Haben Sie einen Steuerbescheid erhalten?

Steuerbescheid – Einspruch beim Finanzamt? So geht der Widerspruch richtig!

Ein Steuerbescheid der Finanzbehörden ist weder unfehlbar noch unanfechtbar. Wird ein Irrtum, oder ein Fehler vermutet, kann Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Hierfür sind bestimmte Anforderungen und Fristen zu beachten.

Wann kann man einen Widerspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen?

Nach der Abgabe der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt erhalten die Steuerzahler einen entsprechenden Steuerbescheid. Dieser wird nach der Bearbeitung seitens der Behörden ausgestellt. Die aktuelle Bearbeitungszeit Ihres Finanzamtes ist entweder im Finanzamt-Verzeichnis oder bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung einsehbar.

Im Prinzip kann ein Widerspruch gegen einen Steuerbescheid immer dann eingelegt werden, wenn der Bescheid von den Angaben in der Steuererklärung abweicht. So kann das zuständige Finanzamt beispielsweise bestimmte Angaben nicht oder nicht vollständig anerkennen. Dies stellt einen möglichen Grund für einen Widerspruch dar.

Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts kann man unter Umständen nur sehr schwer auf Anhieb die Möglichkeit eines Widerspruchs oder Einspruchs gegen einen Steuerbescheid erkennen. Eine erfahrene Fachanwältin für Steuerrecht oder ein Steuerberater können hierbei Hilfestellung geben. Das Einschalten eines Rechtsbeistandes ist dann besonders empfehlenswert, wenn der Vorwurf der Steuerhinterziehung seitens der Behörden in den Raum gestellt wird, oder der Steuerbescheid eklatante Fehler aufzuweisen scheint.

Sollten Sie bei Ihrer Steuererklärung vergessen haben bestimmte Kosten anzugeben, so können Sie ebenfalls vom Widerspruch gegen den Steuerbescheid Gebrauch machen. Auch hier lohnt es sich bei entsprechenden Beträgen mit einem auf das Steuerrecht spezialisierten Anwalt oder einem Steuerberater vorher Rücksprache zu halten.

Zu beachten: Nur der Antragsteller kann gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen!

Sinnhaftigkeit eines Einspruchs gegen den Steuerbescheid? 

Da ein Steuerbescheid nicht unfehlbar ist, kann dieser auch Fehler enthalten. Dabei ist es unwesentlich, ob der Steuerbescheid eine Nachzahlung oder Rückerstattung ausweist. Ein Einspruch kann in beiden Fällen eingelegt werden. 

Logischerweise empfiehlt es sich immer dann einen Einspruch einzulegen, wenn der Steuerbescheid fehlerhaft zum Nachteil des Steuerzahlers ist. Es ist jedoch zu beachten, dass bei einem Einspruch der gesamte Steuerbescheid erneut geprüft wird. Dabei können auch Fehler entdeckt werden, die den Steuerbescheid zugunsten des Steuerzahlers beeinflussen. 

  • 367Abgabenordnung (AO) – Entscheidung über den Einspruch 

„(2) Die Finanzbehörde, die über den Einspruch entscheidet, hat die Sache in vollem Umfang erneut zu prüfen. Der Verwaltungsakt kann auch zum Nachteil des Einspruchführers geändert werden, wenn dieser auf die Möglichkeit einer verbösernden Entscheidung unter Angabe von Gründen hingewiesen und ihm Gelegenheit gegeben worden ist, sich hierzu zu äußern.“ 

Der Gesetzgeber spricht in der Abgabenordnung von der Möglichkeit einer „Verböserung“ beim Einspruch gegen den Steuerbescheid. Der Steuerpflichtige ist gemäß § 367 Abs. (2) darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der erneuten Prüfung seines Steuerbescheides auch eine höhere Steuerlast entstehen kann. 

Einspruch gegen den Steuerbescheid richtig begründen? 

