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Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Steuerbescheid – Einspruch beim Finanzamt? So geht der Widerspruch richtig!

Ein plötzlicher Steuerbescheid mit hoher Nachzahlung oder rückwirkender Änderung kann weitreichende Folgen haben – nicht nur finanziell, sondern auch strafrechtlich. Denn in vielen Fällen steckt bereits der Verdacht einer Steuerhinterziehung dahinter. Ob bewusst oder unbewusst: Wer unbedacht reagiert, riskiert ein Steuerstrafverfahren. 

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
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Wenn der Steuerbescheid zur Falle wird

Nicht jeder Steuerbescheid ist harmlos – vor allem dann nicht, wenn er überraschend, rückwirkend oder mit Hinweisen auf Kontrollmitteilungen oder Betriebsprüfungen versehen ist. In vielen Fällen dient er dem Finanzamt als Vorstufe zur strafrechtlichen Verfolgung. Wer hier unbedacht reagiert, liefert womöglich selbst belastendes Material.

Was viele nicht wissen: Der Steuerbescheid ist oft nur der Anfang. Viele Mandant:innen gehen davon aus, dass es „nur“ um Steuern geht. Doch oft ist der Bescheid der Einstieg in Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung. Besonders gefährlich: schriftliche Erklärungen gegenüber dem Finanzamt ohne anwaltliche Prüfung. Schon ein falscher Satz kann später strafrechtlich verwertet werden.
089 - 896 741 7744

Geänderter Steuerbescheid rückwirkend

Kann auf neue Erkenntnisse durch Kontrollmitteilungen oder Prüfungen hinweisen.

Steuernachzahlung mit kurzer Frist

Oft ein Warnsignal für ein nahendes Ermittlungsverfahren – vor allem bei hohen Summen.

Hinweise auf Schätzungen

Wenn keine Unterlagen eingereicht wurden, kommt es häufig zur Schätzung – meist zum Nachteil des Steuerpflichtigen.

Verknüpfung mit Betriebsprüfung

Ein Steuerbescheid unmittelbar nach einer Prüfung kann den Startschuss für ein Strafverfahren bedeuten.

Typische Probleme mit dem Steuerbescheid - und was sie bedeuten

Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:

Schätzungsbescheid erhalten

Das Finanzamt hat mangels vollständiger Angaben die Steuerlast geschätzt – oft zu hoch und mit schwerwiegenden Folgen für Unternehmer und Selbstständige.

Frist versäumt – was nun?

Die Einspruchsfrist ist abgelaufen? In Ausnahmefällen lässt sich Wiedereinsetzung beantragen. Auch hier gilt: keine Zeit verlieren.

Steuerbescheid trotz vollständiger Angaben fehlerhaft

Ein Zahlendreher, ein nicht berücksichtigter Freibetrag oder doppelte Einkünfte – Rechenfehler und formelle Mängel kommen häufiger vor, als man denkt.

Androhung von Zwangsvollstreckung

Das Finanzamt hat bereits einen Bescheid festgesetzt und will vollstrecken – jetzt zählt jede Stunde. Schnell prüfen lassen, ob Einspruch oder Aussetzung der Vollziehung möglich ist.
Fehlerhafte oder unvollständige Steuerbescheide gehören zu den häufigsten Gründen, weshalb Mandanten den Weg in meine Kanzlei suchen. Ob Schätzungsbescheid, falsche Berechnungsgrundlagen oder drohende Vollstreckung – viele Betroffene unterschätzen zunächst die Tragweite oder zögern zu lange. Dabei kann bereits ein kleiner formeller Fehler hohe Nachzahlungen oder sogar strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen.

Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Steuerbescheid rechtlich fundiert zu prüfen und zeitnah zu reagieren – bevor Fristen verstreichen oder sich Fehler verfestigen.

"Ein Steuerbescheid der Finanzbehörden ist weder unfehlbar noch unanfechtbar. Wird ein Irrtum, oder ein Fehler vermutet, kann Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Hierfür sind bestimmte Anforderungen und Fristen zu beachten."

