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Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Anwalt für Körperverletzung in München – Strafverteidigung mit Augenmaß

Ein Vorwurf wegen Körperverletzung kann erhebliche rechtliche und persönliche Folgen haben. Die Grenzen zwischen Notwehr, Überreaktion und Strafbarkeit sind oft fließend. Als erfahrene Strafverteidigerin für Körperverletzungsdelikte in München analysiere ich Ihren Fall genau und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie – mit klarem Blick auf die Verhältnismäßigkeit und das bestmögliche Ergebnis.

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
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Welche Arten von Körperverletzung häufig zur Anzeige kommen

Körperverletzungsdelikte gehören zu den häufigsten Straftaten im Alltag – die Bandbreite reicht dabei von kleineren Auseinandersetzungen bis hin zu schwerwiegenden Angriffen mit gravierenden rechtlichen Folgen. Oft sind Emotionen im Spiel, die Situation eskaliert spontan – und plötzlich steht der Vorwurf im Raum, jemand verletzt zu haben. Je nach Art der Handlung, verwendeten Mitteln und Verletzungsfolgen unterscheidet das Strafgesetzbuch zwischen verschiedenen Formen der Körperverletzung.

Gerade in Fällen, in denen Notwehr, Selbstschutz oder unklare Beweislagen eine Rolle spielen, ist eine frühe anwaltliche Begleitung entscheidend. So lassen sich belastende Aussagen vermeiden, Beweise sichern und unnötige Eskalationen verhindern.

Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)

etwa durch Schläge oder Tritte

Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)

z. B. durch ein Werkzeug, mehrere Beteiligte oder eine lebensgefährdende Handlung

Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

z. B. durch Verkehrsunfälle oder sportliche Unfälle

Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

selten, aber rechtlich besonders heikel

Welche Strafen und Maßnahmen im Jugendstrafrecht drohen

Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:

In besonders schweren Fällen: Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Schmerzensgeld oder Schadensersatz

Das Strafmaß bei Körperverletzung hängt von der Schwere der Tat, dem Verletzungsgrad, dem Verhalten des Beschuldigten und etwaigen Vorstrafen ab. Bei einfacher Körperverletzung bleibt es oft bei Geld- oder Bewährungsstrafen. Gefährliche Körperverletzung – etwa mit einem Werkzeug oder bei schweren Folgen – kann mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Auch fahrlässige Taten, z. B. im Straßenverkehr, sind strafbar. Kommt es zum Tod des Opfers, droht eine Mindeststrafe von drei Jahren. Zusätzlich sind zivilrechtliche Forderungen wie Schmerzensgeld möglich. Frühzeitige Verteidigung kann Verfahren beenden oder Strafen deutlich mildern.

„Ein Moment der Eskalation darf nicht Ihr ganzes Leben bestimmen. Ich verteidige Sie mit Klarheit und Erfahrung.“

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Warum Sie einen Anwalt für Körperverletzung frühzeitig einschalten, sollten

Ein Vorwurf wegen Körperverletzung sollte niemals auf die leichte Schulter genommen werden – selbst bei vermeintlich harmlosen Situationen. Polizei und Staatsanwaltschaft werten Aussagen, Verletzungsbilder und Gutachten oft ohne das vollständige Bild der Situation.

Als erfahrene Anwältin für Körperverletzungsdelikte stehe ich Ihnen von Anfang an zur Seite: Ich prüfe die Vorwürfe, schütze Sie vor belastenden Aussagen und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie – bevor aus einem Missverständnis ein Urteil wird.

Elemente eines Strafverfahrens: Körperverletzung

Ein strafrechtliches Verfahren kann viele Formen annehmen – von der überraschenden Hausdurchsuchung bis hin zur internationalen Rechtshilfe. In jedem Stadium ist professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.
Kontakt aufnehmen089 - 896 741 7719

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – meist bei vermeintlich klarer Beweislage. Er kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.

Festnahme / Verhaftung

Kommt es zu einer Festnahme oder Verhaftung, wird der Beschuldigte seiner Freiheit entzogen – z. B. bei Fluchtverdacht oder akuter Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen zählt jede Minute: Wir prüfen Haftgründe, legen Beschwerde ein und beantragen ggf. sofortige Haftprüfung.

Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung 

Eine Durchsuchung kann die Wohnung, das Auto oder digitale Geräte betreffen. Oft trifft sie Betroffene völlig überraschend. Wir klären, ob die Maßnahme rechtmäßig war, begleiten das Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – insbesondere im Umgang mit beschlagnahmten Geräten und Dateien.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie das Anfertigen von Fotos, Fingerabdrücken oder DNA-Proben. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und wie Sie sich verhalten sollten.