Ein Einspruch oder Widerspruch gegen einen Steuerbescheid kann auch ohne eine nähere Begründung Gültigkeit haben. Dennoch ist eine gute Begründung für den Einspruch oder Widerspruch geboten, denn schließlich erwartet der Antragsteller einen korrigierten Steuerbescheid von den Finanzbehörden. 

In der Regel sind Fehler im Steuerbescheid wenig offensichtlich und bedürfen einer Erklärung, Rechtfertigung und oder überzeugender Argumente, um beispielsweise die Anerkennung einer bestimmten Ausgabe zu begründen. So kann die Fehlerhaftigkeit des Bescheids deutlicher herausgestellt werden. 

Naht das Ende der Einspruchsfrist, kann ein Einspruch ohne Begründung ein vorübergehend sinnvolles Instrument darstellen. In diesem Einspruch kann z.B. darauf verwiesen werden, dass eine Begründung zeitnah nachgereicht wird. 

Wirkt der Einspruch oder Widerspruch gegen den Steuerbescheid auch als Zahlungsaufschub?

Ein Steuerbescheid kann mit einer Zahlungsforderung einhergehen, wenn es sich beispielsweise um eine Steuernachzahlung handelt. Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid berührt diese Forderung nicht. Das bedeutet, das ein Einspruch keinen automatischen Zahlungsaufschub bedingt. Sollte ein Zahlungsaufschub durch den Steuerzahler gewünscht werden, muss dieser entsprechend beantragt werden. 

Wird die Forderung des Finanzamts nicht beglichen, drohen auch bei einem laufenden Einspruchsverfahren Säumniszuschläge. Diese können nur dann vermieden werden, wenn ein positiv beschiedener Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt gestellt worden ist. 

Angaben und Fristen beim Einspruch gegen den Steuerbescheid – worauf ist zu achten? 

  • Der Einspruch gegen den Steuerbescheid sollte folgende Angaben enthalten: 

    • Absender – das ist derjenige, der den Einspruch einlegt. 
    • Adressat – hier sollte dasjenige Finanzamt eingetragen werden, an welches sich der Einspruch richtet. 
    • Betreff – die Angabe des Steuerbescheids, gegen den sich der Widerspruch richtet, sollte hier genauso erwähnt werden, wie die Steuernummer, die es betrifft. 
    • Aussetzung der Vollziehung – hier kann die Aussetzung der Zahlung der zunächst strittig erscheinenden Beträge beantragt werden. Wird diesem Antrag stattgegeben muss ein Teil der Nachzahlung dann vorerst nicht geleistet werden. Dies ist hilfreich, um etwaige Nachzahlungen und Säumniszuschläge zu vermeiden. 

    Die Frist für einen Einspruch oder Widerspruch gegen den Steuerbescheid beträgt einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheids. Die Fristberechnung folgt aus §§122 Abs. (2) Nr. 1, 355 (1) AO und wird wie folgt kalkuliert: 

    • Datum des Bescheides + 3 Tage = Datum der Bekanntgabe 
    • Datum der Bekanntgabe + einen Monat = Fristende. 

    Fällt das Bescheiddatum oder das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Berechnung auf den jeweils nächsten Werktag. 

Wie erfolgversprechend ist überhaupt ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid? 

Über die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs kann pauschal nichts gesagt werden. Jeder Einspruch wird vom Finanzamt genau geprüft. Dabei achten die Beamten nicht nur auf die Statthaftigkeit des Einspruchs, sondern auch auf die Einhaltung der Fristen, wie auch auf die Form des Einspruchs. Die Begründung spielt eine wichtige Rolle und kann dazu führen, dass zusätzliche Angaben zur Steuererklärung und Belege o.ä. nachgefordert werden. Das Finanzamt tritt in diesen Fällen erneut an den Steuerzahler heran und fordert diesen dazu entsprechend auf. 

Natürlich kann das Finanzamt nach einer erneuten Prüfung eine Ablehnung des Einspruchs aussprechen. Sollte das Finanzamt nach der Prüfung der Unterlagen nicht bei der ursprünglichen Version des Steuerbescheides bleiben, wird ein sogenannter Abhilfebescheid erlassen.  Dieser stellt die korrigierte Form des Steuerbescheides dar. 

