Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen? Wir stehen an Ihrer Seite
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB ist schwerwiegend – insbesondere, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Ob Lehrer, Betreuer oder Pflegekraft: Bereits eine Anzeige kann erhebliche Konsequenzen haben. Als erfahrene Strafverteidiger prüfen wir die Vorwürfe genau und vertreten Sie konsequent – mit Diskretion und Augenmaß.

Was bedeutet sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB?
§ 174 StGB schützt also nicht nur Minderjährige, sondern auch das besondere Vertrauensverhältnis. Eine Anzeige – ob berechtigt oder nicht – kann für die beschuldigte Person drastische Folgen haben. Gerade deshalb ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung entscheidend.
§ 174 StGB
Vertrauensverhältnis
Einvernehmlichkeit schützt nicht
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre
Was zählt als sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen?
Sexuelle Handlung zwischen Lehrer und Schülerin
Auch bei beiderseitigem Einverständnis ist jede sexuelle Handlung zwischen einer Lehrkraft und einer ihr anvertrauten Schülerin oder einem Schüler strafbar – § 174 StGB stellt den Schutz der Abhängigkeit in den Vordergrund.
Verhältnis zwischen Ausbilder und Auszubildender
Wenn ein Ausbilder sexuelle Handlungen mit einer ihm zugeordneten Auszubildenden vornimmt, kann dies trotz Volljährigkeit strafbar sein – sofern ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
Pflegeverhältnis in Heimen oder Wohngruppen
Wer als Betreuer oder Pflegekraft sexuelle Kontakte zu einer schutzbedürftigen Person aufnimmt, macht sich strafbar – unabhängig vom Alter, wenn ein Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis besteht.
Sexuelle Beziehung im Rahmen familienähnlicher Betreuung
Auch in Pflegefamilien, Wohngruppen oder Jugendhilfekontexten gilt: Sobald eine erzieherische Verantwortung vorliegt, ist jede sexuelle Handlung strafrechtlich relevant.
Einvernehmlichkeit schützt nicht vor Strafbarkeit – das besondere Schutzverhältnis im Strafrecht
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass innerhalb eines solchen Verhältnisses – etwa zwischen Lehrer und Schülerin, Ausbilder und Auszubildendem oder Betreuer und betreuter Person – die freie Willensbildung erheblich eingeschränkt ist. Deshalb schützt § 174 StGB das besondere Vertrauensverhältnis selbst. Das bedeutet: Auch scheinbar „einvernehmliche Beziehungen“ sind strafbar, sobald ein erzieherisches, ausbildendes oder fürsorgerisches Verhältnis vorliegt.
In der anwaltlichen Praxis ist zudem genau zu prüfen, wie das Verhältnis zwischen Beschuldigtem und mutmaßlich Geschütztem ausgestaltet war. Denn nicht jede Nähe bedeutet automatisch ein strafbares Schutzverhältnis. Wichtig ist auch die Differenzierung zu den weiteren Regelungen der §§ 174a bis 174c StGB.
Auch wenn die betroffene Person volljährig ist, kann ein sexueller Kontakt strafbar sein – insbesondere dann, wenn sie psychisch krank, suchtkrank oder hilfebedürftig ist und eine Abhängigkeit zum Beschuldigten besteht. Gerade weil die Grenzen für Laien nicht immer nachvollziehbar sind, ist eine frühe juristische Prüfung entscheidend.

Elemente eines Strafverfahrens: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Strafbefehl
Festnahme / Verhaftung
Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung
Erkennungsdienstliche Behandlung
Strafverfahren
Revision
Untersuchungshaft / Haft
Internationale Rechtshilfe
Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther
Wir stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger zur Seite, prüfen die juristische Grundlage des Vorwurfs und vertreten Sie mit der nötigen Diskretion und Konsequenz – vom ersten Kontakt mit der Polizei bis zur möglichen Hauptverhandlung.
Was Sie bei mir erwartet:
Langjährige Erfahrung im Sexualstrafrecht
Persönliche Beratung ohne Umwege
Individuelle Verteidigung statt Standardlösung
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Warum brauche ich einen spezialisierten Strafverteidiger bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen?
Weil Verfahren nach § 174 StGB juristisch und emotional besonders sensibel sind. Ein erfahrener Strafverteidiger erkennt fehlerhafte rechtliche Bewertungen, prüft das Schutzverhältnis und schützt Ihre Rechte effektiv – bevor eine Vorverurteilung entsteht. Diskretion und gezielte Strategie sind hier entscheidend.
Ist einvernehmlicher Sex mit Schutzbefohlenen strafbar?
Ja. Das Strafrecht schützt das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Schutzbefohlenem und verantwortlicher Person. Einvernehmliche sexuelle Handlungen sind strafbar, wenn die betroffene Person sich in einem erzieherischen, ausbildenden oder betreuenden Verhältnis zum Beschuldigten befindet – auch bei Volljährigen.
Welche Strafe droht bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen?
Die Strafe richtet sich nach dem Einzelfall. In der Regel droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen – etwa bei wiederholten Handlungen oder psychischer Schädigung – kann das Strafmaß deutlich steigen. Geldstrafen sind nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Was passiert nach einer Anzeige wegen sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen?
Schon eine anonyme Anzeige kann ein Ermittlungsverfahren auslösen. Es folgen häufig Vernehmungen, Durchsuchungen oder berufliche Konsequenzen – selbst bei unklarer Beweislage. Wir beantragen umgehend Akteneinsicht und vertreten Sie konsequent, bevor belastende Maßnahmen erfolgen.
Langjährige Erfahrung im Strafrecht
Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei
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