Anzeige wegen sexueller Nötigung erhalten? - Ihre Strafverteidigung in München
Der Vorwurf der sexuellen Nötigung ist belastend – strafrechtlich wie persönlich. Schon eine Anzeige kann Hausdurchsuchung, Vernehmung oder Rufschädigung zur Folge haben. Als erfahrene Strafverteidiger prüfen wir, ob ein strafbares Verhalten nach § 177 StGB vorliegt – und verteidigen Sie entschlossen.

Was unter sexueller Nötigung juristisch zu verstehen ist
Besonders schwere Fälle – etwa unter Einsatz von Waffen oder bei erheblichen gesundheitlichen Folgen – werden rechtlich als Vergewaltigung gewertet und mit deutlich höheren Strafen geahndet. Eine frühzeitige Verteidigung bei sexueller Nötigung ist deshalb entscheidend, um den Tatvorwurf rechtlich sauber einzuordnen und Missverständnisse im Verfahren zu vermeiden.
„Nein heißt Nein“
§ 177 StGB
Besonders schwere Fälle
Frühzeitige Verteidigung
Welche Handlungen gelten als sexuelle Nötigung?
Sexuelle Handlung gegen erkennbaren Willen
Wenn eine Person klar signalisiert, dass sie eine Handlung nicht möchte – verbal („Nein“) oder nonverbal (Abwehr, Zurückweichen) – und diese trotzdem vorgenommen wird, liegt sexuelle Nötigung vor. Das gilt auch ohne Gewalt oder Schreie, wenn der Widerstand erkennbar war.
Drohung mit Gewalt oder Nachteilen
Wird eine sexuelle Handlung durch Drohung erzwungen – z. B. mit beruflichen Konsequenzen, Gewalt oder sozialem Druck – kann das den Tatbestand erfüllen. Entscheidend ist, ob sich das Opfer tatsächlich bedrängt oder ausgeliefert fühlte.
Ausnutzung einer schutzlosen Lage
Wenn das Opfer nicht in der Lage ist, sich zu wehren oder zu fliehen – etwa aufgrund von Alkohol, Drogen, Schlaf oder körperlicher Schwäche – und das vom Täter bewusst ausgenutzt wird, gilt das als strafbare sexuelle Nötigung.
Körperliche Gewalt zur Durchsetzung
Wird eine sexuelle Handlung durch körperliche Überlegenheit oder Gewalt erzwungen – etwa durch Festhalten, Drücken oder Blockieren des Weges – liegt regelmäßig eine strafbare Handlung nach § 177 StGB vor.
Überraschungsmoment oder Übergriff im sozialen Umfeld
Auch ein Übergriff in vermeintlich harmlosen Situationen – z. B. beim Heimbringen, im Freundeskreis oder am Arbeitsplatz – kann als sexuelle Nötigung gewertet werden, wenn keine Einwilligung vorlag.
Diese Strafen sind bei sexueller Nötigung zu erwarten
Freiheitsstrafe ab 6 Monate bis 5 Jahre
- Sexuelle Handlung plus Ausnutzung, dass das Opfer keinen klaren entgegenstehenden Willen bilden kann
Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr bis hin zu 5 Jahren
Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren
- Sexuelle Nötigung plus schwerer Gesundheitsschädigung des Opfers
Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren
- Sexuelle Nötigung plus Gefahr des Todes des Opfers
Bei „einfacher“ sexueller Nötigung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Wird die Tat mit Gewalt, unter Einsatz von Waffen oder gegen besonders schutzlose Personen begangen, liegt die Mindeststrafe deutlich höher – teilweise bei drei oder fünf Jahren Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen kann die Tat als Vergewaltigung gewertet werden.
Weniger schwerwiegende Fälle, etwa ohne körperlichen Kontakt oder bei rein verbalen Übergriffen, können unter Umständen als einfache Nötigung nach § 240 StGB gewertet werden. In solchen Fällen sind auch Geldstrafen möglich – ein entscheidender Unterschied, den wir als Verteidiger gezielt nutzen können.
