Steuerstrafverfahren – Ablauf, Beispiele und die Selbstanzeige
Ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren löst oft Unsicherheit und Druck aus. Ob Steuerhinterziehung, falsche Angaben oder Schätzungen durch das Finanzamt: Die richtige Strategie von Beginn an ist entscheidend. Als erfahrene Strafverteidigerin unterstütze ich Sie in allen Phasen – diskret, durchsetzungsstark und zielgerichtet.

Was ist ein Steuerstrafverfahren? – Definition & Besonderheiten
Wichtig: Selbstanzeigen bleiben nur vor der offiziellen Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wirksam. Wer zu lange zögert, riskiert ein reguläres Strafverfahren mit teils gravierenden Folgen.
Steuerstrafverfahren = Ermittlungsverfahren mit Steuerbezug
Doppelrolle der Finanzbehörde
Selbstanzeige muss früh erfolgen
Auch Selbstanzeigen können Verfahren auslösen
Steuerstraftaten – Beispiele, Paragrafen und mögliche Strafen
Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:
Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)
Steuergefährdung (§ 379 AO)
Weitere Steuerstraftaten
Wichtig ist: Nicht jede falsche Angabe führt direkt zu einem Strafverfahren. Es wird unterschieden zwischen vorsätzlicher Tat (Straftat) und Fahrlässigkeit (Ordnungswidrigkeit). Auch wenn Bußgelder als „milder“ erscheinen: Wer sich bei der Steuer nicht korrekt verhält, riskiert empfindliche Sanktionen – sowohl strafrechtlich als auch finanziell.
"Die Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens sollte von einem Betroffenen stets sehr ernst genommen werden, da Steuerstraftaten auch mit hohen Freiheitsstrafen geahndet werden können. Aufgrund der Komplexität dieses Metiers sollte im Falle eines Steuerstrafverfahrens stets ein Fachanwalt hinzugezogen werden."
Ablauf und mögliche Ausgänge eines Steuerstrafverfahrens
Das Steuerstrafverfahren endet mit der Erhebung einer Anklage vor einem Strafgericht und dem darauffolgenden Hauptprozess. Für weitere Details zum weiteren Ablauf des darauffolgenden Verfahrens empfehlen wir unseren Beitrag zum Ablauf eines Strafverfahrens.
Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, ein Steuerstrafverfahren auch ohne gerichtliche Hauptverhandlung zu beenden. Neben der vollständigen Einstellung nutzen die Behörden in der Praxis häufig Alternativen wie den Strafbefehl oder eine Einstellung gegen Auflagen – je nach Tatverdacht, Beweislage und Schwere des Vorwurfs.
Sehen Sie sich mit einer Anhörung oder gar Durchsuchung in Steuerstrafsachen konfrontiert, ist es allerhöchste Zeit mit einem Fachanwalt zu sprechen, da Steuerstrafverfahren auch mit längeren Haftstrafen geahndet werden können. Gerne stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.

Elemente eines Strafverfahrens: Steuerstrafverfahren
Strafbefehl
Festnahme / Verhaftung
Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung
Erkennungsdienstliche Behandlung
Strafverfahren
Revision
Untersuchungshaft / Haft
Internationale Rechtshilfe
Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther bei Steuerstrafverfahren
Als Fachanwältin für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung und zertifizierter Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht (DAA) biete ich Ihnen kompetente und diskrete Verteidigung – zugeschnitten auf Ihren Fall.
Was Sie bei mir erwartet:
Fachliche Expertise auf hohem Niveau
Persönliche Beratung ohne Umwege
Individuelle Verteidigung statt Standardlösung
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was bringt eine Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren?
Die Wirksamkeit einer Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren hängt maßgeblich von ihrem Timing ab. Wird die Selbstanzeige vor einem Steuerstrafverfahren gestellt, bedingt sie dennoch die Eröffnung eines ebensolchen Verfahrens. Darin prüft das Finanzamt die Wirksamkeit der Selbstanzeige. Ist die Selbstanzeige wirksam, wird das Strafverfahren nach Zahlung aller Steuern und Zinsen eingestellt. Ist die Selbstanzeige nicht wirksam, so wird das Steuerstrafverfahren gegen Zahlung einer entsprechenden Auflage eingestellt, oder sie führt zu einer Anklage bei Gericht.
Wann ist eine Selbstanzeige bei einem Steuerstrafverfahren nicht wirksam?
Eine wirksame Selbstanzeige ist beispielsweise dann nicht mehr möglich, wenn gegen einen Betroffenen ein Steuerstrafverfahren bereits eingeleitet wurde. Die entsprechende Behörde unterrichtet zu Beginn eines solchen Verfahrens den Betroffenen und informiert diesen zeitgleich über sein Schweigerecht.
