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Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz? Wir verteidigen Ihre Rechte.

Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) kann für Ärztinnen, Apotheker oder andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen schnell existenzbedrohend werden. Auch Privatpersonen sehen sich immer häufiger mit Vorwürfen konfrontiert – etwa wegen des Erwerbs oder Verkaufs nicht zugelassener Präparate. Als Fachanwältin für Strafrecht verteidige ich Sie diskret und gezielt.

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
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Typische Vorwürfe im Arzneimittelrecht – was Ihnen vorgeworfen werden kann

Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt den rechtssicheren Umgang mit Arzneimitteln – für Menschen wie für Tiere. Verstöße können straf- oder bußgeldbewehrt sein und insbesondere Angehörige medizinischer Berufe in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Die Abgrenzung zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist dabei entscheidend: Während das BtMG den Umgang mit bewusstseinsverändernden Substanzen betrifft, befasst sich das AMG mit Herstellung, Vertrieb und Anwendung klassischer Arzneimittel.

Gerade im Bereich der Heilberufe oder in der Nähe des Sports (Stichwort Doping) kommt es immer wieder zu Ermittlungen – teils ohne, dass Betroffene sich eines strafbaren Handelns bewusst waren.

Verstoß gegen § 95 AMG

Strafbarer Umgang mit nicht zugelassenen oder falsch gekennzeichneten Arzneimitteln – droht bereits bei Fahrlässigkeit.

Doping im Sport (§ 6a AMG)

Herstellung, Abgabe oder Anwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken ist strafbar – auch bei nur mittelbarer Beteiligung.

Unzulässiger Arzneimittelvertrieb

Versand ohne behördliche Genehmigung, fehlende Kennzeichnung oder Vertrieb außerhalb der EU-Vorgaben.

Fälschung und Manipulation von Arzneimitteln

Besonders schwerwiegende Delikte mit Strafandrohung von bis zu 10 Jahren – etwa bei Gesundheitsschädigung mehrerer Personen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)?

Geldstrafe bei fahrlässigen Verstößen

Selbst bei erstmaligen oder unbeabsichtigten Verstößen – z. B. fehlerhafter Dokumentation – können Geldstrafen verhängt werden.

Freiheitsstrafe bei gewerbsmäßigem Handel

Wer Arzneimittel ohne Zulassung oder missbräuchlich vertreibt, muss mit mehrjährigen Freiheitsstrafen rechnen.

Berufsverbot für medizinisches Personal

Insbesondere Ärzte und Apotheker können bei Verstößen ihre Approbation oder Betriebserlaubnis verlieren.

Haftung bei Gesundheitsgefährdung Dritter

Wird durch ein fehlerhaft abgegebenes oder manipuliertes Arzneimittel die Gesundheit geschädigt, drohen hohe Schadensersatzforderungen – auch zivilrechtlich.
Das Arzneimittelgesetz (§ 95 AMG) sieht teils erhebliche Sanktionen vor – je nach Schwere des Verstoßes. In besonders schweren Fällen, etwa bei Gesundheitsgefährdung einer Vielzahl von Personen oder bei gewerbsmäßigem Handeln, drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Bereits formale Fehler, wie die Abgabe ohne korrekte Kennzeichnung, können mit empfindlichen Geldstrafen oder einem Berufsverbot geahndet werden.

Auch Apotheken und medizinische Einrichtungen geraten ins Visier der Ermittlungsbehörden – häufig schon bei Verdachtsmomenten. Gerade weil die Übergänge zwischen Verwaltungsverstoß und Straftat fließend sind, empfiehlt sich frühzeitige anwaltliche Beratung, um Haftung zu vermeiden und das Verfahren zu steuern.

„Zwischen Heilung und Haft liegt oft nur ein Paragraf. Wer mit Arzneimitteln arbeitet, braucht nicht nur Verantwortung – sondern im Ernstfall einen klaren rechtlichen Kompass.“

#Strafverteidigung #erfahren #mitBiss

Warum Sie bei einem Verfahren nach dem Arzneimittelgesetz einen Anwalt einschalten sollten

Ein Ermittlungsverfahren nach dem Arzneimittelgesetz kann schnell aus dem Ruder laufen – besonders wenn man auf Anhörungen oder Durchsuchungen unvorbereitet reagiert. Schon eine fehlerhafte Auskunft gegenüber den Behörden kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Wer zu spät anwaltliche Unterstützung sucht, riskiert unnötige Strafanzeigen, die Ausweitung des Verfahrens oder berufliche Konsequenzen wie ein Approbationsentzug.

Ein erfahrener Anwalt erkennt früh, ob ein Strafbefehl droht, ob das Vorgehen der Behörden rechtmäßig war – oder ob das Verfahren eingestellt werden kann. Ohne rechtliche Beratung hingegen drohen Bußgelder, Imageschäden und im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen, obwohl die Tat juristisch angreifbar gewesen wäre.

Elemente eines Strafverfahrens: Arzneimittelgesetz

Ein strafrechtliches Verfahren kann viele Formen annehmen – von der überraschenden Hausdurchsuchung bis hin zur internationalen Rechtshilfe. In jedem Stadium ist professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.
Kontakt aufnehmen089 - 896 741 7719

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – meist bei vermeintlich klarer Beweislage. Er kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.

