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Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Verstoß gegen das BtMG?
Jetzt erfahrene Strafverteidigung in München sichern

Ein strafrechtlicher Vorwurf im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln kann gravierende Folgen haben – selbst bei scheinbar geringen Mengen oder erstmaligen Verstößen. Als erfahrene Strafverteidigerin für das BTMG in München setze ich mich für eine effektive Verteidigung ein – sachlich, diskret und mit dem Ziel, Ihre Zukunft zu schützen.

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
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Welche Delikte im BtMG besonders häufig vorkommen

Wer wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) beschuldigt wird, sieht sich meist mit einem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert – selbst bei geringen Mengen oder einmaligem Konsum. Die Bandbreite reicht vom einfachen Besitz über Handeltreiben bis zur organisierten Einfuhr. Viele Verfahren entstehen aus Routinekontrollen, Nachbarschaftsanzeigen oder Grenzübertritten – und können schon im Ermittlungsverfahren zu Führerscheinentzug, Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft führen. Auch medizinisches Personal steht schnell im Fokus, wenn es um Verschreibungspflichten geht.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden, Akteneinsicht zu erhalten und die eigene Verteidigungsstrategie aktiv mitzugestalten.

Besitz illegaler Betäubungsmittel

Auch geringe Mengen – etwa für den Eigenbedarf – sind strafbar und können zu Vorladungen oder Hausdurchsuchungen führen.n

Handeltreiben oder Abgabe an Dritte

Bereits das Weitergeben an Freunde kann als Handeltreiben gewertet werden – mit deutlich härterem Strafrahmen.

Einfuhr von Drogen aus dem Ausland

Schon bei der Einreise mit kleinen Mengen aus dem Urlaub droht ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr.

Fahren unter Drogeneinfluss (Drogen am Steuer)

Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln führt nicht nur zu Strafverfahren, sondern meist auch zum Führerscheinentzug.

Strafen und rechtliche Folgen bei Verstoß gegen das BtMG

Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:

Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren (Regelfall)

Freiheitsstrafe ab 1 Jahr bei „nicht geringer Menge“
(§ 29a BtMG)

Untersuchungshaft bei Verdacht auf Handel oder Einfuhr

Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – je nach Substanz, Menge und Hintergrund. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen oft auch der Führerscheinentzug, Eintrag ins Führungszeugnis oder Untersuchungshaft. Besonders bei Verdacht auf Handel oder bandenmäßige Einfuhr sieht das BtMG hohe Mindeststrafen vor.

Viele Verfahren lassen sich durch frühzeitige Verteidigung beeinflussen – etwa durch Antrag auf Einstellung, Vermeidung einer Hauptverhandlung oder Therapie statt Strafe.

"Bei Drogenhandel muss man mit einer Mindeststrafe ab einem Jahr rechnen."

#BTMG  #Anwalt  #erfahren #mitBiss

Warum Sie jetzt einen Anwalt für Drogenstrafrecht brauchen

Wer im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln ins Visier der Strafverfolgung gerät, sollte frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Verfahren nach dem BtMG sind oft emotional belastend, strafrechtlich komplex und erfordern eine klare Strategie. Als erfahrene Verteidigerin im Drogenstrafrecht entwickle ich für Ihren Fall eine individuelle Lösung – ob bei Besitz, Einfuhr oder Verstoß gegen § 29 BtMG. Mein Ziel ist immer: das Verfahren frühzeitig zu steuern und Ihre Zukunft zu schützen.

Als erfahrene Strafverteidigerin für Drogenstrafrecht in München unterstütze ich Sie dabei, frühzeitig die richtige Strategie zu entwickeln: mit klarem Blick auf die strafrechtlichen Risiken. Ich berate Sie umfassend dazu, ob und wie Sie sich äußern sollten, prüfe die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen wie Durchsuchung oder Beschlagnahme und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Elemente eines Strafverfahrens: BTMG

Ein strafrechtliches Verfahren kann viele Formen annehmen – von der überraschenden Hausdurchsuchung bis hin zur internationalen Rechtshilfe. In jedem Stadium ist professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.
Kontakt aufnehmen089 - 6931 334 51

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – meist bei vermeintlich klarer Beweislage. Er kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.

