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Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Kapitalstrafrecht - Ihre Strafverteidiger bei Mord und Totschlag in München

Ein Vorwurf wegen Tötungsdelikten wie Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge zählt zu den schwerwiegendsten im Strafrecht. Als erfahrene Strafverteidiger analysieren wir Ihre Situation, sichern frühzeitig Beweise und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie – diskret, strukturiert und mit Nachdruck.

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
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Typische Vorwürfe im Kapitalstrafrecht – Tötungsdelikte im Fokus

Das Kapitalstrafrecht umfasst die schwerwiegendsten Straftaten im deutschen Recht – allen voran Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag. Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert ist, sieht sich nicht nur hohen Strafandrohungen ausgesetzt, sondern häufig auch gesellschaftlicher Stigmatisierung und intensiven Ermittlungen.

Bereits ein Anfangsverdacht kann zu Untersuchungshaft, medialer Aufmerksamkeit und nachhaltigen Folgen führen.

Eine rechtssichere Einordnung des Tatvorwurfs ist entscheidend – denn der Unterschied zwischen Mord, Totschlag oder fahrlässiger Tötung wirkt sich direkt auf den Strafrahmen und die Verteidigungsstrategie aus.
089 - 896 741 7744

Totschlag (§ 212 StGB)

Die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne die besonderen Merkmale des Mordes.

Mord (§ 211 StGB)

Eine vorsätzliche Tötung mit bestimmten Mordmerkmalen wie Heimtücke, Habgier oder zur Verdeckung einer Straftat.

Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

Wenn eine vorsätzliche Körperverletzung unbeabsichtigt zum Tod des Opfers führt.

Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)

Eine Todesfolge, die durch pflichtwidriges, unachtsames Verhalten verursacht wurde – z. B. im Straßenverkehr oder im medizinischen Bereich.

Besonders schwerer Totschlag

Liegt etwa bei Grausamkeit oder einer besonders verwerflichen Tatbegehung vor – kann Einfluss auf das Strafmaß haben.

Was steht bei einem Kapitalverbrechen wirklich auf dem Spiel?

Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:

Lebenslange Freiheitsstrafe bei Mord

Liegt ein Mordmerkmal wie Heimtücke oder Habgier vor, sieht das Gesetz zwingend lebenslange Haft vor – ohne Spielraum.

Mindeststrafe von 5 Jahren bei Totschlag

Auch ohne Mordmerkmal drohen bei vorsätzlicher Tötung hohe Freiheitsstrafen – bei minder schweren Fällen 1–10 Jahre.

3 bis 15 Jahre bei Körperverletzung mit Todesfolge

Wenn aus einer Körperverletzung unbeabsichtigt ein Todesfall resultiert, wird dennoch streng geahndet.

Geld- oder Freiheitsstrafe bei fahrlässiger Tötung

Wer grob fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht – etwa durch Verkehrsunfälle –, muss mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe rechnen.
Ein Kapitaldelikt wie Mord oder Totschlag ist mehr als nur ein juristischer Vorwurf – es stellt das gesamte Leben auf den Kopf. Untersuchungshaft, öffentliche Aufmerksamkeit, familiärer Druck und emotionale Ausnahmesituationen prägen von Anfang an das Verfahren. Für Beschuldigte bedeutet das nicht selten völlige Überforderung – besonders in der Frühphase, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft bereits erste Befragungen ansetzen.

Gerade in dieser sensiblen Phase ist es wichtig, nichts zu unterschreiben und keinerlei Angaben zur Sache zu machen – auch wenn der Druck groß ist. Jede Aussage kann sich im weiteren Verlauf gegen Sie richten. Ruhe bewahren, schweigen und anwaltliche Unterstützung sichern – das ist in dieser Situation das einzig Richtige.

„In Verfahren wegen Mord oder Totschlag steht oft das ganze Leben eines Menschen auf dem Spiel. Eine sorgfältige, unaufgeregte und strategisch kluge Verteidigung ist hier nicht nur wichtig – sie ist entscheidend.“

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Warum eine frühzeitige Verteidigung bei Mord- und Totschlagsvorwürfen entscheidend ist

Im Kapitalstrafrecht zählt jeder Schritt – besonders am Anfang. Viele Beschuldigte begehen fatale Fehler, weil sie den Ernst der Lage unterschätzen oder sich im Schock unter Druck äußern. Aussagen gegenüber Polizei oder Mitgefangenen, die falsch oder unvollständig sind, lassen sich später kaum noch korrigieren. Ermittler interpretieren Verhalten, Formulierungen oder Widersprüche oft zu Ungunsten des Beschuldigten – selbst wenn noch keine belastbaren Beweise vorliegen.