Strafverfahren

Das eigentliche Strafverfahren umfasst die Ermittlungen, Anklageerhebung und ggf. Hauptverhandlung. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft, wie der Ausgang verläuft. Als Verteidiger begleiten wir Sie ab dem ersten Schritt – mit klarer Strategie und dem Ziel, unnötige Eskalation zu vermeiden.

Revision

Nach einem Urteil besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Revision. Dabei wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Rechtsanwendung. Wir analysieren das Urteil und beraten zur Erfolgsaussicht.

Untersuchungshaft / Haft

Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Haftprüfungsanträge und setzen uns für eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung ein – z. B. durch Meldeauflagen oder Kaution.

Internationale Rechtshilfe

Wird ein Verfahren grenzüberschreitend geführt – z. B. bei Datenabfragen, Auslieferung oder Zeugenvernehmungen im Ausland – greifen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Wir vertreten Sie auch in solchen Konstellationen und stimmen uns mit ausländischen Behörden und Kanzleien ab.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther bei Körperverletzungsdelikten

Ein Verfahren wegen Körperverletzung erfordert eine Verteidigung, die rechtlich präzise arbeitet und Ihre individuelle Situation berücksichtigt. Als Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung kenne ich die Besonderheiten solcher Verfahren – von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen bis hin zu komplexen Beweisfragen.

Ich begleite Sie persönlich durch das gesamte Verfahren, übernehme die Kommunikation mit den Behörden und entwickle eine klare Verteidigungsstrategie – diskret, lösungsorientiert und durchsetzungsstark.

Was Sie bei mir erwartet:

Spezialisierung auf Körperverletzungsdelikte

Ich kenne die typischen Konstellationen – von häuslicher Gewalt bis hin zu Eskalationen im Alltag.

Direkter Kontakt und persönliche Betreuung

Sie sprechen mit mir – nicht mit wechselnden Ansprechpartnern.

Schnelles Handeln bei Vorladung, Anzeige oder Hausdurchsuchung

Ich reagiere sofort und vertrete Sie kompetent gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Team der Kanzlei für Strafverteidigung Günther

Im juristischen Sinne werden beim Delikt der Körperverletzung drei mögliche Konsequenzen unterschieden, nämlich die Verletzung des körperlichen Wohlbefindens, die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit sowie die Einwirkung auf die Gesundheit einer Person. Es ist dabei jedoch nicht notwendig, dass beispielsweise Blut fließt oder ein Knochenbruch diagnostiziert wird.

Eine Körperverletzung kann auch dann vorliegen, wenn jemandem die Haare abgeschnitten wurden oder auch Angsterscheinungen, Schlafstörungen und Herzklopfen in Folge einer Straftat auftreten. Wird ein pathologischer Zustand hervorgerufen, der das normale Funktionieren des Körpers beeinträchtigt, dann wird von einer Gesundheitsschädigung gesprochen Hierbei ist es irrelevant, ob dieser Zustand schwerwiegend oder nur vorrübergehend ist.

Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens, der Komplexität und dem gewählten Abrechnungsmodell ab. In einfachen Fällen kann eine außergerichtliche Vertretung bereits mit einem festen Honorar möglich sein, während bei umfangreichen Verfahren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Stundenbasis abgerechnet wird. In bestimmten Fällen kann auch ein Antrag auf Pflichtverteidigung geprüft werden. In der Erstberatung kläre ich Sie transparent über mögliche Kosten auf.

Typische Beweismittel sind ärztliche Atteste, Zeugenaussagen, Videoaufnahmen, Chatverläufe oder polizeiliche Protokolle. Doch Beweise allein reichen nicht – es kommt auch auf deren Einordnung und Bewertung an. Als Verteidigerin prüfe ich, ob die Beweise ausreichen, ob sie rechtmäßig erhoben wurden und ob sie möglicherweise entlastende Aspekte außer Acht lassen. Ziel ist es, Zweifel zu erzeugen oder alternative Deutungen zu ermöglichen.

Typische Beweismittel sind ärztliche Atteste, Zeugenaussagen, Videoaufnahmen, Chatverläufe oder polizeiliche Protokolle. Doch Beweise allein reichen nicht – es kommt auch auf deren Einordnung und Bewertung an. Als Verteidigerin prüfe ich, ob die Beweise ausreichen, ob sie rechtmäßig erhoben wurden und ob sie möglicherweise entlastende Aspekte außer Acht lassen. Ziel ist es, Zweifel zu erzeugen oder alternative Deutungen zu ermöglichen.

Langjährige Erfahrung im Strafrecht

Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Isabel Zentgraf

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
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Simon Höfter

Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
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Susanne Müller

Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
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Alina müller

Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
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Kontaktformular

Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
Zertifikat: Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)Google Bewertungen