Verstoß gegen das BtMG?
Jetzt erfahrene Strafverteidigung in München sichern
Ein strafrechtlicher Vorwurf im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln kann gravierende Folgen haben – selbst bei scheinbar geringen Mengen oder erstmaligen Verstößen. Als erfahrene Strafverteidigerin für das BTMG in München setze ich mich für eine effektive Verteidigung ein – sachlich, diskret und mit dem Ziel, Ihre Zukunft zu schützen.

Welche Delikte im BtMG besonders häufig vorkommen
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden, Akteneinsicht zu erhalten und die eigene Verteidigungsstrategie aktiv mitzugestalten.
Besitz illegaler Betäubungsmittel
Handeltreiben oder Abgabe an Dritte
Einfuhr von Drogen aus dem Ausland
Fahren unter Drogeneinfluss (Drogen am Steuer)
Strafen und rechtliche Folgen bei Verstoß gegen das BtMG
Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:
Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren (Regelfall)
Freiheitsstrafe ab 1 Jahr bei „nicht geringer Menge“
(§ 29a BtMG)
Untersuchungshaft bei Verdacht auf Handel oder Einfuhr
Entzug der Fahrerlaubnis
Viele Verfahren lassen sich durch frühzeitige Verteidigung beeinflussen – etwa durch Antrag auf Einstellung, Vermeidung einer Hauptverhandlung oder Therapie statt Strafe.
"Bei Drogenhandel muss man mit einer Mindeststrafe ab einem Jahr rechnen."
Warum Sie jetzt einen Anwalt für Drogenstrafrecht brauchen

Elemente eines Strafverfahrens: BTMG
Strafbefehl
Festnahme / Verhaftung
Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung
Erkennungsdienstliche Behandlung
Strafverfahren
Revision
Untersuchungshaft / Haft
Internationale Rechtshilfe
Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther im Drogenstrafrecht (BTMG)
Ich entwickle für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, das Verfahren zu entschärfen oder die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Was Sie bei mir erwartet:
Spezialisierung auf BtMG-Verfahren & Drogendelikte
Schnelle Hilfe bei Durchsuchung, Haft oder Vorladung
Diskrete und persönliche Strafverteidigung
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Gibt es legale Betäubungsmittel?
Die Einstufungen gemäß BtMG:
Bei Verstößen gegen das BtMG ist exakt auf die gesetzlichen Definitionen zu achten. So existiert eine Reihe von Drogen, die nicht in dem Gesetz auftauchen und deren Gebrauch daher auch nicht nach dieser Gesetzgebung geahndet werden kann. Neben den frei verkäuflichen Genussmitteln Alkohol, Nikotin und Coffein sind dies auch Nachtschattengewächse wie Stechapfel, Engelstrompeten oder auch Alraune. Hier greifen allerdings vielfach Verordnungen aus dem eng verwandten Arzneimittelgesetz (AGM), die bei Missbrauch ebenfalls eine Strafe nach sich ziehen können.
Betäubungsmittel, die unter das BtMG fallen werden in drei Anlagen kategorisiert. Dies sind Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine körperliche und/oder psychische Abhängigkeit entstehen lassen können und als eine Gefahr für die Gesundheit eingestuft werden.
• Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel: Für diese Betäubungsmittel ist sowohl der Handel als auch die Abgabe verboten. In diese Kategorie gehören u.a. die Betäubungsmittel MDMA und LSD.
• Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel: Diese Betäubungsmittel dürfen gehandelt werden, eine Abgabe ist jedoch verboten. Es handelt sich vorwiegend um Stoffe, aus denen in weiteren Prozessen Drogen hergestellt werden können. Nur Personen mit einer entsprechenden Erlaubnis ist der Handel erlaubt. Ein bekanntes Beispiel sind Cocablätter.
• Verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel: Gemäß der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) dürfen diese Stoffe von autorisierten Personen gehandelt und abgegeben dürfen. Zu diesen Personen zählen v.a. Apotheker und Ärzte, die sich streng an die Vorgaben der Verordnung halten müssen, um bspw. Stoffe wie Morphin verschreiben zu dürfen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen bei BTMG?