Auch entlastende Beweismittel geraten frühzeitig in Gefahr, wenn sie nicht professionell gesichert oder rechtzeitig eingebracht werden. Ohne anwaltliche Begleitung verlieren Beschuldigte zudem schnell den Überblick über die komplexen Abläufe – von der Untersuchungshaft über die Anklage bis zur Hauptverhandlung.

Wer hier nicht rechtzeitig eine erfahrene Verteidigung an seiner Seite hat, läuft Gefahr, den Spielraum für ein faires Verfahren frühzeitig zu verspielen.

Elemente eines Strafverfahrens: Kapitalstrafrecht

Ein strafrechtliches Verfahren kann viele Formen annehmen – von der überraschenden Hausdurchsuchung bis hin zur internationalen Rechtshilfe. In jedem Stadium ist professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.
Kontakt aufnehmen089 - 896 741 7719

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – meist bei vermeintlich klarer Beweislage. Er kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.

Festnahme / Verhaftung

Kommt es zu einer Festnahme oder Verhaftung, wird der Beschuldigte seiner Freiheit entzogen – z. B. bei Fluchtverdacht oder akuter Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen zählt jede Minute: Wir prüfen Haftgründe, legen Beschwerde ein und beantragen ggf. sofortige Haftprüfung.

Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung 

Eine Durchsuchung kann die Wohnung, das Auto oder digitale Geräte betreffen. Oft trifft sie Betroffene völlig überraschend. Wir klären, ob die Maßnahme rechtmäßig war, begleiten das Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – insbesondere im Umgang mit beschlagnahmten Geräten und Dateien.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie das Anfertigen von Fotos, Fingerabdrücken oder DNA-Proben. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und wie Sie sich verhalten sollten.

Strafverfahren

Das eigentliche Strafverfahren umfasst die Ermittlungen, Anklageerhebung und ggf. Hauptverhandlung. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft, wie der Ausgang verläuft. Als Verteidiger begleiten wir Sie ab dem ersten Schritt – mit klarer Strategie und dem Ziel, unnötige Eskalation zu vermeiden.

Revision

Nach einem Urteil besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Revision. Dabei wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Rechtsanwendung. Wir analysieren das Urteil und beraten zur Erfolgsaussicht.

Untersuchungshaft / Haft

Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Haftprüfungsanträge und setzen uns für eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung ein – z. B. durch Meldeauflagen oder Kaution.

Internationale Rechtshilfe

Wird ein Verfahren grenzüberschreitend geführt – z. B. bei Datenabfragen, Auslieferung oder Zeugenvernehmungen im Ausland – greifen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Wir vertreten Sie auch in solchen Konstellationen und stimmen uns mit ausländischen Behörden und Kanzleien ab.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther im Kapitalstrafrecht

Bei einem Vorwurf wie Mord oder Totschlag braucht es mehr als nur juristisches Fachwissen – gefragt ist eine Verteidigung mit Weitblick, Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Als Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Berufserfahrung begleite ich Sie durch jedes Stadium des Verfahrens – diskret, strukturiert und mit einem klaren Fokus auf Entlastung.

Ob in Untersuchungshaft, bei Vernehmungen oder in der Hauptverhandlung: Sie profitieren von einer persönlichen, engagierten und unerschütterlich loyalen Begleitung.

Was Sie bei mir erwartet:

Erfahrung mit schweren Kapitaldelikten

Ich verteidige regelmäßig in Verfahren wegen Tötungsdelikten – mit sicherer Hand in Haftprüfungen, vor Gericht und im Umgang mit Gutachtern.

Verlässliche Einschätzung und klare Kommunikation

Sie wissen jederzeit, wo Sie stehen – ohne Beschönigungen, aber auch ohne Panikmache.

Individuelle Verteidigungsstrategie

Jeder Fall ist anders – darum erhalten Sie kein Standardkonzept, sondern eine maßgeschneiderte Verteidigung, die alle Details berücksichtigt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Team der Kanzlei für Strafverteidigung Günther

Als Fachanwalt für Strafrecht kann ich dem Beschuldigten nur eingehend raten, sich weder von der Kripo, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht (Ermittlungsrichter) ohne anwaltlichen Rat vernehmen zu lassen. Hierzu zählen auch beiläufige Befragungen, die auf dem Gang vor dem Vernehmungszimmer oder bei der Aushändigung von persönlichen Dingen in der Zelle stattfinden. Dabei wird – ungeachtet häufig zweifelhafter Vernehmungsfähigkeit eines gerade festgenommenen, seelisch schwer erschütterten Menschen – von den besonders ausgebildeten, erfahrenen, oft hoch qualifizierten Kriminalbeamten der Mordkommission dieser Augenblick als besonders günstiger Zeitpunkt für die Herbeiführung eines Geständnisses angesehen. Dementsprechend wird schnellstmöglich – auch häufig unter Verwehrung eines vorherigen Verteidigerkontaktes – mit der polizeilichen Vernehmung begonnen. Man muss immer beachten, dass einmal gesagte Dinge sich später als nachteilig herausstellen können.

