Ihre kompetenten Strafverteidiger & Anwälte für Strafrecht in München

Anwalt bei Betrug in München

4,9

4.9/5

Anwalt bei Betrug

Zentral ist § 263 StGB, in dem Betrug als eine Straftat definiert wird, bei der der Ausübende sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen möchte. Wird dies versucht, indem falsche Tatsache vorgespiegelt oder wahre Tatsache entstellt oder unterdrückt werden, so drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

In den folgenden Absätzen wird dann auch festgelegt, dass bereits versuchter Betrug strafbar ist. Zudem finden sich Definitionen von besonders schwerem Betrug, bandenmäßigem Vorgehen sowie Regelungen über die Anordnung von Führungsaufsicht gemäß § 68a StGB.

Zu unterscheiden ist bei Betrug zwischen einem objektiven und einem subjektiven Tatbestand. Damit ersterer vorliegt, muss eine Täuschung über Tatsachen vorliegen und einen Irrtum hervorrufen. Mit anderen Worten liegt ein objektiver Tatbestand des Betrugs nur dann vor, wenn sich der Getäuschte entweder nicht aufs Glatteis führen lässt oder ohnehin schon von falschen Tatsachen ausgegangen ist.

Zudem ist erforderlich, dass das Vermögen des Getäuschten negativ beeinträchtigt wird und hieraus ein Vermögensschaden entsteht. Auch ein eklatantes Missverhältnis zwischen einer erbrachten Leistung und einer Gegenleistung kann als Betrug gelten.

Damit einher geht ein subjektiver Tatbestand. Dieser besteht zum einen im Vorsatz, zum anderen in der Bereicherungsabsicht. Wenn der erwartete Vorteil dem Nachteil des Geschädigten entspricht, so ist auf jeden Fall von Betrug auszugehen.

In der Arbeit eines Strafverteidigers in München oder anderswo stellt sich oftmals die Frage nach der Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl. Letzterer ist dann gegeben, wenn eine Sache einfach genommen wird, während Betrug dafür sorgt, dass der entsprechende Gegenstand aufgrund der entstandenen Täuschung freiwillig übergeben wird. Ebenfalls nicht unter Betrug fallen die Unterschlagung sowie der Trickdiebstahl.

Bei Betrug drohen bis zu 5 Jahre Haft.

Unter Betrug versteht man nach deutschem Recht ein Delikt, dass das Vermögen eines Geschädigten betrifft. Im Strafgesetzbuch (StGB) finden sich hierzu gleich eine Reihe von Paragraphen, die die einzelnen Formen von Betrug regeln und die Sanktionierung festlegen.

Hinweise zum Strafprozess

Kanzlei Günther - Strafrecht in München

Anrufen unter:

Oder