Anzeige wegen Nötigung? Setzen Sie auf erfahrene Strafverteidigung aus München
Eine Anzeige wegen Nötigung – ob im Straßenverkehr, im privaten Umfeld oder wegen sexueller Nötigung – kann ernste Konsequenzen haben. Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist eine kluge Verteidigung entscheidend. Als erfahrene Strafverteidigerin aus München prüfe ich die Vorwürfe genau und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie – diskret und lösungsorientiert.

Typische Vorwürfe bei Nötigung – diese Szenarien kommen häufig vor
Nötigung im Straßenverkehr
Drohung mit Nachteilen
Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)
Psychische Einschüchterung
Welche Strafen bei Nötigung drohen – und wie sie sich vermeiden lassen
Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
Freiheitsstrafe bei sexueller Nötigung
Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
Eintrag ins Führungszeugnis
Bei qualifizierten Formen, wie etwa der sexuellen Nötigung, drohen deutlich höhere Strafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Auch der Kontext – etwa im Straßenverkehr oder bei familiären Konflikten – kann Einfluss auf die Bewertung durch das Gericht nehmen.
„Ein Vorwurf wegen Nötigung wirkt oft harmlos – bis ein Ermittlungsverfahren daraus wird. Frühzeitige Verteidigung schützt vor unnötigen Konsequenzen.“
Warum Sie bei einer Anzeige wegen Nötigung einen Anwalt einschalten sollten
Besonders bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen oder Nötigung im Straßenverkehr ist strategisches Vorgehen entscheidend.
Als erfahrene Strafverteidigerin in München analysiere ich Ihre Situation, sorge für Akteneinsicht, übernehme die Kommunikation mit den Behörden und entwickle eine Verteidigung, die Ihre Perspektive wirksam einbringt – bevor sich der Vorwurf verfestigt.

Elemente eines Strafverfahrens: Nötigung
Strafbefehl
Festnahme / Verhaftung
Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung
Erkennungsdienstliche Behandlung
Strafverfahren
Revision
Untersuchungshaft / Haft
Internationale Rechtshilfe
Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther bei Nötigungsvorwürfen
Als Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung in München biete ich Ihnen Verlässlichkeit, Diskretion und eine auf Ihre Situation zugeschnittene Verteidigung.
Was Sie bei mir erwartet:
Spezialisierung auf Strafrecht und Nötigungsdelikte
Persönliche Beratung ohne Umwege
Vermeidung belastender Fehler im Ermittlungsverfahren
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Worin unterscheidet sich Nötigung von anderen Straftatbeständen im Strafrecht?
Gegenüber anderen Bereichen des Strafrechts unterscheidet sich sich der Paragraf der Nötigung dadurch, dass die reine Feststellung eines Straftatbestands noch nicht für die Rechtswidrigkeit ausreicht. Es muss stets nach Absatz (2) die Verwerflichkeit festgestellt werden. Diese Unterscheidung ist in der Alltagspraxis allzu verständlich, denn vielfach handelt es sich bei einer formalen „Nötigung“ um eine Drohung, die im Verhältnis zur Situation steht und damit als „sozialadäquat“ gelten kann. Ein Beispiel ist die Androhung einer Klage gegenüber einem säumigen Schuldner oder auch die Drohung mit einer Anzeige bei regelmäßigem Zuparken einer Einfahrt etc.
Zur Straftat wird eine Nötigung immer dann, wenn das Tatbestandsmerkmal der Gewalt hinzukommt, doch finden auch hier Diskussionen darüber statt, wann überhaupt von Gewalt auszugehen ist und wann ein körperlicher Einsatz als nicht-gewalttätig angesehen werden muss.
Beispiele hierfür sind:
– Sitzblockaden oder das widerrechtliche Sperren von Wegen. In diesen Fällen finden sich regelmäßig Überschneidungen zwischen dem § 240 StGB und der Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB bzw. gefährlicher Eingriffen in den Verkehr nach § 315 StGB.
– Auch ein Aspekt der Nötigung ist die Drohung mit einem empfindlichen Übel. Zwar wird die Bedrohung unter § 241 StGB eigenständig geregelt, doch muss auch für die Ahndung einer Nötigung mit einem spürbaren Nachteil für das Opfer gedroht werden.
In der rechtlichen Praxis ist die Nötigung aber immer mit anderen Bereichen verbunden, auf die in konkreten Gerichtsfällen ausgewichen wird. Beispiele sind die räuberische Erpressung gemäß § 255 StGB oder auch die sexuelle Nötigung (§ 177 StgB).
Was passiert nach einer Anzeige wegen Nötigung?
Nach einer Anzeige wegen Nötigung leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Sie erhalten in der Regel eine Vorladung oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. Wichtig ist: Machen Sie keine Aussage, bevor Sie anwaltlich beraten wurden. Auch scheinbar harmlose Einlassungen können gegen Sie verwendet werden – insbesondere wenn es um Nötigung im Straßenverkehr oder im persönlichen Umfeld geht.
Wie hoch ist die Strafe für Nötigung?
Der Strafrahmen für Nötigung nach § 240 StGB reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. In schweren Fällen, etwa bei Anwendung von Gewalt, kann das Strafmaß höher liegen. Wird die Tat im Zusammenhang mit weiteren Delikten begangen – z. B. im Straßenverkehr oder bei Sexualdelikten – verschärft sich die rechtliche Bewertung.
Was gilt bei Nötigung im Straßenverkehr?
Nötigung im Straßenverkehr ist ein häufiger Sonderfall des § 240 StGB. Wer z. B. durch dichtes Auffahren, Ausbremsen oder das Blockieren anderer Verkehrsteilnehmer aggressiven Druck ausübt, kann sich strafbar machen – auch ohne Berührung oder Unfall. Die Gerichte werten solche Fälle streng, da sie andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährden. Neben Geld- oder Freiheitsstrafe drohen auch Fahrverbot und Punkte in Flensburg.
Langjährige Erfahrung im Strafrecht
Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei
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