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Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Anwalt für Arztstrafrecht in München 

Als Strafverteidigerin für Ärzte in München stehe ich Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Arztstrafrecht zur Seite. Diskret, durchsetzungsstark und mit klarem Blick für Ihre berufliche Situation.

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
Google Bewertungen

Typische Vorwürfe & Sachverhalte im Arztstrafrecht

Im Arztstrafrecht geht es häufig nicht um spektakuläre Verfahren – sondern um scheinbar alltägliche Situationen, die strafrechtlich bewertet werden. Ärztinnen und Ärzte geraten oft ungewollt ins Visier der Ermittlungsbehörden, etwa durch anonyme Anzeigen, Prüfungen der Kassenärztlichen Vereinigung oder kritische Abrechnungsauffälligkeiten.

Diese Vorwürfe sind oft mit beruflichen, wirtschaftlichen und persönlichen Risiken verbunden – und bedürfen einer diskreten, gezielten Strafverteidigung durch eine erfahrene Anwältin im Arztstrafrecht.
089 - 6931 334 51

Abrechnungsbetrug

Falsche oder doppelte Abrechnungen, nicht erbrachte Leistungen, Manipulation bei IGeL-Leistungen

Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)

Unerlaubte Verschreibungen, Lagerung oder Abgabe von Medikamenten

Verletzung der Schweigepflicht

Unbefugte Weitergabe medizinischer Informationen, auch im Rahmen digitaler Kommunikation

Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

z. B. Gefälligkeitsatteste

Rechtliche Risiken für Ärztinnen und Ärzte im Arztstrafrecht

Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:

Abrechnungsbetrug

Falsche oder doppelte Abrechnungen, nicht erbrachte Leistungen, Manipulation bei IGeL-Leistungen

Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)

Unerlaubte Verschreibungen, Lagerung oder Abgabe von Medikamenten

Verletzung der Schweigepflicht

Unbefugte Weitergabe medizinischer Informationen, auch im Rahmen digitaler Kommunikation

Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

z. B. Gefälligkeitsatteste
Strafrechtliche Vorwürfe gegen Ärztinnen und Ärzte sind nicht nur juristisch heikel – sie können die gesamte berufliche Existenz gefährden. Schon ein Ermittlungsverfahren kann massive Folgen haben: für den Ruf, das Vertrauen der Patienten und die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung.

Hinzu kommt der psychische Druck, dem viele Ärztinnen und Ärzte in solchen Verfahren ausgesetzt sind – vor allem, wenn sie sich mit der Strafjustiz bisher nie auseinandersetzen mussten.

Eine frühzeitige und erfahrene Strafverteidigung kann in vielen Fällen dazu beitragen, das Verfahren zu beeinflussen, zu entschärfen oder sogar eine Einstellung zu erreichen.

"Strafrecht ist eine Passion, Personen ohne Vorurteile rechtsstaatlich zu vertreten."

#schnell #effizient #erfahren #mitBiss

Elemente eines Strafverfahrens: Arztstrafrecht

Ein strafrechtliches Verfahren kann viele Formen annehmen – von der überraschenden Hausdurchsuchung bis hin zur internationalen Rechtshilfe. In jedem Stadium ist professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.
Kontakt aufnehmen089 - 6931 334 51

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – meist bei vermeintlich klarer Beweislage. Er kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.

Festnahme / Verhaftung

Kommt es zu einer Festnahme oder Verhaftung, wird der Beschuldigte seiner Freiheit entzogen – z. B. bei Fluchtverdacht oder akuter Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen zählt jede Minute: Wir prüfen Haftgründe, legen Beschwerde ein und beantragen ggf. sofortige Haftprüfung.

Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung 

Eine Durchsuchung kann die Wohnung, das Auto oder digitale Geräte betreffen. Oft trifft sie Betroffene völlig überraschend. Wir klären, ob die Maßnahme rechtmäßig war, begleiten das Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – insbesondere im Umgang mit beschlagnahmten Geräten und Dateien.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie das Anfertigen von Fotos, Fingerabdrücken oder DNA-Proben. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und wie Sie sich verhalten sollten.

Strafverfahren

Das eigentliche Strafverfahren umfasst die Ermittlungen, Anklageerhebung und ggf. Hauptverhandlung. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft, wie der Ausgang verläuft. Als Verteidiger begleiten wir Sie ab dem ersten Schritt – mit klarer Strategie und dem Ziel, unnötige Eskalation zu vermeiden.

Revision

Nach einem Urteil besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Revision. Dabei wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Rechtsanwendung. Wir analysieren das Urteil und beraten zur Erfolgsaussicht.

Untersuchungshaft / Haft

Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Haftprüfungsanträge und setzen uns für eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung ein – z. B. durch Meldeauflagen oder Kaution.

