Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz? Wir verteidigen Ihre Rechte.
Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) kann für Ärztinnen, Apotheker oder andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen schnell existenzbedrohend werden. Auch Privatpersonen sehen sich immer häufiger mit Vorwürfen konfrontiert – etwa wegen des Erwerbs oder Verkaufs nicht zugelassener Präparate. Als Fachanwältin für Strafrecht verteidige ich Sie diskret und gezielt.

Typische Vorwürfe im Arzneimittelrecht – was Ihnen vorgeworfen werden kann
Gerade im Bereich der Heilberufe oder in der Nähe des Sports (Stichwort Doping) kommt es immer wieder zu Ermittlungen – teils ohne, dass Betroffene sich eines strafbaren Handelns bewusst waren.
Verstoß gegen § 95 AMG
Doping im Sport (§ 6a AMG)
Unzulässiger Arzneimittelvertrieb
Fälschung und Manipulation von Arzneimitteln
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)?
Geldstrafe bei fahrlässigen Verstößen
Freiheitsstrafe bei gewerbsmäßigem Handel
Berufsverbot für medizinisches Personal
Haftung bei Gesundheitsgefährdung Dritter
Auch Apotheken und medizinische Einrichtungen geraten ins Visier der Ermittlungsbehörden – häufig schon bei Verdachtsmomenten. Gerade weil die Übergänge zwischen Verwaltungsverstoß und Straftat fließend sind, empfiehlt sich frühzeitige anwaltliche Beratung, um Haftung zu vermeiden und das Verfahren zu steuern.
„Zwischen Heilung und Haft liegt oft nur ein Paragraf. Wer mit Arzneimitteln arbeitet, braucht nicht nur Verantwortung – sondern im Ernstfall einen klaren rechtlichen Kompass.“
Warum Sie bei einem Verfahren nach dem Arzneimittelgesetz einen Anwalt einschalten sollten
Ein erfahrener Anwalt erkennt früh, ob ein Strafbefehl droht, ob das Vorgehen der Behörden rechtmäßig war – oder ob das Verfahren eingestellt werden kann. Ohne rechtliche Beratung hingegen drohen Bußgelder, Imageschäden und im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen, obwohl die Tat juristisch angreifbar gewesen wäre.

Elemente eines Strafverfahrens: Arzneimittelgesetz
Strafbefehl
Festnahme / Verhaftung
Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung
Erkennungsdienstliche Behandlung
Strafverfahren
Revision
Untersuchungshaft / Haft
Internationale Rechtshilfe
Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther bei einem Verstoß im Arzneimittelrecht
Ich unterstütze Sie dabei, rechtzeitig auf Ermittlungen zu reagieren, Fristen und Rechte im Blick zu behalten und Kommunikationsfehler gegenüber Behörden zu vermeiden. Vertraulichkeit, Verlässlichkeit und eine strukturierte Vorgehensweise sind die Basis meiner Arbeit – vom ersten Gespräch bis zur möglichen Hauptverhandlung. Gemeinsam schaffen wir Klarheit – juristisch und menschlich.
Was Sie bei mir erwartet:
Verlässliche Unterstützung in jeder Phase des Verfahrens
Persönliche Beratung ohne Umwege
Individuelle Verteidigung statt Standardlösung
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Welche Rolle spielt § 95 AMG?
§ 95 AMG ist die zentrale Strafvorschrift im Arzneimittelgesetz. Er definiert, welche Handlungen strafbar sind – darunter Herstellung, Abgabe, Inverkehrbringen oder Verschreiben verbotener Arzneimittel. Bei besonders schweren Fällen, z. B. bei Gefährdung vieler Menschen oder aus Gewinnstreben, drohen hohe Freiheitsstrafen.
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung wegen AMG-Verstoß?
Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Arzneimittelrecht. Aussagen ohne Akteneinsicht können Sie später stark belasten. Auch scheinbar harmlose Erläuterungen können falsch ausgelegt werden.
Ist Medikamentenmissbrauch eine Straftat?
Medikamentenmissbrauch an sich ist nicht automatisch strafbar – wohl aber der unerlaubte Erwerb, Besitz oder die Weitergabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Strafbar ist vor allem der Verstoß gegen Abgabevorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder das Inverkehrbringen ohne Zulassung. Auch der Missbrauch in Verbindung mit Doping oder Abhängigkeitserkrankungen kann strafrechtlich relevant werden, insbesondere bei einer Fremdgefährdung.
Wer darf Arzneimittel laut AMG überhaupt abgeben?
Arzneimittel dürfen nur von befugten Apotheken oder – in Ausnahmefällen – von bestimmten medizinischen Einrichtungen abgegeben werden. Eine Abgabe durch Privatpersonen oder nicht zugelassene Anbieter stellt fast immer einen Verstoß gegen das AMG dar.
Langjährige Erfahrung im Strafrecht
Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei
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