#Strafverteidigung #erfahren #mitBiss

Wann kann man einen Widerspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen?

Nach der Abgabe der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt erhalten die Steuerzahler einen entsprechenden Steuerbescheid. Dieser wird nach der Bearbeitung seitens der Behörden ausgestellt. Die aktuelle Bearbeitungszeit Ihres Finanzamtes ist entweder im Finanzamt-Verzeichnis oder bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung einsehbar.

Im Prinzip kann ein Widerspruch gegen einen Steuerbescheid immer dann eingelegt werden, wenn der Bescheid von den Angaben in der Steuererklärung abweicht. So kann das zuständige Finanzamt beispielsweise bestimmte Angaben nicht oder nicht vollständig anerkennen. Dies stellt einen möglichen Grund für einen Widerspruch dar. Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts kann man unter Umständen nur sehr schwer auf Anhieb die Möglichkeit eines Widerspruchs oder Einspruchs gegen einen Steuerbescheid erkennen.

Eine erfahrene Fachanwältin für Steuerrecht oder ein Steuerberater können hierbei Hilfestellung geben. Das Einschalten eines Rechtsbeistandes ist dann besonders empfehlenswert, wenn der Vorwurf der Steuerhinterziehung seitens der Behörden in den Raum gestellt wird, oder der Steuerbescheid eklatante Fehler aufzuweisen scheint. Sollten Sie bei Ihrer Steuererklärung vergessen haben bestimmte Kosten anzugeben, so können Sie ebenfalls vom Widerspruch gegen den Steuerbescheid Gebrauch machen. Auch hier lohnt es sich bei entsprechenden Beträgen mit einem auf das Steuerrecht spezialisierten Anwalt oder einem Steuerberater vorher Rücksprache zu halten.

Zu beachten: Nur der Antragsteller kann gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen!

Elemente eines Strafverfahrens: Steuerbescheid

Ein strafrechtliches Verfahren kann viele Formen annehmen – von der überraschenden Hausdurchsuchung bis hin zur internationalen Rechtshilfe. In jedem Stadium ist professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.
Kontakt aufnehmen089 - 896 741 7719

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – meist bei vermeintlich klarer Beweislage. Er kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.

Festnahme / Verhaftung

Kommt es zu einer Festnahme oder Verhaftung, wird der Beschuldigte seiner Freiheit entzogen – z. B. bei Fluchtverdacht oder akuter Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen zählt jede Minute: Wir prüfen Haftgründe, legen Beschwerde ein und beantragen ggf. sofortige Haftprüfung.

Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung 

Eine Durchsuchung kann die Wohnung, das Auto oder digitale Geräte betreffen. Oft trifft sie Betroffene völlig überraschend. Wir klären, ob die Maßnahme rechtmäßig war, begleiten das Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – insbesondere im Umgang mit beschlagnahmten Geräten und Dateien.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie das Anfertigen von Fotos, Fingerabdrücken oder DNA-Proben. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und wie Sie sich verhalten sollten.

Strafverfahren

Das eigentliche Strafverfahren umfasst die Ermittlungen, Anklageerhebung und ggf. Hauptverhandlung. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft, wie der Ausgang verläuft. Als Verteidiger begleiten wir Sie ab dem ersten Schritt – mit klarer Strategie und dem Ziel, unnötige Eskalation zu vermeiden.

Revision

Nach einem Urteil besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Revision. Dabei wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Rechtsanwendung. Wir analysieren das Urteil und beraten zur Erfolgsaussicht.

Untersuchungshaft / Haft

Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Haftprüfungsanträge und setzen uns für eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung ein – z. B. durch Meldeauflagen oder Kaution.