Aussage gegen Aussage – was bedeutet das für Ihre Verteidigung bei sexueller Nötigung?
Gerichte orientieren sich in solchen Fällen an sogenannten Aussagepsychologischen Gutachten oder der Detailtiefe und Widerspruchsfreiheit der Angaben. Doch auch hier können Fehler, suggestive Fragen oder Erinnerungslücken das Bild verzerren. Als Strafverteidiger analysieren wir nicht nur die belastende Aussage selbst, sondern auch das Umfeld der Aussageentstehung: Wie kam es zur Anzeige? Gab es persönliche oder emotionale Konflikte? Bestehen mögliche Falschbelastungsmotive?
Gerade bei Vorwürfen, die erst Tage, Wochen oder gar Monate später geäußert werden, ist eine gründliche Prüfung der Glaubhaftigkeit entscheidend. Unser Ziel ist es, durch Akteneinsicht, strategische Anträge und gutachterliche Stellungnahmen die Belastbarkeit der Aussage infrage zu stellen – sachlich, juristisch fundiert und mit dem Ziel, Ihre Position zu stärken.

Elemente eines Strafverfahrens: Sexuelle Nötigung
Strafbefehl
Festnahme / Verhaftung
Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung
Erkennungsdienstliche Behandlung
Strafverfahren
Revision
Untersuchungshaft / Haft
Internationale Rechtshilfe
Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther bei sexueller Nötigung
Als erfahrene Strafverteidiger prüfen wir sorgfältig, ob die Voraussetzungen nach § 177 StGB tatsächlich vorliegen, und entwickeln eine passgenaue Verteidigungsstrategie. Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist jurisches Feingefühl gefragt: Wir analysieren die Belastungsaussage, stellen Beweisanträge und vertreten Ihre Interessen konsequent – diskret und mit einem klaren Ziel: Freispruch oder Verfahrenseinstellung.
Was Sie bei mir erwartet:
Spezialisierung im Sexualstrafrecht
Persönliche Beratung ohne Umwege
Individuelle Verteidigung statt Standardlösung
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wo beginnt sexuelle Nötigung?
Sexuelle Nötigung beginnt rechtlich gesehen dann, wenn eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird – etwa durch Drohung, Gewalt oder Ausnutzen einer schutzlosen Lage. Entscheidend ist nicht die Intensität der Handlung, sondern ob sie ohne Einwilligung erfolgt. Schon einfache körperliche Berührungen mit sexuellem Bezug können den Tatbestand erfüllen, wenn sie gegen den ausdrücklichen oder erkennbaren Willen der betroffenen Person erfolgen.
Wie kann man sexuelle Nötigung beweisen?
In vielen Verfahren gibt es keine objektiven Beweise wie Videos, DNA-Spuren oder Zeugen. Häufig basiert die Anklage allein auf der Aussage der betroffenen Person. In solchen Fällen prüfen Ermittler und Gerichte die Glaubhaftigkeit der Aussagen sehr genau. Als Verteidiger analysieren wir Widersprüche, Kontext und mögliche Belastungsmotive – denn nicht jede Aussage ist automatisch überzeugend. Aussage steht oft gegen Aussage – eine gute Verteidigung ist hier entscheidend.
Was ist als „Ausnutzen einer schutzlosen Lage“ zu verstehen?
Ist ein Kuss bereits sexuelle Nötigung?
Ein Kuss kann als sexuelle Nötigung gewertet werden, wenn er gegen den erkennbaren Willen der anderen Person erfolgt – insbesondere, wenn Druck ausgeübt wurde oder die betroffene Person sich in einer schutzlosen Lage befand. Es kommt nicht auf die Dauer oder Intensität des Kusses an, sondern auf die Frage, ob eine freiwillige Zustimmung vorlag. Das macht die Abgrenzung oft schwierig – und eine präzise juristische Prüfung notwendig.
Langjährige Erfahrung im Strafrecht
Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei
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