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Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Vorwurf der Vergewaltigung?  - Ihre Strafverteidigung in München

Der Vorwurf einer Vergewaltigung verändert alles – von einem Moment auf den nächsten stehen Sie unter öffentlichem Druck, verlieren Kontrolle über die Situation und sind auf sich allein gestellt. Dabei steht oft nur eine Aussage im Raum – ohne Beweise, ohne Kontext. Doch nicht jede intime Begegnung ist ein Verbrechen. Wir setzen alles daran, Ihre Sicht sichtbar zu machen, das Verfahren früh zu beeinflussen und Sie vor einem folgenschweren Urteil zu schützen.

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
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Was bedeutet Vergewaltigung rechtlich – und wann liegt sie vor?

Vergewaltigung ist ein Straftatbestand nach § 177 StGB und meint sexuelle Handlungen, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person durchgesetzt werden – meist durch Drohung, Gewalt oder Ausnutzung einer schutzlosen Lage. Doch in der Praxis ist der Vorwurf oft komplexer: Die Grenzen zwischen Freiwilligkeit, Überforderung oder Missverständnis sind schwer zu ziehen.

In vielen Fällen basiert die Anklage ausschließlich auf der Aussage einer Person – ohne objektive Beweise. Gerade deshalb kommt es auf eine präzise juristische Prüfung an. Wurde die Handlung tatsächlich gegen den Willen durchgeführt? Gab es Widersprüche in der Aussage? Oder sind subjektive Wahrnehmungen zur strafrechtlichen Realität geworden?

§ 177 StGB

Regelt alle Formen sexueller Handlungen gegen den erkennbaren Willen – von Nötigung bis Vergewaltigung.

Keine Einwilligung

Entscheidend ist nicht, ob aktiv Nein gesagt wurde – sondern ob ein klarer Wille erkennbar war und respektiert wurde.

Keine Gewalt nötig bei Vergewaltigung

Auch ohne körperliche Gewalt kann eine Vergewaltigung vorliegen – etwa bei Drohung oder psychischem Druck.

Aussage gegen Aussage

Ohne objektive Beweise geht es oft nur um Glaubwürdigkeit – hier entscheidet die Qualität der Verteidigung.

Was gilt als Vergewaltigung nach § 177 StGB?

Nicht jede sexuelle Handlung ohne klare Zustimmung erfüllt den Tatbestand der Vergewaltigung. Strafbar ist sie dann, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person durchgesetzt wird – z. B. durch Drohung, Gewalt oder Ausnutzen einer Lage, in der sich die betroffene Person nicht wehren kann. Entscheidend ist, ob der Vorwurf juristisch haltbar ist – nicht, wie eine Situation im Nachhinein empfunden wurde.

Wenn die Handlung durch körperliche Überlegenheit oder aktiven Zwang durchgesetzt wird, gilt sie rechtlich als Vergewaltigung – z. B. durch Festhalten, Niederdrücken oder Blockieren.

Bereits eine klare verbale oder nonverbale Ablehnung reicht aus, wenn sie für die andere Person wahrnehmbar war – selbst ohne körperliche Gegenwehr.

Ist die betroffene Person etwa betrunken, schlafend oder psychisch eingeschränkt und kann sich nicht zur Wehr setzen, kann jede sexuelle Handlung strafbar sein – auch ohne Gewaltanwendung.

Wird eine sexuelle Handlung durch angedrohte Gewalt oder emotionale Erpressung erzwungen – z. B. mit Konsequenzen im sozialen oder beruflichen Umfeld –, kann das als Vergewaltigung gewertet werden.

Diese Strafen drohen bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung

Mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe

Selbst bei einem einmaligen Vorwurf droht eine nicht zur Bewährung aussetzbare Freiheitsstrafe.

Bis zu 15 Jahre Haft

Besonders schwere Fälle – z. B. bei Gruppenvergewaltigung oder Waffeneinsatz – werden mit langen Haftstrafen geahndet.