Internationale Rechtshilfe

Wird ein Verfahren grenzüberschreitend geführt – z. B. bei Datenabfragen, Auslieferung oder Zeugenvernehmungen im Ausland – greifen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Wir vertreten Sie auch in solchen Konstellationen und stimmen uns mit ausländischen Behörden und Kanzleien ab.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther im Betrugsstrafrecht

Juristische Auseinandersetzungen erfordern nicht nur rechtliches Know-how, sondern auch strategisches Denken, Diskretion und Verlässlichkeit.In der Kanzlei Günther profitieren Sie von langjähriger Erfahrung, einer klaren Kommunikation und einem strukturierten Vorgehen – vom ersten Gespräch bis zur Lösung Ihres Falls.

Als Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung analysiere ich die Ermittlungsakte, erkenne Schwachstellen in der Beweisführung und entwickle eine klare Verteidigungsstrategie. 

Was Sie bei mir erwartet:

Fachliche Expertise auf hohem Niveau

Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung – zusätzlich unterstützt durch Prof. Dr. Gottfried Rühlemann, Professor für internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht an der Hochschule München.

Persönliche Beratung ohne Umwege

Ich erkläre, was passiert – ohne juristisches Fachchinesisch und mit offenem Ohr für Ihre Sorgen.

Individuelle Verteidigung statt Standardlösung

Jeder Fall ist anders. Ich entwickle eine Strategie, die zur Persönlichkeit und Lebenssituation passt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Team der Kanzlei für Strafverteidigung Günther

Ein Einspruch oder Widerspruch gegen einen Steuerbescheid kann auch ohne eine nähere Begründung Gültigkeit haben. Dennoch ist eine gute Begründung für den Einspruch oder Widerspruch geboten, denn schließlich erwartet der Antragsteller einen korrigierten Steuerbescheid von den Finanzbehörden.

In der Regel sind Fehler im Steuerbescheid wenig offensichtlich und bedürfen einer Erklärung, Rechtfertigung und oder überzeugender Argumente, um beispielsweise die Anerkennung einer bestimmten Ausgabe zu begründen. So kann die Fehlerhaftigkeit des Bescheids deutlicher herausgestellt werden.

Naht das Ende der Einspruchsfrist, kann ein Einspruch ohne Begründung ein vorübergehend sinnvolles Instrument darstellen. In diesem Einspruch kann z.B. darauf verwiesen werden, dass eine Begründung zeitnah nachgereicht wird.

Ein Steuerbescheid kann mit einer Zahlungsforderung einhergehen, wenn es sich beispielsweise um eine Steuernachzahlung handelt. Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid berührt diese Forderung nicht. Das bedeutet, das ein Einspruch keinen automatischen Zahlungsaufschub bedingt. Sollte ein Zahlungsaufschub durch den Steuerzahler gewünscht werden, muss dieser entsprechend beantragt werden.

Wird die Forderung des Finanzamts nicht beglichen, drohen auch bei einem laufenden Einspruchsverfahren Säumniszuschläge. Diese können nur dann vermieden werden, wenn ein positiv beschiedener Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt gestellt worden ist.

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid sollte folgende Angaben enthalten:

  • Absender – das ist derjenige, der den Einspruch einlegt.
  • Adressat – hier sollte dasjenige Finanzamt eingetragen werden, an welches sich der Einspruch richtet.
  • Betreff – die Angabe des Steuerbescheids, gegen den sich der Widerspruch richtet, sollte hier genauso erwähnt werden, wie die Steuernummer, die es betrifft.
  • Aussetzung der Vollziehung – hier kann die Aussetzung der Zahlung der zunächst strittig erscheinenden Beträge beantragt werden. Wird diesem Antrag stattgegeben muss ein Teil der Nachzahlung dann vorerst nicht geleistet werden. Dies ist hilfreich, um etwaige Nachzahlungen und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Die Frist für einen Einspruch oder Widerspruch gegen den Steuerbescheid beträgt einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheids. Die Fristberechnung folgt aus §§122 Abs. (2) Nr. 1, 355 (1) AO und wird wie folgt kalkuliert:

  • Datum des Bescheides + 3 Tage = Datum der Bekanntgabe
  • Datum der Bekanntgabe + einen Monat = Fristende.
    Fällt das Bescheiddatum oder das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Berechnung auf den jeweils nächsten Werktag.

