Ihr Anwalt für Medizinrecht in München
Sie stehen als Arzt, Therapeut oder Apotheker unter dem Verdacht, gegen medizinrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben? Schon ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs, Schweigepflichtverletzung oder dem Umgang mit Betäubungsmitteln kann Ihre berufliche Existenz gefährden. Als erfahrene Anwältin für Medizinrecht in München verteidige ich Sie zielgerichtet und diskret.

Typische Vorwürfe im Medizinstrafrecht
Neben Klassikern wie Körperverletzung oder Abrechnungsbetrug geraten zunehmend auch Verstöße gegen Dokumentations-, Aufklärungs- und Schweigepflichten in den Fokus. Typische Vorwürfe im Medizinstrafrecht sind z. B. auch:
- Falsche Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB)
- Verstoß gegen das Transfusionsgesetz (TFG)
- Fehlerhafte oder fehlende Dokumentation medizinischer Maßnahmen - Beihilfe zu Schwangerschaftsabbrüchen ohne gesetzliche Indikation
Was viele nicht wissen: Auch bei ungeklärten Todesfällen oder rein organisatorischen Fehlern in der Praxis kann ein Anfangsverdacht genügen, um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Ohne professionelle Verteidigung kann schon die Einleitung des Verfahrens massive berufsrechtliche und reputationsschädigende Folgen haben.
Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB
Körperverletzung durch fehlerhafte Aufklärung
Arzneimittel- oder Dopingverstoß
Sexueller Übergriff im Behandlungsverhältnis
Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht
Unzureichende Aufklärung oder fehlende Einwilligung
Welche Strafen im Medizinstrafrecht drohen
Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:
Geldstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe
Freiheitsstrafen – mit oder ohne Bewährung
Berufsverbot oder Widerruf der Approbation
Disziplinarverfahren und Einträge ins Arztregister
Besonders heikel: Selbst vermeintlich formale Fehler – etwa bei der Aufklärung oder Dokumentation – können strafrechtliche Folgen haben. Zudem drohen oft berufsrechtliche Konsequenzen durch die Ärztekammer oder den Verlust der Approbation.
Eine frühzeitige anwaltliche Verteidigung ist deshalb entscheidend, um strafmildernd oder deeskalierend einzuwirken.
„Das Strafmaß im Medizinstrafrecht bewegt sich zwischen 6 Monaten und 10 Jahren, wenn von einer Gewerbsmäßigkeit ausgegangen wird – das ist meistens der Fall, da Ärzte eine Vielzahl an Patienten haben."
Warum Sie im Medizinrecht frühzeitig einen Anwalt einschalten sollten
Das Medizinstrafrecht ist ein Nebengebiet des Arztstrafrechts und umfasst alle Sachverhalte, die einen Bezug zu medizinischer Betreuung oder einen Zusammenhang zu Behandlungen mit Beteiligten des Gesundheitswesens darstellen.
Vorwürfe und Folgen ähneln dem Arztrecht und sollten frühestmöglich mit einem geeigneten Fachanwalt für Medizinrecht begutachtet werden.
Schon eine polizeiliche Vorladung oder die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann schwerwiegende berufliche und persönliche Konsequenzen haben – vom Vertrauensverlust bis hin zum Approbationsentzug. Viele Mediziner machen in dieser Stresssituation den Fehler, sich selbst zu rechtfertigen oder unüberlegt gegenüber Behörden zu äußern – ohne Akteneinsicht, ohne Strategie, ohne Schutz.
Ohne anwaltliche Begleitung drohen schwer kalkulierbare Risiken: Aussagen können falsch interpretiert oder gegen Sie verwendet werden, Fristen verstreichen ungenutzt und mögliche Entlastungsmomente bleiben unberücksichtigt. Gerade im Medizinstrafrecht können kleine Versäumnisse große Auswirkungen haben – auf das Strafmaß, Ihre berufliche Zukunft und Ihre Reputation. Als erfahrene Verteidigerin entwickle ich mit Ihnen eine klare, diskrete und juristisch fundierte Strategie – bevor es zu spät ist.

Elemente eines Strafverfahrens: Medizinstrafrecht
Strafbefehl
Festnahme / Verhaftung
Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung
Erkennungsdienstliche Behandlung
Strafverfahren
Revision
Untersuchungshaft / Haft
Internationale Rechtshilfe
Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther im Medizinstrafrecht
Als Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung kenne ich die besonderen Anforderungen und Dynamiken solcher Verfahren – und verteidige Sie mit klarem Blick und Fingerspitzengefühl.
Was Sie bei mir erwartet:
Erfahrung im Umgang mit ärztlichen Verfahren
Persönliche Beratung ohne Umwege
Diskretion und zielgerichtete Verteidigung
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Medizinstrafrecht und Arzthaftungsrecht?
Insgesamt gilt, dass polizeiliche / staatsanwaltschaftliche Untersuchungsmaßnahmen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens häufig mit einer Durchsuchung der Praxisräume und ggf. der privaten Wohnräume verbunden sind. Erfahrungsgemäß stellt dies immer einen äußert unangenehmen Eingriff in das Privat- und Berufsleben dar.
Kommt es zu einem Strafprozess, dann ist das mediale Echo oft groß und der Beschuldigte steht unfreiwillig im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Sowohl der Ruf als Arzt ist gefährdet, als auch die berufliche Existenz. Denn bei einer Verurteilung kann es unter anderem zu dem Verlust der Approbation kommen, was einem Berufsverbot gleichkommt.
Vor diesem Hintergrund ist bei Bekanntwerden eines noch so „lächerlichen“ oder „geringen“ Vorwurfes eine frühzeitige anwaltliche Vertretung durch einen Strafverteidiger notwendig. So können frühzeitig die richtigen Weichen für den Weitergang des Ermittlungsverfahrens gestellt werden und weit reichende Konsequenzen vermieden werden.
Was ist der Unterschied zwischen Medizinstrafrecht und Arzthaftungsrecht?
Das Medizinstrafrecht behandelt strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen medizinisches Personal – etwa bei Abrechnungsbetrug, Schweigepflichtverletzungen oder Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz. Das Arzthaftungsrecht hingegen betrifft zivilrechtliche Ansprüche von Patient:innen, z. B. bei Behandlungsfehlern oder fehlender Aufklärung. Im Strafrecht geht es also um eine mögliche Bestrafung – im Haftungsrecht um Schadenersatz.
Welche Rolle spielt die ärztliche Schweigepflicht im Strafverfahren?
Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht (§ 203 StGB) kann für Ärztinnen und Ärzte schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben. Gleichzeitig stellt sie im Strafverfahren aber auch einen Schutzmechanismus dar: Aussagen über Patient:innen oder medizinische Vorgänge dürfen nicht ohne Weiteres verlangt oder verwendet werden. Ein Anwalt hilft, Ihre Aussagegrenzen rechtlich abzusichern und Fehler zu vermeiden.
Wie kann ich mich als Arzt gegen falsche Beschuldigungen im Strafrecht wehren?
Falsche Vorwürfe – etwa wegen angeblicher Schweigepflichtverletzung, Abrechnungsbetrug oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz – können schwerwiegende Konsequenzen für die berufliche Zukunft haben. Wichtig ist: Keine Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie anwaltlich beraten wurden. Ein auf Medizinstrafrecht spezialisierter Anwalt prüft die Beweislage, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, das Verfahren frühzeitig zu beenden oder zumindest strafmildernde Umstände geltend zu machen.
Langjährige Erfahrung im Strafrecht
Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei
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