Keine Geldstrafe möglich

Das Gesetz sieht ausschließlich Freiheitsstrafen vor – auch für Ersttäter.

Versuch ist strafbar

Auch wenn es nicht zur Vollendung kommt, kann der Versuch einer Vergewaltigung geahndet werden.
Vergewaltigung gehört zu den schwersten Straftaten im deutschen Sexualstrafrecht. Der Gesetzgeber sieht nach § 177 StGB in der Regel eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor. In besonders schweren Fällen – etwa bei gemeinschaftlicher Tat, Einsatz von Waffen oder schwerer körperlicher Schädigung – kann das Strafmaß auf bis zu 15 Jahre Haft ansteigen.

Geldstrafen sind bei Vergewaltigung grundsätzlich ausgeschlossen. Auch der Versuch ist strafbar. Schon im Ermittlungsverfahren können Untersuchungshaft, Wohnungsverlust oder berufliche Konsequenzen drohen. Daher ist eine rechtzeitige und spezialisierte Verteidigung entscheidend.

Falschbeschuldigung bei Vergewaltigung – wenn ein Vorwurf zur Waffe wird

Kaum ein anderer Straftatbestand ist so emotional aufgeladen wie der der Vergewaltigung. Bereits eine Anzeige kann ausreichen, um das Leben der beschuldigten Person grundlegend zu verändern – selbst wenn sich der Vorwurf später als unbegründet herausstellt.

Gerade bei Beziehungskonflikten, Trennungen oder verletzten Gefühlen kommt es immer wieder zu Anzeigen, die auf subjektivem Empfinden, Missverständnissen oder gezielter Belastungsabsicht beruhen. In vielen Fällen fehlen objektive Beweise. Aussage steht gegen Aussage. Doch das allein genügt oft für ein Ermittlungsverfahren – und nicht selten auch für eine Anklage.

Als Verteidiger analysieren wir Aussagen auf Widersprüche, prüfen die Glaubhaftigkeit und setzen uns dafür ein, dass einseitige Darstellungen nicht zum alleinigen Maßstab werden. Eine Falschbeschuldigung zu beweisen, erfordert Erfahrung, Fingerspitzengefühl und ein genaues Verständnis der Verfahrensabläufe. Unsere Kanzlei kennt die Dynamiken solcher Vorwürfe – und sorgt dafür, dass Sie nicht zum Opfer eines übereilten Strafverfahrens werden.

Elemente eines Strafverfahrens: Vergewaltigung

Ein strafrechtliches Verfahren kann viele Formen annehmen – von der überraschenden Hausdurchsuchung bis hin zur internationalen Rechtshilfe. In jedem Stadium ist professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.
Kontakt aufnehmen089 - 896 741 7719

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – meist bei vermeintlich klarer Beweislage. Er kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.

Festnahme / Verhaftung

Kommt es zu einer Festnahme oder Verhaftung, wird der Beschuldigte seiner Freiheit entzogen – z. B. bei Fluchtverdacht oder akuter Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen zählt jede Minute: Wir prüfen Haftgründe, legen Beschwerde ein und beantragen ggf. sofortige Haftprüfung.

Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung 

Eine Durchsuchung kann die Wohnung, das Auto oder digitale Geräte betreffen. Oft trifft sie Betroffene völlig überraschend. Wir klären, ob die Maßnahme rechtmäßig war, begleiten das Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – insbesondere im Umgang mit beschlagnahmten Geräten und Dateien.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie das Anfertigen von Fotos, Fingerabdrücken oder DNA-Proben. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und wie Sie sich verhalten sollten.

Strafverfahren

Das eigentliche Strafverfahren umfasst die Ermittlungen, Anklageerhebung und ggf. Hauptverhandlung. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft, wie der Ausgang verläuft. Als Verteidiger begleiten wir Sie ab dem ersten Schritt – mit klarer Strategie und dem Ziel, unnötige Eskalation zu vermeiden.