Über die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs kann pauschal nichts gesagt werden. Jeder Einspruch wird vom Finanzamt genau geprüft. Dabei achten die Beamten nicht nur auf die Statthaftigkeit des Einspruchs, sondern auch auf die Einhaltung der Fristen, wie auch auf die Form des Einspruchs. Die Begründung spielt eine wichtige Rolle und kann dazu führen, dass zusätzliche Angaben zur Steuererklärung und Belege o.ä. nachgefordert werden. Das Finanzamt tritt in diesen Fällen erneut an den Steuerzahler heran und fordert diesen dazu entsprechend auf.

Natürlich kann das Finanzamt nach einer erneuten Prüfung eine Ablehnung des Einspruchs aussprechen. Sollte das Finanzamt nach der Prüfung der Unterlagen nicht bei der ursprünglichen Version des Steuerbescheides bleiben, wird ein sogenannter Abhilfebescheid erlassen. Dieser stellt die korrigierte Form des Steuerbescheides dar.

Wird ein Einspruch abgelehnt, kann der Antragsteller immer über den regulären Klageweg gehen. Dies bedeutet eine Klage vor dem Finanzgericht. Hierbei ist ebenfalls auf die Fristigkeiten zu achten, denn für diesen Schritt hat der Betroffene nach Bekanntgabe der Entscheidung über seinen Einspruch auch nur einen Monat Zeit.

Generell gilt: Nachprüfbare Belege zu Steuererklärungen und schlüssige Begründungen sind von großer Bedeutung für den Erfolg eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid. Bei der entsprechenden Argumentation kann Ihnen ein Fachanwalt für Steuerrecht oder ein Steuerberater von großer Hilfe sein.

Ein Einspruchsverfahren stellt für den Steuerzahler kein finanzielles Risiko dar, denn er ist an sich grundsätzlich kostenlos. Eine anwaltliche Beratung zieht hingegen Kosten nach sich. Daher sollte es im Einzelfall genau geprüft werden, ob der vermeintliche Fehler ein entsprechendes monetäres Gewicht trägt.

Die Unterstützung eines Fachanwalts für Steuerrecht oder eines Steuerberaters ist immer dann besonders angeraten, wenn eine Klage vor dem Finanzgericht eingereicht werden sollte oder aus der Steuerprüfung, oder der Steuererklärung das Steuerstrafrecht berührt wird. Dies kann z.B. bei dem Verdacht auf Steuerhinterziehung der Fall sein.

Geht der Fall vor das Finanzgericht kommen weitere Kosten auf den Betroffenen zu. Die Höhe dieser richtet sich nach dem Streitwert und der Art des Verfahrens.

Katja Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und verteidigt ihre Mandanten mit Leidenschaft und Sachverstand.Gerne unterstützen wir Sie dabei. Lassen Sie uns gemeinsam auf Ihren Fall blicken und Möglichkeiten, sowie Strategien beleuchten.

Elektronischer Steuerbescheid

Bei dem elektronischen Steuererklärung handelt es sich um eine Möglichkeit, Steuererklärungen von den Finanzämtern an die Steuerpflichtigen elektronisch zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung spart sowohl Zeit als auch Kosten und bietet viele Vorteile gegenüber dem herkömmlichen, papierbasierten Verfahren.

Dazu wird der Steuerpflichtige von seinem Finanzamt per E-Mail oder in seinem elektronischen Postfach über den Eingang des elektronischen Steuerbescheids informiert. Der Bescheid selbst ist dann in elektronischer Form als PDF-Dokument verfügbar und kann vom Steuerpflichtigen heruntergeladen und gespeichert werden.

