Anzeige wegen Steuerhinterziehung? Jetzt frühzeitig anwaltlich reagieren
Eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung ist kein Bagatelldelikt – es drohen hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Schon kleinere Fehler in der Steuererklärung können Ermittlungen auslösen. Als Fachanwältin für Strafrecht unterstütze ich Sie diskret und zielgerichtet – von der ersten Einschätzung bis zur Verteidigung im Verfahren.

Was genau ist Steuerhinterziehung – und wie schnell gerät man ins Visier?
Besonders tückisch: Viele Betroffene handeln nicht in krimineller Absicht, sondern unterschätzen steuerliche Pflichten oder verlassen sich auf unvollständige Beratung. Auch sogenannte „Steuerverkürzung“ oder die Nichtmeldung ausländischer Konten kann ausreichen, um ein Strafverfahren auszulösen.
Einnahmen aus Selbstständigkeit oder Vermietung werden nicht angegeben
Bewusste Manipulation der Buchhaltung oder Kassenführ
Nutzung von Scheinrechnungen oder Scheinfirmen
Verschweigen von Kapitalerträgen oder Auslandskonten
Welche Strafen bei Steuerhinterziehung drohen - Überblick & Einordnung
Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:
Geldstrafe bei geringer Hinterziehungssumme
Freiheitsstrafe auf Bewährung
Freiheitsstrafe ohne Bewährung ab 50.000 €
Besonders schwere Fälle: bis zu 10 Jahre Haft
Ohne anwaltliche Begleitung drohen jedoch Geldstrafen, Bewährungsstrafen oder im Extremfall auch Freiheitsstrafen – insbesondere bei gewerbsmäßigem Vorgehen oder hohen Summen.
Neben den strafrechtlichen Folgen zieht ein Verfahren oft auch erhebliche berufliche und finanzielle Konsequenzen nach sich – bis hin zu Nachzahlungsforderungen, Zinsen und Reputationsverlust.
"Eine Steuerhinterziehung ist eine Straftat und kann mit Geld- und/ oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Schuldig macht sich der oder diejenige, der/die sich durch falsche oder fehlende Angaben zu den eigenen Steuern einen Steuervorteil verschafft."
Ablauf und mögliche Ausgänge eines Steuerstrafverfahrens
Bereits zu diesem Zeitpunkt ist höchste Vorsicht geboten. Jede unüberlegte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Die Ermittlungen umfassen meist die Auswertung von Kontounterlagen, Buchhaltungen, Steuererklärungen und sogar E-Mail-Kommunikation. Je nach Komplexität und Umfang kann das Verfahren Monate oder sogar Jahre dauern.
Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung einholt, kann in vielen Fällen durch geschickte Kommunikation, Rückzahlungen und Einsichtnahme in die Akten erheblichen Schaden vermeiden – und mitunter sogar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Sehen Sie sich mit einer Anhörung oder gar Durchsuchung in Steuerstrafsachen konfrontiert, ist es allerhöchste Zeit mit einem Fachanwalt zu sprechen, da Steuerstrafverfahren auch mit längeren Haftstrafen geahndet werden können. Gerne stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.

Elemente eines Strafverfahrens: Steuerhinterziehung
Strafbefehl
Festnahme / Verhaftung
Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung
Erkennungsdienstliche Behandlung
Strafverfahren
Revision
Untersuchungshaft / Haft
Internationale Rechtshilfe
Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther bei Steuerhinterziehung
Als Fachanwältin für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung und zertifizierter Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht (DAA) biete ich Ihnen kompetente und diskrete Verteidigung – zugeschnitten auf Ihren Fall.
Was Sie bei mir erwartet:
Fachliche Expertise auf hohem Niveau
Persönliche Beratung ohne Umwege
Individuelle Verteidigung statt Standardlösung
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was sind häufige Fehler im Umgang mit Steuerfahndung und Ermittlungen?
Zu den gravierendsten Fehltritten gehört, unvorbereitet auf Anhörungsbögen zu reagieren oder gar Auskünfte ohne vorherige Akteneinsicht zu geben – jede unbedachte Antwort kann später gegen Sie verwendet werden. Ebenso fatal ist es, eine Durchsuchung der Büro- oder Privaträume ohne anwaltliche Begleitung zu überstehen: Oft nutzen Ermittler diesen Moment, um Zeugenaussagen zu protokollieren oder Unterlagen sicherzustellen. Weitere typische Fehler sind das Zögern mit einer Selbstanzeige, das Unterlassen rechtzeitiger Rückzahlungen und das Unterschätzen der Verfahrensdauer, die sich bei komplexen Fällen schnell über Monate oder Jahre hinziehen kann. Wer hingegen frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzieht, wahrt sein Schweigerecht, erlangt rechtzeitig Akteneinsicht und kann mögliche Schadensbegrenzung oder Verfahrenseinstellungen wirksam erreichen.
