Formen annehmen – von der überraschenden Hausdurchsuchung bis hin zur internationalen Rechtshilfe. In jedem Stadium ist professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.
Kontakt aufnehmen089 - 6931 334 51

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – meist bei vermeintlich klarer Beweislage. Er kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.

Festnahme / Verhaftung

Kommt es zu einer Festnahme oder Verhaftung, wird der Beschuldigte seiner Freiheit entzogen – z. B. bei Fluchtverdacht oder akuter Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen zählt jede Minute: Wir prüfen Haftgründe, legen Beschwerde ein und beantragen ggf. sofortige Haftprüfung.

Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung 

Eine Durchsuchung kann die Wohnung, das Auto oder digitale Geräte betreffen. Oft trifft sie Betroffene völlig überraschend. Wir klären, ob die Maßnahme rechtmäßig war, begleiten das Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – insbesondere im Umgang mit beschlagnahmten Geräten und Dateien.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie das Anfertigen von Fotos, Fingerabdrücken oder DNA-Proben. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und wie Sie sich verhalten sollten.

Strafverfahren

Das eigentliche Strafverfahren umfasst die Ermittlungen, Anklageerhebung und ggf. Hauptverhandlung. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft, wie der Ausgang verläuft. Als Verteidiger begleiten wir Sie ab dem ersten Schritt – mit klarer Strategie und dem Ziel, unnötige Eskalation zu vermeiden.

Revision

Nach einem Urteil besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Revision. Dabei wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Rechtsanwendung. Wir analysieren das Urteil und beraten zur Erfolgsaussicht.

Untersuchungshaft / Haft

Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Haftprüfungsanträge und setzen uns für eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung ein – z. B. durch Meldeauflagen oder Kaution.

Internationale Rechtshilfe

Wird ein Verfahren grenzüberschreitend geführt – z. B. bei Datenabfragen, Auslieferung oder Zeugenvernehmungen im Ausland – greifen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Wir vertreten Sie auch in solchen Konstellationen und stimmen uns mit ausländischen Behörden und Kanzleien ab.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther im Betrugsstrafrecht

Ein Betrugsvorwurf stellt vieles infrage – berufliche Perspektiven, den eigenen Ruf und oft auch das Vertrauen ins Rechtssystem. Genau hier braucht es eine Verteidigung, die nicht nur Paragrafen kennt, sondern auch versteht, wie belastend solche Verfahren für Betroffene sind.

Ich begleite Sie persönlich durch das gesamte Verfahren – vom ersten Verdacht bis zur gerichtlichen Klärung oder zur Verfahrenseinstellung. Als Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung analysiere ich die Ermittlungsakte, erkenne Schwachstellen in der Beweisführung und entwickle eine klare Verteidigungsstrategie. 

Was Sie bei mir erwartet:

Spezialisierung auf Betrugsstrafrecht

Ich verteidige seit vielen Jahren erfolgreich Mandant:innen bei Betrugsvorwürfen

Persönliche Beratung ohne Umwege

Ich erkläre, was passiert – ohne juristisches Fachchinesisch und mit offenem Ohr für Ihre Sorgen.

Individuelle Verteidigung statt Standardlösung

Jeder Fall ist anders. Ich entwickle eine Strategie, die zur Persönlichkeit und Lebenssituation passt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Team der Kanzlei für Strafverteidigung Günther

Ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug bedeutet, dass Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen, ob sich der Vorwurf einer Täuschung mit Vermögensschaden bestätigt. In dieser Phase wird häufig noch kein Strafbefehl oder Anklage erhoben – dennoch können unbedachte Aussagen oder die Herausgabe von Unterlagen bereits Ihre Position schwächen. Ein spezialisierter Anwalt für Betrugsfälle kann Akteneinsicht beantragen und von Anfang an strategisch Einfluss nehmen.

Die Dauer eines Verfahrens wegen Betrug hängt vom Umfang des Vorwurfs, der Beweislage und der Reaktionsgeschwindigkeit der Strafverfolgungsbehörden ab. In einfach gelagerten Fällen – etwa bei einem Streit über eine eBay-Zahlung – kann das Verfahren nach wenigen Wochen eingestellt werden. Komplexere Sachverhalte, z. B. bei gewerbsmäßigem Betrug oder mehreren Beteiligten, können sich über Monate oder sogar Jahre ziehen.

Wird Ihnen Betrug nach § 263 StGB vorgeworfen, drohen je nach Schadenshöhe Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Hinzu kommen mögliche Einträge im Führungszeugnis, zivilrechtliche Forderungen auf Schadensersatz oder Rückzahlung – und in einigen Fällen auch Durchsuchungen oder Kontopfändungen. Eine frühe anwaltliche Einschaltung kann helfen, das Verfahren zu steuern oder sogar eine Einstellung zu erreichen.

Nein. Auch wenn Sie glauben, sich rechtfertigen zu müssen: Ohne anwaltlichen Beistand sollten Sie keine Angaben zur Sache machen. Selbst gut gemeinte Aussagen können später gegen Sie verwendet oder falsch interpretiert werden. Ein erfahrener Anwalt für Betrugsanzeigen prüft zunächst die Ermittlungsakte – erst dann sollte entschieden werden, ob und wie eine Aussage sinnvoll ist.

Langjährige Erfahrung im Strafrecht

Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Isabel Zentgraf

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
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Simon Höfter

Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
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Susanne Müller

Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
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Alina müller

Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
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Kontaktformular

Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
Zertifikat: Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)Google Bewertungen