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Anwalt für Kapitalstrafrecht in München
Im Bereich des Kapitalstrafrechts bilden Totschlag gemäß § 212 StGB (Strafgesetzbuch) sowie die vorsätzliche Tötung eines Menschen die zentralen Delikte. Für die Letztgenannte ist eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorgesehen. Darüber hinaus gibt es weitere Straftaten mit Todesfolge, die jedoch im Rahmen einer Verteidigung erheblich mildere Strafen zulassen.
Um den Beschuldigten effektiv verteidigen zu können, muss der Strafverteidiger frühzeitig für das Verfahren beauftragt werden.
Als Fachanwalt für Strafrecht kann ich dem Beschuldigten nur eingehend raten, sich weder von der Kripo, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht (Ermittlungsrichter) ohne anwaltlichen Rat vernehmen zu lassen. Hierzu zählen auch beiläufige Befragungen, die auf dem Gang vor dem Vernehmungszimmer oder bei der Aushändigung von persönlichen
Dingen in der Zelle stattfinden. Dabei wird – ungeachtet häufig zweifelhafter Vernehmungsfähigkeit eines gerade festgenommenen, seelisch schwer erschütterten Menschen – von den besonders ausgebildeten, erfahrenen, oft hoch qualifizierten Kriminalbeamten der Mordkommission dieser Augenblick als besonders günstiger Zeitpunkt für die Herbeiführung eines Geständnisses angesehen. Dementsprechend wird schnellstmöglich – auch häufig unter Verwehrung eines vorherigen Verteidigerkontaktes – mit der polizeilichen Vernehmung begonnen. Man muss immer beachten, dass einmal gesagte Dinge sich später als nachteilig herausstellen können.
Ferner darf der Beschuldigte eines Mordes oder eines Totschlages nicht mit den Mitgefangenen seiner eigenen Zelle über den Fall sprechen. Mitunter versprechen sich Mithäftlinge von der Weitergabe so erlangter Informationen eigene Vorteile. Es ist schon vorgekommen, dass ein Beschuldigter nur aufgrund der Aussagen zu seinem „Budenspanner“ rechtskräftig verurteilt wurde. Die Kriminalbeamten gehen bei einem „Schweigen des Beschuldigten“ jedem noch so kleinen Hinweis nach. Der inhaftierte Beschuldigte sollte daher auf keinen Fall Schriftsätze jeglicher Art bei sich haben, welche er anderen zum Lesen gibt.
Auch darf der Beschuldigte keine eigenen Einlassungen an die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht versenden. Durch solche Schriftsätze können meist negative Rückschlüsse gezogen werden.
Eine Stellungnahme, auch durch einen Rechtsanwalt, kann in jedem Stadium des Verfahrens abgegeben werden. Jedoch sollte sie stets erst nach erfolgter Akteneinsicht in die amtliche Ermittlungsakte erfolgen. Bis die Ermittlungen endgültig abgeschlossen sind, kann es jedoch bei einer umfangreichen Beweisaufnahme in einem Mord- bzw.
Totschlagsverfahren längere Zeit dauern. Daher muss sich der Beschuldigte unbedingt an sein Schweigerecht in jeglicher Form halten.
Die Verteidigung in Kapitalstrafverfahren unterscheidet sich von anderen Strafverfahren u.a. durch die Notwendigkeit, eine Reihe von Sachverständigengutachten einzuholen, wie zum Beispiel psychiatrisch-psychologische Gutachten oder gerichtsmedizinische und kriminaltechnische Sachverständigengutachten. Die Analyse dieser Gutachten setzt einen
hohen Sachverstand des Rechtsanwalts voraus. Diese Voraussetzungen werden von einem Anwalt für Strafrecht erfüllt, da er sich ständig durch die Teilnahme an Aufbauseminaren zum neusten Stand von Rechtsprechung, Untersuchungsmethoden und ärztlichen Erkenntnissen u.a. weiterbildet.
Wichtig ist es, dass der Rechtsanwalt frühzeitig ein tragfähiges, an den Bedürfnissen des Mandanten ausgerichtetes, Verteidigerkonzept erstellt. Der Verteidiger muss als Grundvoraussetzung für eine Verteidigung in Kapitalstrafsachen neben dem feinfühligen Umgang mit dem Beschuldigten ein intensives Aktenstudium betreiben, sowie sich in
zusätzliche Fachliteratur einarbeiten.
Ein Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Bei Totschlag drohen maximal 15 Jahre Haft, im minder schweren Fall 10 Jahre. Bei Tötung auf Verlangen drohen maximal 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Als eines der schwierigsten Rechtsgebiete innerhalb des Strafrechts ist das Kapitalstrafrecht anzusehen. Das Kapitalstrafrecht umfasst alle Straftaten, die gegen das menschliche Leben gerichtet sind. Hierzu zählen insbesondere die Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag. Nicht ohne Grund wird die Verteidigung im Kapitalstrafrecht als die „Königsdisziplin“ von Strafverteidigern genannt, da hier die höchste Sanktion – lebenslange Freiheitsstrafe – droht.
Hinweise zum Strafprozess
- 1. Strafbefehl
- 2. Festnahme / Verhaftung
- 3. Online- oder Hausdurchsuchung
- 4. Erkennungsdienstliche Behandlung
- 5. Strafverfahren
- 6. Revision
- 7. Untersuchungshaft/ Haft
- 8. Internationale Rechtshilfe