Beschuldigt nach Steuerstrafrecht?
Wir setzen uns für Gerechtigkeit ein.

Bei Vorwürfen im Bereich des Steuerstrafrechts sollten Sie nicht zögern, unsere spezialisierten Anwälte in München zu konsultieren. Wir bieten Ihnen eine kompetente und diskrete Verteidigung, um Ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu verteidigen.

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Strafverteidiger für Steuerstrafrecht in München

Katja Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und Strafverteidigerin aus München.

Prof. Dr. Gottfried Rühlemann

Professor für internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht an der Hochschule München.

Welche Straftaten gehören zum Steuerstrafrecht?

Das Steuerstrafrecht umfasst die Einkommenssteuer, die Lohnsteuer, die Sozialversicherung, die Umsatzsteuer, die Vorsteuer, die Körperschaftssteuer, die Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer sowie eine Reihe anderer Steuern.

Folgende Straftaten fallen neben anderen unter das Steuerstrafrecht:

  • Erfundene oder privat veranlasste Werbungskosten
  • Nicht angegebene Einnahmen: Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Arbeitnehmer oder bei Vermietung und Verpachtung
  • Nicht angegebene Betriebseinnahmen bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder aus einem Gewerbebetrieb
  • Scheinrechnungen
  • Schwarzgeldkassen: auch unterlassene Nachmeldung von geerbtem Schwarzgeld
  • Strohmann-Geschäfte
  • Vorsteuer über eine Scheinfirma

Strafrechtliche Konsequenzen für eine Steuerhinterziehung hängen von der Höhe der hinterzogenen Steuer und der Art der betroffenen Steuer ab. Kommt bei einer Steuerhinterziehung eine Urkundenfälschung hinzu, erhöht sich die Strafe drastisch.

Wenn eine Erbschaft gemacht haben und entdecken, dass Sie mit dem Nachlass auch Schwarzgeld geerbt haben, so sind Sie verpflichtet (auch der Testamentsvollstrecker oder der Nachlaßverwalter), dies ohne schuldhaftes Zögern dem Finanzamt anzuzeigen und die Erblasser-Steuererklärung zu berichtigen.

Straftaten im Steuerstrafrecht verjähren bereits nach fünf Jahren nach SteuerbescheidZugang. Die Verjährung im Steuerrecht für Steuernachforderungen wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung hingegen beträgt ganze zehn Jahre, wobei sechs Prozent Zinsen ab Fälligkeit hinzukommen.

Wichtig

Im Steuerstrafrecht ist eine strafbefreiende Selbstanzeige (Nachmeldung) vorgesehen. Wenn eine Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt und eine Betriebsprüfung noch nicht begonnen wurde, können Sie mit einer Nachmeldung und der vollständigen Zahlung der ausstehenden Steuerschuld (erst nach Aufforderung durch das Finanzamt) eine Strafbefreiung erlangen. Eine Prüfungsanordnung für eine Betriebsprüfung ist bei Ihnen eingegangen? Die Steuerfahndung wird aktiv? Eine Betriebsprüfung bei Ihrer Bank oder einem Partnerunternehmen steht an? Wenn Sie in dieser Situation von einer strafbefreienden Selbstanzeige Gebrauch machen möchten, beraten Sie Sich vorher mit einem fachkundigen Rechtsanwalt, um die leider häufigen typischen Fehler dabei zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt: Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Anwalt hinzuzuziehen. Sprechen Sie bei einem Steuerstrafverfahren mit einem fachkundigen Rechtsanwalt, der langjährige Erfahrung aufweist und Sie als Verteidiger vertritt.. Machen Sie bei einem Ermittlungsverfahren keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt. Steuerberater sind als Verteidiger in Steuerstrafverfahren in der Regel weniger geeignet.

Das Steuerstrafrecht kann grundsätzlich jeden betreffen. Wenn die Steuerfahndung ein Unternehmen prüft, werden viele Transaktionen mit Lieferanten oder Geschäftspartnern überprüft und gegebenenfalls weitere steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Das Steuerstrafrecht kann grundsätzlich jeden betreffen. Wenn die Steuerfahndung ein Unternehmen prüft, werden viele Transaktionen mit Lieferanten oder Geschäftspartnern überprüft und gegebenenfalls weitere Ermittlungsverfahren im Steuerstrafrecht eingeleitet.

Mehr Informationen zum Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht umfasst alle Rechtsnormen und Regelungen, die darauf abzielen, Verstöße gegen Steuervorschriften zu ahnden. Dabei geht es um verschiedene Steuerarten, die in Deutschland erhoben werden, darunter die Einkommenssteuer, die Lohnsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge, die Umsatzsteuer, die Vorsteuer, die Körperschaftssteuer sowie die Schenkungs- und Erbschaftssteuer.

Die Einkommenssteuer wird auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben und ist damit eine der wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Zu versteuern sind dabei insbesondere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen sowie aus sonstigen Leistungen.

Die Lohnsteuer hingegen wird von Arbeitnehmern abgeführt und ist eine Form der Einkommenssteuer, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Sie betrifft insbesondere Angestellte und Arbeiter, die ein regelmäßiges Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit beziehen.

Die Sozialversicherungsbeiträge sind Pflichtabgaben, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Absicherung gegen Risiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Rentenanspruch leisten müssen. Hierbei handelt es sich um einen Teil des Bruttoeinkommens, der vom Arbeitgeber direkt an die Sozialversicherungsträger abgeführt wird.

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den Umsatz von Unternehmen erhoben wird. Sie betrifft damit alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten. Dabei wird die Steuer vom Endverbraucher getragen und vom Unternehmer lediglich an das Finanzamt weitergeleitet.

Die Vorsteuer hingegen können Unternehmen bei ihren Einkäufen und Investitionen als Vorabzug geltend machen und damit ihre Steuerlast mindern.

Die Körperschaftssteuer betrifft hingegen juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereine. Sie wird auf den Gewinn dieser Unternehmen erhoben.

Die Schenkungs- und Erbschaftssteuer schließlich sind Steuern, die beim Übertragen von Vermögenswerten auf eine andere Person erhoben werden. Hierbei wird das Vermögen des Verstorbenen oder Schenkers besteuert, bevor es auf den Erben oder Beschenkten übergeht.

Steuerbescheid

Ein Steuerbescheid der Finanzbehörden ist weder unfehlbar noch unanfechtbar. Wird ein Irrtum, oder ein Fehler vermutet, kann Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Hierfür sind bestimmte Anforderungen und Fristen zu beachten.

Steuerhinterziehung

Eine Steuerhinterziehung ist eine Straftat und kann mit Geld- und/ oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Schuldig macht sich der oder diejenige, der/die sich durch falsche oder fehlende Angaben zu den eigenen Steuern einen Steuervorteil verschafft.

Steuerstrafverfahren

Die Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens sollte von einem Betroffenen stets sehr ernst genommen werden, da Steuerstraftaten auch mit hohen Freiheitsstrafen geahndet werden können. Aufgrund der Komplexität dieses Metiers sollte im Falle eines Steuerstrafverfahrens stets ein Fachanwalt hinzugezogen werden.

Steuerverkürzung

Eine Steuerverkürzung kann, aber muss nicht zwingend in einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit münden. Es sind die genauen Umstände und Details, die darüber entscheiden, ob und wann Steuern nicht vollständig oder nicht rechtzeitig festgesetzt wurden.

Kanzlei Günther - Strafrecht in München

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