Ein weiterer Umstand, der zur Unwirksamkeit einer Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren führen kann, ist der Beginn oder auch nur die Ankündigung einer Betriebsprüfung. Je nach Unternehmensgröße und -bekanntheit kann es sogar ausreichen, dass eine Ermittlung behördenintern eingeleitet worden ist und man beispielsweise aus der Berichterstattung in den Medien damit hätte rechnen müssen.
Die Selbstanzeige muss also stets vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eingehen, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden. Auch die Vollständigkeit der Selbstanzeige spielt eine Rolle. Stellt sich im Rahmen des Ermittlungsverfahrens heraus, dass sie Unvollständig gewesen ist, kann sie trotz ihrer Rechtzeitigkeit unwirksam sein.
Gut zu wissen: Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist eine Möglichkeit für Steuerpflichtige, bei einer unvollständigen oder falschen Steuererklärung Straffreiheit zu erlangen. Dabei müssen sie innerhalb einer bestimmten Frist eine korrigierte Steuererklärung abgeben und die Steuern nachzahlen. Wenn die Selbstanzeige rechtzeitig, vollständig und richtig erfolgt ist, entfällt die Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Selbstanzeige nicht bei allen Arten von Steuerdelikten möglich ist und dass sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um strafbefreiend zu wirken.
Wann wird aus einer Betriebsprüfung ein Steuerstrafverfahren?
In der Vergangenheit drehte sich eine Betriebsprüfung meistens um die Bewertung der Geschäftsvorfälle eines Unternehmens zur Ermittlung der Steuerlast durch das Finanzamt. So wurde festgestellt ob und wie viele Steuern das Unternehmen nachzahlen musste. In Ausnahmefällen leitete dann das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren ein, wenn die Buchführung einen Ansatz zur Steuerhinterziehung vermuten ließ.
Aktuell münden immer mehr Betriebsprüfungen in Steuerstrafverfahren. Die Finanzämter scheinen immer dünnhäutiger in Bezug auf Versäumnisse in der Buchführung zu reagieren. So kann eine fehlende Ausgangsrechnung zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens führen. Dies setzt dann eine laufende Betriebsprüfung aus, denn der Unternehmer wird hierdurch zum Beschuldigten. Das ändert die Sachlage und bedingt, dass die Betriebsprüfung erst nach der Rechtsbelehrung des Beschuldigten fortgeführt werden kann.
Höchste Aufmerksamkeit ist also geboten, wenn eine Betriebsprüfung aus zunächst nicht erkennbaren Gründen unterbrochen wird, bzw. nicht weitergeführt wird. Dies ist ein guter Zeitpunkt einen Rechtsbeistand einzuschalten und genauer nachzuprüfen, ob ein steuerstrafrechtlicher Hintergrund in Ihrem Unternehmen erkennbar sein könnte.
Wann leitet das finanzamt ein steuerstrafverfahren ein?
Ein Steuerstrafverfahren wird durch das Finanzamt eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass Steuern vorsätzlich verkürzt oder nicht korrekt erklärt wurden – also ein Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung besteht. Das kann etwa bei Unregelmäßigkeiten in der Buchführung, fehlenden Belegen oder auffälligen Abweichungen zwischen Steuererklärungen und tatsächlichen Einnahmen der Fall sein. Auch eine anonyme Anzeige oder das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann Anlass für die Einleitung eines Verfahrens sein. Wichtig: Oft erfährt der Betroffene erst spät, dass er bereits als Beschuldigter geführt wird – umso entscheidender ist die frühzeitige Einschaltung eines erfahrenen Strafverteidigers.
Ein Einspruchsverfahren stellt für den Steuerzahler kein finanzielles Risiko dar, denn er ist an sich grundsätzlich kostenlos. Eine anwaltliche Beratung zieht hingegen Kosten nach sich. Daher sollte es im Einzelfall genau geprüft werden, ob der vermeintliche Fehler ein entsprechendes monetäres Gewicht trägt.
Die Unterstützung eines Fachanwalts für Steuerrecht oder eines Steuerberaters ist immer dann besonders angeraten, wenn eine Klage vor dem Finanzgericht eingereicht werden sollte oder aus der Steuerprüfung, oder der Steuererklärung das Steuerstrafrecht berührt wird. Dies kann z.B. bei dem Verdacht auf Steuerhinterziehung der Fall sein.
Geht der Fall vor das Finanzgericht kommen weitere Kosten auf den Betroffenen zu. Die Höhe dieser richtet sich nach dem Streitwert und der Art des Verfahrens.
Katja Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und verteidigt ihre Mandanten mit Leidenschaft und Sachverstand.Gerne unterstützen wir Sie dabei. Lassen Sie uns gemeinsam auf Ihren Fall blicken und Möglichkeiten, sowie Strategien beleuchten.