Internationale Rechtshilfe

Wird ein Verfahren grenzüberschreitend geführt – z. B. bei Datenabfragen, Auslieferung oder Zeugenvernehmungen im Ausland – greifen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Wir vertreten Sie auch in solchen Konstellationen und stimmen uns mit ausländischen Behörden und Kanzleien ab.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther aus München

Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte erfordern Erfahrung, Feingefühl und Fachwissen. Als Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Berufserfahrung weiß ich, worauf es in sensiblen Verfahren wie dem Arztstrafrecht ankommt – juristisch wie menschlich.

Vertrauen, Klarheit und Verlässlichkeit stehen im Zentrum meiner Arbeit. Ich begleite Sie durch jede Verfahrensstufe – mit einer Verteidigung, die zu Ihnen und Ihrem Fall passt.
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Was Sie bei mir erwartet:

Spezialisierung auf Arzt- und Medizinstrafrecht

Ich konzentriere mich auf strafrechtliche Fragestellungen im medizinischen Umfeld – keine Generalistin, sondern gezielte Expertise.

Diskretion und persönliche Betreuung

Sie sprechen direkt mit mir – nicht mit einer Assistenz oder wechselnden Ansprechpartnern. Ihr Anliegen bleibt vertraulich.

Schnelle Hilfe im Ernstfall

Ob Durchsuchung, Vorladung oder Ermittlungsverfahren – ich reagiere schnell und handle überlegt. Auch im Notfall.

Was beinhaltet das Arztstrafrecht?

Das Arztstrafrecht umfasst verschiedene strafrechtlich relevante Bereiche, die über das klassische Strafrecht hinausgehen. Zwei Themen treten in der Praxis besonders häufig auf und erfordern eine spezialisierte Betrachtung. Daher finden Sie dazu eigene Schwerpunktseiten mit weiteren Informationen:

1. Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)

Unerlaubte Abgabe, Lagerung oder Verschreibung von Medikamenten kann strafrechtlich geahndet werden – oft verbunden mit Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz. Gerade im Praxisalltag entstehen hier schnell rechtliche Risiken, die nicht unterschätzt werden dürfen.
Mehr über Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz

2. Medizinstrafrecht

Das Medizinstrafrecht umfasst über das Arztstrafrecht hinaus weitere strafbare Handlungen im medizinischen Kontext – etwa bei Heilpraktikern, medizinischen Fachangestellten oder Pflegeeinrichtungen. Auch der Umgang mit Patientendaten oder organisatorische Versäumnisse kann strafrechtliche Relevanz haben.
Mehr zum Medizinstrafrecht lesen

Warum Sie anwaltliche Hilfe im Arztstrafrecht brauchen

Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte erfordern eine besonders sensible und fachlich versierte Verteidigung. Schon im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Weichen gestellt – und gerade im Arztstrafrecht kann jede unüberlegte Aussage weitreichende Folgen haben, etwa für Ihre Approbation oder die vertragsärztliche Zulassung.

Als erfahrene Strafverteidigerin für Ärzte in München unterstütze ich Sie dabei, frühzeitig die richtige Strategie zu entwickeln: mit klarem Blick auf die strafrechtlichen Risiken, aber auch auf die berufsrechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen. Ich berate Sie umfassend dazu, ob und wie Sie sich äußern sollten, prüfe die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen wie Durchsuchung oder Beschlagnahme und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Besonders wichtig: Die meisten Verfahren lassen sich am besten beeinflussen, bevor Anklage erhoben wird. Eine rechtzeitige Verteidigung ist daher nicht nur empfehlenswert – sie ist oft entscheidend.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Team der Kanzlei für Strafverteidigung Günther

Ein Arzt macht sich strafbar, wenn er gegen Strafgesetze verstößt – etwa durch Abrechnungsbetrug, Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz oder die Verletzung der Schweigepflicht. Anders als zivilrechtliche Behandlungsfehler geht es im Arztstrafrecht um strafrechtlich relevante Handlungen im beruflichen Kontext.

Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie umgehend eine Strafverteidigerin mit Erfahrung im Arztstrafrecht. Äußerungen im Durchsuchungsstress können später gegen Sie verwendet werden.

In der Regel wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es drohen Geldstrafen, berufliche Konsequenzen und unter Umständen sogar eine strafrechtliche Verurteilung. Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung ist entscheidend für den Verlauf.

Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht kann strafrechtlich nach § 203 StGB geahndet werden. Zusätzlich drohen berufsrechtliche Maßnahmen durch die Ärztekammer sowie der Verlust von Vertrauen bei Patient:innen und Kollegen.

Langjährige Erfahrung im Strafrecht

Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Isabel Zentgraf

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
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Simon Höfter

Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
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Susanne Müller

Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
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Alina müller

Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
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Kontaktformular

Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
Zertifikat: Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)Google Bewertungen