Im BtMG wird juristisch zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden. Maßgeblich ist dabei die Höhe der angedrohten Strafe:
• Vergehen sind Straftaten mit einem Strafrahmen unter einem Jahr Freiheitsstrafe,
• Verbrechen beginnen bei mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 12 StGB).
Vergehen betreffen meist leichtere BtM-Delikte, wie etwa:
• Besitz kleiner Mengen zum Eigenbedarf
• Erwerb oder Anbau von Drogen in geringen Mengen
• Einfuhr, Ausfuhr oder Herstellung ohne große Mengenüberschreitung
• Abgabe oder Weitergabe ohne kommerzielles Interesse
In vielen Bundesländern – etwa Bayern – gelten Toleranzgrenzen (z. B. 6 Gramm Cannabis), bei denen eine Einstellung des Verfahrens möglich ist. Diese Grenzwerte sind jedoch nicht verbindlich, sondern reine Ermessensentscheidungen der Staatsanwaltschaft. Auch bei Vergehen können Verfahren zu Einträgen oder Führerscheinproblemen führen.
Verbrechen nach dem BtMG beinhalten besonders schwere Formen des Drogenhandels oder -umgangs, wie zum Beispiel:
• Handel, Herstellung oder Einfuhr in nicht geringer Menge
→ Beispiel: Ab 7,5 g THC bei Cannabis beginnt die „nicht geringe Menge“
• Abgabe an Minderjährige durch Erwachsene (über 21 Jahre)
• bandenmäßiger Handel oder organisierte Strukturen
• Verabreichung von Betäubungsmitteln mit Todesfolge
• Handel im großen Stil oder gewerbs-/gewerbsmäßiger Vertrieb
Bei solchen Delikten drohen lange Freiheitsstrafen, häufig ohne Bewährung. Gerade die Grenzziehung zur „nicht geringen Menge“ ist entscheidend – denn sie beeinflusst die Einordnung der Tat und damit den gesamten Verlauf des Strafverfahrens.
Eine qualifizierte Verteidigung kann bereits im Ermittlungsverfahren entscheidend sein, um die Schwere des Vorwurfs zu prüfen, ggf. zu entkräften oder mildernd einzuordnen.
Wie verhalte ich mich richtig bei einem Verstoß des BTMG?
Es wird dringend empfohlen einen sachkundigen Strafverteidiger zur Rate zu ziehen, sobald Vorwürfe wegen eines Drogendeliktes entstehen. Eine rechtzeitige und bestmögliche Verteidigungsstrategie kann das Strafmaß erheblich mildern.
Beispielsweise kann eine Handlung unter Drogeneinfluss als verminderte Schuldfähigkeit ausgelegt werden. Dies hat positive Auswirkungen auf den Rahmen der Strafvollstreckung. Ebenfalls kann eine Drogenabhängigkeit für die Verteidigung genutzt werden. Hier gibt es in einigen Fällen die Möglichkeit auf Therapie, statt Strafe zu plädieren.
Eine frühestmögliche und fachkundige Strafverteidigung ist daher für Verstöße gegen das BtMG unbedingt anzuraten.
Verkehrsunfall unter Drogeneinfluss, was soll ich tun?
Ein Sonderfall liegt vor, wenn es zu Straßenverkehrsdelikten im Zusammenhang mit Drogenkonsum kommt. Neben den Verstößen gegen das BtMG greift in diesen Fällen auch das Strafgesetzbuch (StGB).
Dies bringt strafrechtliche Folgen mit sich, wie dem Entzug der Fahrerlaubnis. Insbesondere bei der Einnahme von harten Drogen oder dem regelmäßigen Konsum von Betäubungsmitteln ist mit solch ernstzunehmenden Konsequenzen zu rechnen.
Eine fachgerechte und individuelle Strafverteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht ist unabdingbar, um die geltenden Umstände und Konstellationen des Verkehrsdeliktes für den anstehenden Strafprozess aufbereiten zu können.
Langjährige Erfahrung im Strafrecht
Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei
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