Festnahme / Verhaftung

Kommt es zu einer Festnahme oder Verhaftung, wird der Beschuldigte seiner Freiheit entzogen – z. B. bei Fluchtverdacht oder akuter Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen zählt jede Minute: Wir prüfen Haftgründe, legen Beschwerde ein und beantragen ggf. sofortige Haftprüfung.

Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung 

Eine Durchsuchung kann die Wohnung, das Auto oder digitale Geräte betreffen. Oft trifft sie Betroffene völlig überraschend. Wir klären, ob die Maßnahme rechtmäßig war, begleiten das Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – insbesondere im Umgang mit beschlagnahmten Geräten und Dateien.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie das Anfertigen von Fotos, Fingerabdrücken oder DNA-Proben. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und wie Sie sich verhalten sollten.

Strafverfahren

Das eigentliche Strafverfahren umfasst die Ermittlungen, Anklageerhebung und ggf. Hauptverhandlung. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft, wie der Ausgang verläuft. Als Verteidiger begleiten wir Sie ab dem ersten Schritt – mit klarer Strategie und dem Ziel, unnötige Eskalation zu vermeiden.

Revision

Nach einem Urteil besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Revision. Dabei wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Rechtsanwendung. Wir analysieren das Urteil und beraten zur Erfolgsaussicht.

Untersuchungshaft / Haft

Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Haftprüfungsanträge und setzen uns für eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung ein – z. B. durch Meldeauflagen oder Kaution.

Internationale Rechtshilfe

Wird ein Verfahren grenzüberschreitend geführt – z. B. bei Datenabfragen, Auslieferung oder Zeugenvernehmungen im Ausland – greifen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Wir vertreten Sie auch in solchen Konstellationen und stimmen uns mit ausländischen Behörden und Kanzleien ab.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther bei einem Verstoß im Arzneimittelrecht

Gerade weil das AMG häufig im Verwaltungs- und Strafrecht überschneidend angewendet wird, ist eine klare und erfahrene Verteidigung entscheidend. In meiner Kanzlei erwartet Sie keine Standardlösung, sondern eine persönliche und präzise Verteidigungsstrategie, die sich an der Besonderheit Ihres Falles orientiert.

Ich unterstütze Sie dabei, rechtzeitig auf Ermittlungen zu reagieren, Fristen und Rechte im Blick zu behalten und Kommunikationsfehler gegenüber Behörden zu vermeiden. Vertraulichkeit, Verlässlichkeit und eine strukturierte Vorgehensweise sind die Basis meiner Arbeit – vom ersten Gespräch bis zur möglichen Hauptverhandlung. Gemeinsam schaffen wir Klarheit – juristisch und menschlich.

Was Sie bei mir erwartet:

Verlässliche Unterstützung in jeder Phase des Verfahrens

Ob bei einer Hausdurchsuchung, Vorladung oder Anklage: Ich bleibe an Ihrer Seite und übernehme die Kommunikation mit den Behörden.

Persönliche Beratung ohne Umwege

Ich erkläre, was passiert – ohne juristisches Fachchinesisch und mit offenem Ohr für Ihre Sorgen.

Individuelle Verteidigung statt Standardlösung

Jeder Fall ist anders. Ich entwickle eine Strategie, die zur Persönlichkeit und Lebenssituation passt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Team der Kanzlei für Strafverteidigung Günther

§ 95 AMG ist die zentrale Strafvorschrift im Arzneimittelgesetz. Er definiert, welche Handlungen strafbar sind – darunter Herstellung, Abgabe, Inverkehrbringen oder Verschreiben verbotener Arzneimittel. Bei besonders schweren Fällen, z. B. bei Gefährdung vieler Menschen oder aus Gewinnstreben, drohen hohe Freiheitsstrafen.

Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Arzneimittelrecht. Aussagen ohne Akteneinsicht können Sie später stark belasten. Auch scheinbar harmlose Erläuterungen können falsch ausgelegt werden.

Medikamentenmissbrauch an sich ist nicht automatisch strafbar – wohl aber der unerlaubte Erwerb, Besitz oder die Weitergabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Strafbar ist vor allem der Verstoß gegen Abgabevorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder das Inverkehrbringen ohne Zulassung. Auch der Missbrauch in Verbindung mit Doping oder Abhängigkeitserkrankungen kann strafrechtlich relevant werden, insbesondere bei einer Fremdgefährdung.

Arzneimittel dürfen nur von befugten Apotheken oder – in Ausnahmefällen – von bestimmten medizinischen Einrichtungen abgegeben werden. Eine Abgabe durch Privatpersonen oder nicht zugelassene Anbieter stellt fast immer einen Verstoß gegen das AMG dar.

Langjährige Erfahrung im Strafrecht

Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Isabel Zentgraf

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
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Simon Höfter

Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
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Susanne Müller

Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
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Alina müller

Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
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Kontaktformular

Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
Zertifikat: Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)Google Bewertungen