Ferner sollte der Beschuldigte eines Mordes oder eines Totschlages nicht mit den Mitgefangenen seiner eigenen Zelle über den Fall sprechen. Mitunter versprechen sich Mithäftlinge von der Weitergabe so erlangter Informationen eigene Vorteile. Es ist schon vorgekommen, dass ein Beschuldigter nur aufgrund der Aussagen zu seinem „Budenspanner“ rechtskräftig verurteilt wurde. Die Kriminalbeamten gehen bei einem „Schweigen des Beschuldigten“ jedem noch so kleinen Hinweis nach. Der inhaftierte Beschuldigte sollte daher auf keinen Fall Schriftsätze jeglicher Art bei sich haben, welche er anderen zum Lesen gibt.

Auch sollte der Beschuldigte keine eigenen Einlassungen an die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht versenden. Durch solche Schriftsätze können meist negative Rückschlüsse gezogen werden.

Eine Stellungnahme, auch durch einen Rechtsanwalt, kann in jedem Stadium des Verfahrens abgegeben werden. Jedoch sollte sie stets erst nach erfolgter Akteneinsicht in die amtliche Ermittlungsakte erfolgen. Bis die Ermittlungen endgültig abgeschlossen sind, kann es jedoch bei einer umfangreichen Beweisaufnahme in einem Mord- bzw.
Totschlagsverfahren längere Zeit dauern. Daher muss sich der Beschuldigte unbedingt an sein Schweigerecht in jeglicher Form halten.

Strafverteidigung bei Mord und Totschlag

Die Verteidigung in Kapitalstrafverfahren unterscheidet sich von anderen Strafverfahren u.a. durch die Notwendigkeit, eine Reihe von Sachverständigengutachten einzuholen. Dazu gehören psychiatrisch-psychologische Gutachten oder gerichtsmedizinische und kriminaltechnische Sachverständigengutachten.

Die Analyse dieser Gutachten setzt einen hohen Sachverstand des Rechtsanwalts voraus. Diese Voraussetzungen werden von einem Fachanwalt für Strafrecht erfüllt, da er sich ständig durch die Teilnahme an Aufbauseminaren zum neusten Stand von Rechtsprechung, Untersuchungsmethoden und ärztlichen Erkenntnissen u.a. weiterbildet.

Wichtig ist es, dass der Rechtsanwalt frühzeitig ein tragfähiges, an den Bedürfnissen des Mandanten ausgerichtetes, Verteidigerkonzept erstellt. Der Verteidiger muss als Grundvoraussetzung für eine Verteidigung in Kapitalstrafsachen neben dem feinfühligen Umgang mit dem Beschuldigten ein intensives Aktenstudium betreiben, sowie sich in zusätzliche Fachliteratur einarbeiten.

Der entscheidende Unterschied liegt im Tatvorsatz: Beim Totschlag wollte der Täter den Tod herbeiführen oder hat ihn zumindest billigend in Kauf genommen. Bei der Körperverletzung mit Todesfolge hingegen war nur eine Verletzung beabsichtigt – der Tod trat unbeabsichtigt als Folge ein. Juristisch macht das einen großen Unterschied: Während Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bestraft wird, liegt das Strafmaß bei Körperverletzung mit Todesfolge bei mindestens drei Jahren – in besonders schweren Fällen auch höher.

Der Begriff „besonders schwerer Totschlag“ taucht so im Gesetz nicht auf – gemeint ist meist ein Fall, in dem die Tat zwar nicht alle Mordmerkmale erfüllt, aber besondere Brutalität, Heimtücke oder andere belastende Umstände eine höhere Strafe rechtfertigen. In solchen Fällen kann das Gericht eine Freiheitsstrafe im oberen Bereich des Strafrahmens verhängen. Auch eine spätere Sicherungsverwahrung kann bei besonders schweren Taten angeordnet werden.

Langjährige Erfahrung im Strafrecht

Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Isabel Zentgraf

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
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Simon Höfter

Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
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Susanne Müller

Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
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Alina müller

Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
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Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
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