Kapitalstrafrecht - Ihre Strafverteidiger bei Mord und Totschlag in München
Ein Vorwurf wegen Tötungsdelikten wie Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge zählt zu den schwerwiegendsten im Strafrecht. Als erfahrene Strafverteidiger analysieren wir Ihre Situation, sichern frühzeitig Beweise und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie – diskret, strukturiert und mit Nachdruck.

Typische Vorwürfe im Kapitalstrafrecht – Tötungsdelikte im Fokus
Bereits ein Anfangsverdacht kann zu Untersuchungshaft, medialer Aufmerksamkeit und nachhaltigen Folgen führen.
Eine rechtssichere Einordnung des Tatvorwurfs ist entscheidend – denn der Unterschied zwischen Mord, Totschlag oder fahrlässiger Tötung wirkt sich direkt auf den Strafrahmen und die Verteidigungsstrategie aus.
Totschlag (§ 212 StGB)
Mord (§ 211 StGB)
Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
Besonders schwerer Totschlag
Was steht bei einem Kapitalverbrechen wirklich auf dem Spiel?
Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:
Lebenslange Freiheitsstrafe bei Mord
Mindeststrafe von 5 Jahren bei Totschlag
3 bis 15 Jahre bei Körperverletzung mit Todesfolge
Geld- oder Freiheitsstrafe bei fahrlässiger Tötung
Gerade in dieser sensiblen Phase ist es wichtig, nichts zu unterschreiben und keinerlei Angaben zur Sache zu machen – auch wenn der Druck groß ist. Jede Aussage kann sich im weiteren Verlauf gegen Sie richten. Ruhe bewahren, schweigen und anwaltliche Unterstützung sichern – das ist in dieser Situation das einzig Richtige.
„In Verfahren wegen Mord oder Totschlag steht oft das ganze Leben eines Menschen auf dem Spiel. Eine sorgfältige, unaufgeregte und strategisch kluge Verteidigung ist hier nicht nur wichtig – sie ist entscheidend.“
Warum eine frühzeitige Verteidigung bei Mord- und Totschlagsvorwürfen entscheidend ist
Auch entlastende Beweismittel geraten frühzeitig in Gefahr, wenn sie nicht professionell gesichert oder rechtzeitig eingebracht werden. Ohne anwaltliche Begleitung verlieren Beschuldigte zudem schnell den Überblick über die komplexen Abläufe – von der Untersuchungshaft über die Anklage bis zur Hauptverhandlung.
Wer hier nicht rechtzeitig eine erfahrene Verteidigung an seiner Seite hat, läuft Gefahr, den Spielraum für ein faires Verfahren frühzeitig zu verspielen.

Elemente eines Strafverfahrens: Kapitalstrafrecht
Strafbefehl
Festnahme / Verhaftung
Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung
Erkennungsdienstliche Behandlung
Strafverfahren
Revision
Untersuchungshaft / Haft
Internationale Rechtshilfe
Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther im Kapitalstrafrecht
Ob in Untersuchungshaft, bei Vernehmungen oder in der Hauptverhandlung: Sie profitieren von einer persönlichen, engagierten und unerschütterlich loyalen Begleitung.
Was Sie bei mir erwartet:
Erfahrung mit schweren Kapitaldelikten
Verlässliche Einschätzung und klare Kommunikation
Individuelle Verteidigungsstrategie
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Warum sollte ich nach einer Festnahme wegen Mord oder Totschlag absolut keine Aussagen machen – auch nicht im Gefängnis?
Als Fachanwalt für Strafrecht kann ich dem Beschuldigten nur eingehend raten, sich weder von der Kripo, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht (Ermittlungsrichter) ohne anwaltlichen Rat vernehmen zu lassen. Hierzu zählen auch beiläufige Befragungen, die auf dem Gang vor dem Vernehmungszimmer oder bei der Aushändigung von persönlichen Dingen in der Zelle stattfinden. Dabei wird – ungeachtet häufig zweifelhafter Vernehmungsfähigkeit eines gerade festgenommenen, seelisch schwer erschütterten Menschen – von den besonders ausgebildeten, erfahrenen, oft hoch qualifizierten Kriminalbeamten der Mordkommission dieser Augenblick als besonders günstiger Zeitpunkt für die Herbeiführung eines Geständnisses angesehen. Dementsprechend wird schnellstmöglich – auch häufig unter Verwehrung eines vorherigen Verteidigerkontaktes – mit der polizeilichen Vernehmung begonnen. Man muss immer beachten, dass einmal gesagte Dinge sich später als nachteilig herausstellen können.