Wird ein Einspruch abgelehnt, kann der Antragsteller immer über den regulären Klageweg gehen. Dies bedeutet eine Klage vor dem Finanzgericht. Hierbei ist ebenfalls auf die Fristigkeiten zu achten, denn für diesen Schritt hat der Betroffene nach Bekanntgabe der Entscheidung über seinen Einspruch auch nur einen Monat Zeit. 

Generell gilt: Nachprüfbare Belege zu Steuererklärungen und schlüssige Begründungen sind von großer Bedeutung für den Erfolg eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid. Bei der entsprechenden Argumentation kann Ihnen ein Fachanwalt für Steuerrecht oder ein Steuerberater von großer Hilfe sein. 

Kostet der Einspruch gegen den Steuerbescheid Geld? 

Ein Einspruchsverfahren stellt für den Steuerzahler kein finanzielles Risiko dar, denn er ist an sich grundsätzlich kostenlos. Eine anwaltliche Beratung zieht hingegen Kosten nach sich. Daher sollte es im Einzelfall genau geprüft werden, ob der vermeintliche Fehler ein entsprechendes monetäres Gewicht trägt. 

Die Unterstützung eines Fachanwalts für Steuerrecht oder eines Steuerberaters ist immer dann besonders angeraten, wenn eine Klage vor dem Finanzgericht eingereicht werden sollte oder aus der Steuerprüfung, oder der Steuererklärung das Steuerstrafrecht berührt wird. Dies kann z.B. bei dem Verdacht auf Steuerhinterziehung der Fall sein. 

Geht der Fall vor das Finanzgericht kommen weitere Kosten auf den Betroffenen zu. Die Höhe dieser richtet sich nach dem Streitwert und der Art des Verfahrens. 

Katja Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und verteidigt ihre Mandanten mit Leidenschaft und Sachverstand.Gerne unterstützen wir Sie dabei. Lassen Sie uns gemeinsam auf Ihren Fall blicken und Möglichkeiten, sowie Strategien beleuchten. 

Elektronischer Steuerbescheid 

Bei dem elektronischen Steuererklärung handelt es sich um eine Möglichkeit, Steuererklärungen von den Finanzämtern an die Steuerpflichtigen elektronisch zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung spart sowohl Zeit als auch Kosten und bietet viele Vorteile gegenüber dem herkömmlichen, papierbasierten Verfahren.

Dazu wird der Steuerpflichtige von seinem Finanzamt per E-Mail oder in seinem elektronischen Postfach über den Eingang des elektronischen Steuerbescheids informiert. Der Bescheid selbst ist dann in elektronischer Form als PDF-Dokument verfügbar und kann vom Steuerpflichtigen heruntergeladen und gespeichert werden. 

Ein großer Vorteil des elektronischen Steuerbescheids ist seine schnelle Verfügbarkeit. Nachdem das Finanzamt den Steuerbescheid erstellt hat, kann er unmittelbar versendet werden und steht dem Steuerpflichtigen binnen kürzester Zeit zur Verfügung. Das beschleunigt den gesamten Prozess der Steuererklärung und ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, zeitnah mit der Prüfung des Bescheids zu beginnen. 

Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu archivieren. Auf diese Weise können Steuerpflichtige ihre Steuerunterlagen übersichtlich und platzsparend aufbewahren und jederzeit darauf zugreifen. Auch eine Wiedervorlage oder Weiterleitung des Steuerbescheids ist auf digitalem Wege einfach und unkompliziert möglich. 

Zudem bietet der elektronische Steuerbescheid ein höheres Maß an Datensicherheit als das papierbasierte Verfahren. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und können nur vom Empfänger geöffnet werden. So ist ein Missbrauch oder Verlust des Steuerbescheids nahezu ausgeschlossen. 

Kanzlei Günther - Strafrecht in München

Anrufen unter:

Oder

Elemente des Strafverfahrens​