Festnahme / Verhaftung

Kommt es zu einer Festnahme oder Verhaftung, wird der Beschuldigte seiner Freiheit entzogen – z. B. bei Fluchtverdacht oder akuter Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen zählt jede Minute: Wir prüfen Haftgründe, legen Beschwerde ein und beantragen ggf. sofortige Haftprüfung.

Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung 

Eine Durchsuchung kann die Wohnung, das Auto oder digitale Geräte betreffen. Oft trifft sie Betroffene völlig überraschend. Wir klären, ob die Maßnahme rechtmäßig war, begleiten das Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – insbesondere im Umgang mit beschlagnahmten Geräten und Dateien.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie das Anfertigen von Fotos, Fingerabdrücken oder DNA-Proben. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und wie Sie sich verhalten sollten.

Strafverfahren

Das eigentliche Strafverfahren umfasst die Ermittlungen, Anklageerhebung und ggf. Hauptverhandlung. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft, wie der Ausgang verläuft. Als Verteidiger begleiten wir Sie ab dem ersten Schritt – mit klarer Strategie und dem Ziel, unnötige Eskalation zu vermeiden.

Revision

Nach einem Urteil besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Revision. Dabei wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Rechtsanwendung. Wir analysieren das Urteil und beraten zur Erfolgsaussicht.

Untersuchungshaft / Haft

Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Haftprüfungsanträge und setzen uns für eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung ein – z. B. durch Meldeauflagen oder Kaution.

Internationale Rechtshilfe

Wird ein Verfahren grenzüberschreitend geführt – z. B. bei Datenabfragen, Auslieferung oder Zeugenvernehmungen im Ausland – greifen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Wir vertreten Sie auch in solchen Konstellationen und stimmen uns mit ausländischen Behörden und Kanzleien ab.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther im Drogenstrafrecht (BTMG)

Strafverfahren wegen Verstößen gegen das BtMG sind sensibel, oft emotional aufgeladen – und in vielen Fällen existenzbedrohend. Als erfahrene Strafverteidigerin mit über 19 Jahren Praxis weiß ich, wie wichtig schnelle Reaktion, juristische Präzision und persönliche Betreuung in solchen Verfahren sind.

Ich entwickle für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, das Verfahren zu entschärfen oder die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Was Sie bei mir erwartet:

Spezialisierung auf BtMG-Verfahren & Drogendelikte

Ich verteidige bundesweit in Verfahren wegen Besitz, Handel oder Einfuhr von Betäubungsmitteln.

Schnelle Hilfe bei Durchsuchung, Haft oder Vorladung

Sie erreichen mich auch im Notfall – ohne Umwege, ohne Wartezeiten.

Diskrete und persönliche Strafverteidigung

Sie sprechen mit mir – nicht mit wechselnden Ansprechpartnern.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Team der Kanzlei für Strafverteidigung Günther

Die Einstufungen gemäß BtMG:

Bei Verstößen gegen das BtMG ist exakt auf die gesetzlichen Definitionen zu achten. So existiert eine Reihe von Drogen, die nicht in dem Gesetz auftauchen und deren Gebrauch daher auch nicht nach dieser Gesetzgebung geahndet werden kann. Neben den frei verkäuflichen Genussmitteln Alkohol, Nikotin und Coffein sind dies auch Nachtschattengewächse wie Stechapfel, Engelstrompeten oder auch Alraune. Hier greifen allerdings vielfach Verordnungen aus dem eng verwandten Arzneimittelgesetz (AGM), die bei Missbrauch ebenfalls eine Strafe nach sich ziehen können.

Betäubungsmittel, die unter das BtMG fallen werden in drei Anlagen kategorisiert. Dies sind Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine körperliche und/oder psychische Abhängigkeit entstehen lassen können und als eine Gefahr für die Gesundheit eingestuft werden.

• Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel: Für diese Betäubungsmittel ist sowohl der Handel als auch die Abgabe verboten. In diese Kategorie gehören u.a. die Betäubungsmittel MDMA und LSD.

• Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel: Diese Betäubungsmittel dürfen gehandelt werden, eine Abgabe ist jedoch verboten. Es handelt sich vorwiegend um Stoffe, aus denen in weiteren Prozessen Drogen hergestellt werden können. Nur Personen mit einer entsprechenden Erlaubnis ist der Handel erlaubt. Ein bekanntes Beispiel sind Cocablätter.

• Verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel: Gemäß der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) dürfen diese Stoffe von autorisierten Personen gehandelt und abgegeben dürfen. Zu diesen Personen zählen v.a. Apotheker und Ärzte, die sich streng an die Vorgaben der Verordnung halten müssen, um bspw. Stoffe wie Morphin verschreiben zu dürfen.

Im BtMG wird juristisch zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden. Maßgeblich ist dabei die Höhe der angedrohten Strafe:

• Vergehen sind Straftaten mit einem Strafrahmen unter einem Jahr Freiheitsstrafe,
• Verbrechen beginnen bei mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 12 StGB).

Vergehen betreffen meist leichtere BtM-Delikte, wie etwa:

• Besitz kleiner Mengen zum Eigenbedarf
• Erwerb oder Anbau von Drogen in geringen Mengen
• Einfuhr, Ausfuhr oder Herstellung ohne große Mengenüberschreitung
• Abgabe oder Weitergabe ohne kommerzielles Interesse

In vielen Bundesländern – etwa Bayern – gelten Toleranzgrenzen (z. B. 6 Gramm Cannabis), bei denen eine Einstellung des Verfahrens möglich ist. Diese Grenzwerte sind jedoch nicht verbindlich, sondern reine Ermessensentscheidungen der Staatsanwaltschaft. Auch bei Vergehen können Verfahren zu Einträgen oder Führerscheinproblemen führen.

Verbrechen nach dem BtMG beinhalten besonders schwere Formen des Drogenhandels oder -umgangs, wie zum Beispiel:

• Handel, Herstellung oder Einfuhr in nicht geringer Menge
→ Beispiel: Ab 7,5 g THC bei Cannabis beginnt die „nicht geringe Menge“
• Abgabe an Minderjährige durch Erwachsene (über 21 Jahre)
• bandenmäßiger Handel oder organisierte Strukturen
• Verabreichung von Betäubungsmitteln mit Todesfolge
• Handel im großen Stil oder gewerbs-/gewerbsmäßiger Vertrieb

Bei solchen Delikten drohen lange Freiheitsstrafen, häufig ohne Bewährung. Gerade die Grenzziehung zur „nicht geringen Menge“ ist entscheidend – denn sie beeinflusst die Einordnung der Tat und damit den gesamten Verlauf des Strafverfahrens.

Eine qualifizierte Verteidigung kann bereits im Ermittlungsverfahren entscheidend sein, um die Schwere des Vorwurfs zu prüfen, ggf. zu entkräften oder mildernd einzuordnen.

Es wird dringend empfohlen einen sachkundigen Strafverteidiger zur Rate zu ziehen, sobald Vorwürfe wegen eines Drogendeliktes entstehen. Eine rechtzeitige und bestmögliche Verteidigungsstrategie kann das Strafmaß erheblich mildern.
Beispielsweise kann eine Handlung unter Drogeneinfluss als verminderte Schuldfähigkeit ausgelegt werden. Dies hat positive Auswirkungen auf den Rahmen der Strafvollstreckung. Ebenfalls kann eine Drogenabhängigkeit für die Verteidigung genutzt werden. Hier gibt es in einigen Fällen die Möglichkeit auf Therapie, statt Strafe zu plädieren.
Eine frühestmögliche und fachkundige Strafverteidigung ist daher für Verstöße gegen das BtMG unbedingt anzuraten.

Ein Sonderfall liegt vor, wenn es zu Straßenverkehrsdelikten im Zusammenhang mit Drogenkonsum kommt. Neben den Verstößen gegen das BtMG greift in diesen Fällen auch das Strafgesetzbuch (StGB).
Dies bringt strafrechtliche Folgen mit sich, wie dem Entzug der Fahrerlaubnis. Insbesondere bei der Einnahme von harten Drogen oder dem regelmäßigen Konsum von Betäubungsmitteln ist mit solch ernstzunehmenden Konsequenzen zu rechnen.
Eine fachgerechte und individuelle Strafverteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht ist unabdingbar, um die geltenden Umstände und Konstellationen des Verkehrsdeliktes für den anstehenden Strafprozess aufbereiten zu können.

Langjährige Erfahrung im Strafrecht

Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Isabel Zentgraf

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
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Simon Höfter

Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
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Susanne Müller

Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
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Alina müller

Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
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Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
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