Anzeige wegen Stalking? - Ihre Strafverteidigung in München
Ein Stalking-Vorwurf kann schnell ausgesprochen werden – etwa nach Trennungen, Konflikten oder Missverständnissen. Doch nicht jedes Kontaktverhalten ist strafbar. Wir prüfen für Sie genau, ob tatsächlich eine Nachstellung im Sinne von § 238 StGB vorliegt, und entwickeln eine gezielte Verteidigungsstrategie – diskret, erfahren und mit klarem Fokus auf Ihre Entlastung.

Wissenwertes: Was gilt rechtlich als Stalking?
Doch der Tatbestand ist rechtlich nicht immer leicht zu fassen. Gerade in persönlichen Konflikten oder nach Beziehungsende kommt es oft zu Anzeigen, obwohl keine strafbare Nachstellung vorliegt. Eine frühzeitige rechtliche Bewertung ist daher entscheidend, um zwischen bloßer Kontaktaufnahme und strafbarem Verhalten zu unterscheiden.
Strafgesetzbuch (StGB) § 238 Nachstellung
Kein Einzelfall
Schwere Beeinträchtigung
Subjektive Wahrnehmung reicht nicht
Welche Handlungen gelten als Stalking oder Nachstellung im Strafrecht?
Wiederholte Kontaktaufnahme trotz Ablehnung
Wer trotz mehrfach geäußerter Ablehnung immer wieder Nachrichten schreibt, anruft oder über Dritte Kontakt sucht, kann sich strafbar machen – insbesondere wenn das Verhalten als bedrängend empfunden wird.
Verfolgen oder Auflauern
Wenn jemand gezielt den Aufenthaltsort einer anderen Person aufsucht – z. B. vor der Wohnung wartet oder ihr zur Arbeit folgt – kann das als Nachstellung gelten, vor allem bei mehrfacher Wiederholung.
Überwachung und Beobachtung
Das ständige Erscheinen am Wohnort, heimliches Fotografieren, das Beobachten von Routinen oder GPS-Ortung durch technische Mittel fallen unter Stalking, wenn sie die Lebensgestaltung beeinflussen.
Verleumdung und Rufschädigung
Auch das gezielte Verbreiten von Gerüchten, öffentlichen Anschuldigungen oder Beleidigungen – etwa über Social Media – kann Teil eines Stalking-Verhaltens sein, wenn es auf Einschüchterung oder Kontrolle abzielt.
Geschenke, Briefe oder Aufmerksamkeiten trotz Kontaktverbots
Selbst scheinbar harmlose Gesten wie Blumen, Briefe oder Geschenke können strafbar sein, wenn sie gegen den erklärten Willen der betroffenen Person erfolgen – besonders dann, wenn sie als Druckmittel oder emotionale Manipulation verstanden werden.
Verwendung von Fake-Accounts oder Dritten zur Kontaktaufnahme
Wer versucht, über gefälschte Profile oder andere Personen Kontakt herzustellen – etwa bei blockiertem Zugang über soziale Medien – kann sich ebenfalls wegen Nachstellung strafbar machen, wenn die betroffene Person dadurch belästigt wird.
Verletzung von Annäherungsverboten oder Schutzanordnungen
Wird ein bereits ausgesprochenes Kontaktverbot (z. B. durch das Familiengericht) bewusst missachtet, kann das nicht nur als Stalking, sondern auch als zusätzlicher Verstoß gegen gerichtliche Auflagen gewertet werden – mit entsprechend härteren Konsequenzen.
Diese Strafen drohen bei einer Verurteilung wegen Stalking oder Nachstellung
Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe
Bis zu 5 Jahre bei schweren Folgen
Auch Versuch ist strafbar
Geldstrafe nur in Ausnahmefällen
Besonders schwer wiegen Fälle, in denen bereits Schutzanordnungen missachtet wurden oder das Opfer in seiner Lebensführung erheblich eingeschränkt wurde – etwa durch Umzug, Jobverlust oder psychische Belastung.
Wichtig: Auch der Versuch ist strafbar, und bereits vage Hinweise können ein Ermittlungsverfahren auslösen. Eine frühe Verteidigung ist deshalb entscheidend.
Stalking - Wenn ein Missverständnis zum Strafverfahren wird
In vielen Verfahren stehen sich dann zwei Aussagen gegenüber – ohne objektive Beweise. Die Bewertung hängt vom Gesamteindruck, der Glaubwürdigkeit der Beteiligten und dem konkreten Verhalten ab. Als Verteidigung analysieren wir genau, ob tatsächlich eine schwerwiegende Beeinträchtigung vorlag oder ob der Vorwurf auf Überreaktion, Missverständnis oder sogar bewusster Falschbeschuldigung beruht.
Gerade bei Ermittlungen nach § 238 StGB ist eine frühzeitige Einordnung entscheidend: Wir prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – oder ob ein Verfahren wegen Nachstellung überhaupt eingeleitet bzw. aufrechterhalten werden darf.

Elemente eines Strafverfahrens: Stalking
Strafbefehl
Festnahme / Verhaftung
Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung
Erkennungsdienstliche Behandlung
Strafverfahren
Revision
Untersuchungshaft / Haft
Internationale Rechtshilfe
Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther bei Stalking und Nachstellung
Wir prüfen für Sie, ob die rechtlichen Voraussetzungen nach § 238 StGB überhaupt vorliegen – und setzen alles daran, unnötige Belastungen oder eine Anklage zu vermeiden. Mit 19 Jahren Erfahrung, Diskretion und einer klaren Strategie.
Was Sie bei mir erwartet:
Erfahrung in Aussagekonflikten
Persönliche Beratung ohne Umwege
Individuelle Verteidigung statt Standardlösung
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ist digitales Stalking strafbar?
Ja – auch wiederholte Nachrichten, Kommentare oder das ständige Beobachten über Social Media können als Nachstellung gewertet werden. Strafbar ist nicht nur das Verhalten im echten Leben, sondern auch online, wenn es gezielt und belastend wirkt. Fake-Accounts, Chatverläufe oder das Umgehen von Blockierungen können ebenfalls strafrechtlich relevant sein.
Was zählt als „beharrlich“ im Sinne von § 238 StGB?
„Beharrlich“ bedeutet, dass das Verhalten nicht zufällig oder einmalig ist, sondern systematisch, wiederholt und mit einem gewissen Durchhaltewillen erfolgt. Bereits wenige, aber gezielte Vorfälle können ausreichen, wenn sie eine erhebliche Belastung verursachen – z. B. permanentes Kontaktieren trotz klarer Ablehnung.
Warum ist eine frühe Verteidigung bei Stalking-Vorwürfen so wichtig?
Reicht eine Anzeige wegen Stalking aus, um ein Verfahren zu starten?
Ja. Eine Anzeige – auch anonym oder ohne Beweise – kann ausreichen, um ein Ermittlungsverfahren wegen Stalking einzuleiten. Daher ist es wichtig, früh einen Strafverteidiger einzuschalten, um auf die Darstellung der Gegenseite angemessen zu reagieren und mögliche Missverständnisse zu klären, bevor formelle Maßnahmen erfolgen.
Langjährige Erfahrung im Strafrecht
Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei
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