Wann verjährt eine Steuerhinterziehung?
Verjährung ist nicht gleich Verjährung bei der Steuerhinterziehung. Man muss zwischen der steuerrechtlichen und der strafrechtlichen Verjährung differenzieren:
- Strafrechtliche Verfolgungsverjährung: hier wird der Zeitraum geregelt, der den Behörden nach Beendigung der Tat verbleiben, um ein Ermittlungsverfahren oder ähnliche Maßnahmen einzuleiten. Diese Frist ist auf fünf Jahre und bei besonders schweren Fällen auf zehn Jahre
- Steuerrechtliche Festsetzungsverjährung: diese Verjährungsart beschreibt den retrospektiven Zeitraum, für welchen das Finanzamt geänderte Steuerbescheide erlassen kann. Im Falle der Steuerhinterziehung kann die Finanzverwaltung mindestens zehn Jahre rückwirkend geänderte Steuerbescheide erlassen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob bereits eine Geldstrafe, Geldbuße oder Freiheitsstrafe erlassen worden ist. Die Steuern für die vergangenen Jahre sind samt Nachzahlungszinsen und Hinterziehungszinsen zu entrichten. Mit 6 % jährlich schlagen diese Zinsen nicht insignifikant zu Buche.
Ich befürchte selbst Steuern hinterzogen zu haben, was soll ich tun?
Sofern Sie den begründeten Verdacht haben bei den eigenen Steuern Versäumnisse begangen zu haben, die unter die oben erwähnten Straftatbestände fallen, bleibt Ihnen unter Umständen noch die Möglichkeit einer Selbstanzeige. Die Selbstanzeige ist jedoch kein Freifahrtsschein und zieht in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren nach sich. Die Beseitigung der Strafbarkeit ist zwar durch eine Selbstanzeige möglich, kann jedoch unter Umständen unwirksam sein. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Steuerbehörde die Ermittlungen bereits intern aufgenommen hatte.
Weiterführende Informationen haben wir für Sie in unserem Beitrag zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zusammengetragen. In jedem Fall empfiehlt es sich beim Verdacht der Steuerhinterziehung einen Anwalt hinzuzuziehen.
Finanzämtern oder in einer Steuerfahndung zusammengefasst. Dies kann sich je nach Bundesland unterscheiden.
Warum sollte man keine Muster oder Vorlagen für eine Selbstanzeige beim Finanzamt verwenden?
Sollten Sie auf der Suche nach einer Vorlage oder einem Musterschreiben für die Selbstanzeige beim Finanzamt sein, so raten wir Ihnen dringend davon ab die Selbstanzeige auf diese Weise zu stellen. Steuerhinterziehung ist eine Straftat und kann auch aufgrund der Komplexität des Steuerrechts zu nicht vorhergesehenen Komplikationen und weiterführenden Ermittlungen gegen Sie führen. Die Möglichkeiten hier Fehler zu machen sind enorm und können in erheblichen Geld-, sowie Freiheitsstrafen münden.
Ein erfahrener Rechtsbeistand (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht) kann Sie in diesem Fall kompetent beraten und die Umstände im Detail beleuchten. Katja Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und verteidigt ihre Mandanten mit Leidenschaft und Sachverstand. Gerne unterstützen wir Sie bei dieser ernstzunehmenden Angelegenheit. Vereinbaren Sie unverzüglich einen Beratungstermin mit uns. Gemeinsam können wir die Sachlage analysieren und das weitere Vorgehen definieren.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung?
Im deutschen Strafrecht ist der Begriff „Steuerbetrug“ umgangssprachlich, juristisch korrekt spricht man von „Steuerhinterziehung“ nach § 370 Abgabenordnung (AO). Beide Begriffe meinen im Kern dasselbe: das vorsätzliche Verheimlichen oder Falschdarstellen steuerlich relevanter Tatsachen, um eine Steuerverkürzung zu erreichen.
Anders als beim klassischen Betrug nach § 263 StGB steht bei der Steuerhinterziehung nicht die Täuschung eines Menschen im Vordergrund, sondern das gezielte Irreführen der Finanzbehörden. Ob es sich um nicht erklärte Einnahmen, manipulierte Buchführung oder verschleierte Auslandskonten handelt – entscheidend ist stets der Vorsatz, Steuern zu sparen.
Kurzum: „Steuerbetrug“ ist kein eigener Straftatbestand, sondern ein umgangssprachlicher Begriff für Steuerhinterziehung – mit denselben strafrechtlichen Folgen.
Langjährige Erfahrung im Strafrecht
Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei
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