Ferner sollte der Beschuldigte eines Mordes oder eines Totschlages nicht mit den Mitgefangenen seiner eigenen Zelle über den Fall sprechen. Mitunter versprechen sich Mithäftlinge von der Weitergabe so erlangter Informationen eigene Vorteile. Es ist schon vorgekommen, dass ein Beschuldigter nur aufgrund der Aussagen zu seinem „Budenspanner“ rechtskräftig verurteilt wurde. Die Kriminalbeamten gehen bei einem „Schweigen des Beschuldigten“ jedem noch so kleinen Hinweis nach. Der inhaftierte Beschuldigte sollte daher auf keinen Fall Schriftsätze jeglicher Art bei sich haben, welche er anderen zum Lesen gibt.
Auch sollte der Beschuldigte keine eigenen Einlassungen an die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht versenden. Durch solche Schriftsätze können meist negative Rückschlüsse gezogen werden.
Eine Stellungnahme, auch durch einen Rechtsanwalt, kann in jedem Stadium des Verfahrens abgegeben werden. Jedoch sollte sie stets erst nach erfolgter Akteneinsicht in die amtliche Ermittlungsakte erfolgen. Bis die Ermittlungen endgültig abgeschlossen sind, kann es jedoch bei einer umfangreichen Beweisaufnahme in einem Mord- bzw.
Totschlagsverfahren längere Zeit dauern. Daher muss sich der Beschuldigte unbedingt an sein Schweigerecht in jeglicher Form halten.
Warum braucht es bei Kapitaldelikten besondere Fachkenntnisse des Anwalts?
Strafverteidigung bei Mord und Totschlag
Die Verteidigung in Kapitalstrafverfahren unterscheidet sich von anderen Strafverfahren u.a. durch die Notwendigkeit, eine Reihe von Sachverständigengutachten einzuholen. Dazu gehören psychiatrisch-psychologische Gutachten oder gerichtsmedizinische und kriminaltechnische Sachverständigengutachten.
Die Analyse dieser Gutachten setzt einen hohen Sachverstand des Rechtsanwalts voraus. Diese Voraussetzungen werden von einem Fachanwalt für Strafrecht erfüllt, da er sich ständig durch die Teilnahme an Aufbauseminaren zum neusten Stand von Rechtsprechung, Untersuchungsmethoden und ärztlichen Erkenntnissen u.a. weiterbildet.
Wichtig ist es, dass der Rechtsanwalt frühzeitig ein tragfähiges, an den Bedürfnissen des Mandanten ausgerichtetes, Verteidigerkonzept erstellt. Der Verteidiger muss als Grundvoraussetzung für eine Verteidigung in Kapitalstrafsachen neben dem feinfühligen Umgang mit dem Beschuldigten ein intensives Aktenstudium betreiben, sowie sich in zusätzliche Fachliteratur einarbeiten.
Was ist der Unterschied zwischen Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge?
Der entscheidende Unterschied liegt im Tatvorsatz: Beim Totschlag wollte der Täter den Tod herbeiführen oder hat ihn zumindest billigend in Kauf genommen. Bei der Körperverletzung mit Todesfolge hingegen war nur eine Verletzung beabsichtigt – der Tod trat unbeabsichtigt als Folge ein. Juristisch macht das einen großen Unterschied: Während Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bestraft wird, liegt das Strafmaß bei Körperverletzung mit Todesfolge bei mindestens drei Jahren – in besonders schweren Fällen auch höher.
Was ist ein besonders schwerer Totschlag?
Der Begriff „besonders schwerer Totschlag“ taucht so im Gesetz nicht auf – gemeint ist meist ein Fall, in dem die Tat zwar nicht alle Mordmerkmale erfüllt, aber besondere Brutalität, Heimtücke oder andere belastende Umstände eine höhere Strafe rechtfertigen. In solchen Fällen kann das Gericht eine Freiheitsstrafe im oberen Bereich des Strafrahmens verhängen. Auch eine spätere Sicherungsverwahrung kann bei besonders schweren Taten angeordnet werden.
Langjährige Erfahrung im Strafrecht
Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei
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