Revision

Nach einem Urteil besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Revision. Dabei wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Rechtsanwendung. Wir analysieren das Urteil und beraten zur Erfolgsaussicht.

Untersuchungshaft / Haft

Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Haftprüfungsanträge und setzen uns für eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung ein – z. B. durch Meldeauflagen oder Kaution.

Internationale Rechtshilfe

Wird ein Verfahren grenzüberschreitend geführt – z. B. bei Datenabfragen, Auslieferung oder Zeugenvernehmungen im Ausland – greifen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Wir vertreten Sie auch in solchen Konstellationen und stimmen uns mit ausländischen Behörden und Kanzleien ab.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther beim Vorwurf der Vergewaltigung

Ein Verfahren wegen Vergewaltigung ist für Beschuldigte oft eine existenzielle Krise. Es drohen nicht nur hohe Haftstrafen, sondern auch massive persönliche und berufliche Konsequenzen – selbst vor dem Urteil.

Als erfahrene Strafverteidiger prüfen wir sorgfältig, ob die Voraussetzungen nach § 177 StGB tatsächlich vorliegen, und entwickeln eine passgenaue Verteidigungsstrategie. Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist jurisches Feingefühl gefragt: Wir analysieren die Belastungsaussage, stellen Beweisanträge und vertreten Ihre Interessen konsequent – diskret und mit einem klaren Ziel: Freispruch oder Verfahrenseinstellung

Was Sie bei mir erwartet:

Spezialisierung im Sexualstrafrecht

Wir verteidigen seit vielen Jahren in besonders sensiblen Verfahren und wissen, worauf es bei Aussageanalyse, Beweisführung und Strategie ankommt.

Persönliche Beratung ohne Umwege

Ich erkläre, was passiert – ohne juristisches Fachchinesisch und mit offenem Ohr für Ihre Sorgen.

Individuelle Verteidigung statt Standardlösung

Jeder Fall ist anders. Ich entwickle eine Strategie, die zur Persönlichkeit und Lebenssituation passt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Team der Kanzlei für Strafverteidigung Günther

Ja – insbesondere nach Beziehungskonflikten oder Missverständnissen kommt es immer wieder zu Anzeigen, obwohl die Situation zuvor als einvernehmlich erlebt wurde. Entscheidend ist, ob ein erkennbarer Wille erkennbar abgelehnt wurde – und wie diese Ablehnung rechtlich bewertet wird. Wir prüfen, ob der Vorwurf nachvollziehbar und haltbar ist.

Weil in keinem anderen Delikt Vorverurteilung, gesellschaftlicher Druck und lange Haftstrafen so stark zusammentreffen. Ein spezialisierter Strafverteidiger kennt die juristischen Feinheiten, weiß, wie Aussageanalysen geführt werden, und setzt gezielt Beweisanträge ein. Frühzeitiges Handeln kann über den Ausgang des gesamten Verfahrens entscheiden.

Nach einer Anzeige wegen Vergewaltigung wird in der Regel sofort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es kann zu polizeilichen Vorladungen, Hausdurchsuchungen oder sogar Untersuchungshaft kommen – auch ohne gesicherte Beweise. Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, beraten Sie zur Aussageverweigerung und sorgen dafür, dass Sie sich nicht selbst belasten.

Ja. Wer bewusst eine falsche Anzeige erstattet, macht sich selbst strafbar – etwa wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) oder Vortäuschung einer Straftat (§ 145d StGB). In der Praxis werden Falschbeschuldigungen jedoch selten strafrechtlich verfolgt, wenn kein eindeutiger Beweis für die Unwahrheit vorliegt. Wir setzen alles daran, die Glaubwürdigkeit des Vorwurfs juristisch fundiert zu erschüttern.

Langjährige Erfahrung im Strafrecht

Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Isabel Zentgraf

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
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Simon Höfter

Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
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Susanne Müller

Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
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Alina müller

Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
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Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
Zertifikat: Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)Google Bewertungen