Elektronischer Steuerbescheid
Bei dem elektronischen Steuererklärung handelt es sich um eine Möglichkeit, Steuererklärungen von den Finanzämtern an die Steuerpflichtigen elektronisch zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung spart sowohl Zeit als auch Kosten und bietet viele Vorteile gegenüber dem herkömmlichen, papierbasierten Verfahren.
Dazu wird der Steuerpflichtige von seinem Finanzamt per E-Mail oder in seinem elektronischen Postfach über den Eingang des elektronischen Steuerbescheids informiert. Der Bescheid selbst ist dann in elektronischer Form als PDF-Dokument verfügbar und kann vom Steuerpflichtigen heruntergeladen und gespeichert werden.
Ein großer Vorteil des elektronischen Steuerbescheids ist seine schnelle Verfügbarkeit. Nachdem das Finanzamt den Steuerbescheid erstellt hat, kann er unmittelbar versendet werden und steht dem Steuerpflichtigen binnen kürzester Zeit zur Verfügung. Das beschleunigt den gesamten Prozess der Steuererklärung und ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, zeitnah mit der Prüfung des Bescheids zu beginnen.
Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu archivieren. Auf diese Weise können Steuerpflichtige ihre Steuerunterlagen übersichtlich und platzsparend aufbewahren und jederzeit darauf zugreifen. Auch eine Wiedervorlage oder Weiterleitung des Steuerbescheids ist auf digitalem Wege einfach und unkompliziert möglich.
Zudem bietet der elektronische Steuerbescheid ein höheres Maß an Datensicherheit als das papierbasierte Verfahren. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und können nur vom Empfänger geöffnet werden. So ist ein Missbrauch oder Verlust des Steuerbescheids nahezu ausgeschlossen.
Natürlich kann das Finanzamt nach einer erneuten Prüfung eine Ablehnung des Einspruchs aussprechen. Sollte das Finanzamt nach der Prüfung der Unterlagen nicht bei der ursprünglichen Version des Steuerbescheides bleiben, wird ein sogenannter Abhilfebescheid erlassen. Dieser stellt die korrigierte Form des Steuerbescheides dar.
Wird ein Einspruch abgelehnt, kann der Antragsteller immer über den regulären Klageweg gehen. Dies bedeutet eine Klage vor dem Finanzgericht. Hierbei ist ebenfalls auf die Fristigkeiten zu achten, denn für diesen Schritt hat der Betroffene nach Bekanntgabe der Entscheidung über seinen Einspruch auch nur einen Monat Zeit.
Generell gilt: Nachprüfbare Belege zu Steuererklärungen und schlüssige Begründungen sind von großer Bedeutung für den Erfolg eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid. Bei der entsprechenden Argumentation kann Ihnen ein Fachanwalt für Steuerrecht oder ein Steuerberater von großer Hilfe sein.
Über die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs kann pauschal nichts gesagt werden. Jeder Einspruch wird vom Finanzamt genau geprüft. Dabei achten die Beamten nicht nur auf die Statthaftigkeit des Einspruchs, sondern auch auf die Einhaltung der Fristen, wie auch auf die Form des Einspruchs. Die Begründung spielt eine wichtige Rolle und kann dazu führen, dass zusätzliche Angaben zur Steuererklärung und Belege o.ä. nachgefordert werden. Das Finanzamt tritt in diesen Fällen erneut an den Steuerzahler heran und fordert diesen dazu entsprechend auf.
Natürlich kann das Finanzamt nach einer erneuten Prüfung eine Ablehnung des Einspruchs aussprechen. Sollte das Finanzamt nach der Prüfung der Unterlagen nicht bei der ursprünglichen Version des Steuerbescheides bleiben, wird ein sogenannter Abhilfebescheid erlassen. Dieser stellt die korrigierte Form des Steuerbescheides dar.
Wird ein Einspruch abgelehnt, kann der Antragsteller immer über den regulären Klageweg gehen. Dies bedeutet eine Klage vor dem Finanzgericht. Hierbei ist ebenfalls auf die Fristigkeiten zu achten, denn für diesen Schritt hat der Betroffene nach Bekanntgabe der Entscheidung über seinen Einspruch auch nur einen Monat Zeit.
Generell gilt: Nachprüfbare Belege zu Steuererklärungen und schlüssige Begründungen sind von großer Bedeutung für den Erfolg eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid. Bei der entsprechenden Argumentation kann Ihnen ein Fachanwalt für Steuerrecht oder ein Steuerberater von großer Hilfe sein.
Langjährige Erfahrung im Strafrecht
Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei
Kontaktformular