Ein großer Vorteil des elektronischen Steuerbescheids ist seine schnelle Verfügbarkeit. Nachdem das Finanzamt den Steuerbescheid erstellt hat, kann er unmittelbar versendet werden und steht dem Steuerpflichtigen binnen kürzester Zeit zur Verfügung. Das beschleunigt den gesamten Prozess der Steuererklärung und ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, zeitnah mit der Prüfung des Bescheids zu beginnen.

Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu archivieren. Auf diese Weise können Steuerpflichtige ihre Steuerunterlagen übersichtlich und platzsparend aufbewahren und jederzeit darauf zugreifen. Auch eine Wiedervorlage oder Weiterleitung des Steuerbescheids ist auf digitalem Wege einfach und unkompliziert möglich.

Zudem bietet der elektronische Steuerbescheid ein höheres Maß an Datensicherheit als das papierbasierte Verfahren. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und können nur vom Empfänger geöffnet werden. So ist ein Missbrauch oder Verlust des Steuerbescheids nahezu ausgeschlossen.

Natürlich kann das Finanzamt nach einer erneuten Prüfung eine Ablehnung des Einspruchs aussprechen. Sollte das Finanzamt nach der Prüfung der Unterlagen nicht bei der ursprünglichen Version des Steuerbescheides bleiben, wird ein sogenannter Abhilfebescheid erlassen. Dieser stellt die korrigierte Form des Steuerbescheides dar.

Wird ein Einspruch abgelehnt, kann der Antragsteller immer über den regulären Klageweg gehen. Dies bedeutet eine Klage vor dem Finanzgericht. Hierbei ist ebenfalls auf die Fristigkeiten zu achten, denn für diesen Schritt hat der Betroffene nach Bekanntgabe der Entscheidung über seinen Einspruch auch nur einen Monat Zeit.

Generell gilt: Nachprüfbare Belege zu Steuererklärungen und schlüssige Begründungen sind von großer Bedeutung für den Erfolg eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid. Bei der entsprechenden Argumentation kann Ihnen ein Fachanwalt für Steuerrecht oder ein Steuerberater von großer Hilfe sein.

Über die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs kann pauschal nichts gesagt werden. Jeder Einspruch wird vom Finanzamt genau geprüft. Dabei achten die Beamten nicht nur auf die Statthaftigkeit des Einspruchs, sondern auch auf die Einhaltung der Fristen, wie auch auf die Form des Einspruchs. Die Begründung spielt eine wichtige Rolle und kann dazu führen, dass zusätzliche Angaben zur Steuererklärung und Belege o.ä. nachgefordert werden. Das Finanzamt tritt in diesen Fällen erneut an den Steuerzahler heran und fordert diesen dazu entsprechend auf.

Natürlich kann das Finanzamt nach einer erneuten Prüfung eine Ablehnung des Einspruchs aussprechen. Sollte das Finanzamt nach der Prüfung der Unterlagen nicht bei der ursprünglichen Version des Steuerbescheides bleiben, wird ein sogenannter Abhilfebescheid erlassen. Dieser stellt die korrigierte Form des Steuerbescheides dar.

Wird ein Einspruch abgelehnt, kann der Antragsteller immer über den regulären Klageweg gehen. Dies bedeutet eine Klage vor dem Finanzgericht. Hierbei ist ebenfalls auf die Fristigkeiten zu achten, denn für diesen Schritt hat der Betroffene nach Bekanntgabe der Entscheidung über seinen Einspruch auch nur einen Monat Zeit.

Generell gilt: Nachprüfbare Belege zu Steuererklärungen und schlüssige Begründungen sind von großer Bedeutung für den Erfolg eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid. Bei der entsprechenden Argumentation kann Ihnen ein Fachanwalt für Steuerrecht oder ein Steuerberater von großer Hilfe sein.

Langjährige Erfahrung im Strafrecht

Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Isabel Zentgraf

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
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Simon Höfter

Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
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Susanne Müller

Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
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Alina müller

Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
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Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
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