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Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Ihr Anwalt für Medizinrecht in München

Sie stehen als Arzt, Therapeut oder Apotheker unter dem Verdacht, gegen medizinrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben? Schon ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs, Schweigepflichtverletzung oder dem Umgang mit Betäubungsmitteln kann Ihre berufliche Existenz gefährden. Als erfahrene Anwältin für Medizinrecht in München verteidige ich Sie zielgerichtet und diskret.

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
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Typische Vorwürfe im Medizinstrafrecht

Das Medizinstrafrecht betrifft Ärztinnen und Ärzte, wenn medizinische Entscheidungen strafrechtlich bewertet werden – etwa weil Formalien verletzt, Dokumentationspflichten missachtet oder Vorschriften übersehen wurden. Viele Verfahren beruhen nicht auf groben Behandlungsfehlern, sondern auf feinen Details, die strafrechtlich große Wirkung entfalten können.

Neben Klassikern wie Körperverletzung oder Abrechnungsbetrug geraten zunehmend auch Verstöße gegen Dokumentations-, Aufklärungs- und Schweigepflichten in den Fokus. Typische Vorwürfe im Medizinstrafrecht sind z. B. auch:

- Falsche Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB)
- Verstoß gegen das Transfusionsgesetz (TFG)
- Fehlerhafte oder fehlende Dokumentation medizinischer Maßnahmen - Beihilfe zu Schwangerschaftsabbrüchen ohne gesetzliche Indikation

Was viele nicht wissen: Auch bei ungeklärten Todesfällen oder rein organisatorischen Fehlern in der Praxis kann ein Anfangsverdacht genügen, um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Ohne professionelle Verteidigung kann schon die Einleitung des Verfahrens massive berufsrechtliche und reputationsschädigende Folgen haben.

Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB

Vorwurf der Falschabrechnung gegenüber Krankenkassen oder Patienten – häufig auf Grundlage unklarer Dokumentation oder Differenzen bei Leistungsziffern.

Körperverletzung durch fehlerhafte Aufklärung

Eine unzureichende oder unterlassene Aufklärung vor einem Eingriff kann als Körperverletzung gewertet werden – auch bei erfolgreicher Behandlung.

Arzneimittel- oder Dopingverstoß

Beispiel: Verschreibung von Medikamenten zu Dopingzwecken oder fehlerhafte Lagerung/Verschreibung nach AMG.

Sexueller Übergriff im Behandlungsverhältnis

Vorwurf: Die ärztliche Behandlung wurde (subjektiv) als grenzüberschreitend empfunden – oft Aussage gegen Aussage.

Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht

etwa durch Weitergabe sensibler Patientendaten – können nach § 203 StGB strafrechtlich verfolgt werden.

Unzureichende Aufklärung oder fehlende Einwilligung

Wird ein Patient nicht umfassend über Risiken aufgeklärt oder fehlt seine Einwilligung zur Behandlung, kann dies den Tatbestand einer (fahrlässigen) Körperverletzung erfüllen.

Welche Strafen im Medizinstrafrecht drohen

Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:

Geldstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe

Häufig verhängt bei erstmaligen Verstößen oder formalen Fehlern wie Dokumentationsmängeln.

Freiheitsstrafen – mit oder ohne Bewährung

Etwa bei schweren Abrechnungsdelikten, Dopingfällen oder fahrlässiger Körperverletzung mit Folgen.

Berufsverbot oder Widerruf der Approbation

Insbesondere bei wiederholten oder gravierenden Verstößen gegen das ärztliche Ethos.

Disziplinarverfahren und Einträge ins Arztregister

Auch unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens drohen berufsrechtliche Konsequenzen.
Die Bandbreite der Sanktionen im Medizinstrafrecht ist groß – von Geldstrafen über Berufsverbote bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Ausschlaggebend sind dabei immer die Schwere des Vorwurfs, die persönliche Schuld sowie mögliche Wiederholungen.

Besonders heikel: Selbst vermeintlich formale Fehler – etwa bei der Aufklärung oder Dokumentation – können strafrechtliche Folgen haben. Zudem drohen oft berufsrechtliche Konsequenzen durch die Ärztekammer oder den Verlust der Approbation.

Eine frühzeitige anwaltliche Verteidigung ist deshalb entscheidend, um strafmildernd oder deeskalierend einzuwirken.

„Das Strafmaß im Medizinstrafrecht bewegt sich zwischen 6 Monaten und 10 Jahren, wenn von einer Gewerbsmäßigkeit ausgegangen wird – das ist meistens der Fall, da Ärzte eine Vielzahl an Patienten haben."

#Strafverteidigung  #erfahren #mitBiss

Warum Sie im Medizinrecht frühzeitig einen Anwalt einschalten sollten

Nicht nur Ärzte müssen mit Strafverfolgungen rechnen.

Das Medizinstrafrecht ist ein Nebengebiet des Arztstrafrechts und umfasst alle Sachverhalte, die einen Bezug zu medizinischer Betreuung oder einen Zusammenhang zu Behandlungen mit Beteiligten des Gesundheitswesens darstellen.
Vorwürfe und Folgen ähneln dem Arztrecht und sollten frühestmöglich mit einem geeigneten Fachanwalt für Medizinrecht begutachtet werden.

Schon eine polizeiliche Vorladung oder die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann schwerwiegende berufliche und persönliche Konsequenzen haben – vom Vertrauensverlust bis hin zum Approbationsentzug. Viele Mediziner machen in dieser Stresssituation den Fehler, sich selbst zu rechtfertigen oder unüberlegt gegenüber Behörden zu äußern – ohne Akteneinsicht, ohne Strategie, ohne Schutz.

Ohne anwaltliche Begleitung drohen schwer kalkulierbare Risiken: Aussagen können falsch interpretiert oder gegen Sie verwendet werden, Fristen verstreichen ungenutzt und mögliche Entlastungsmomente bleiben unberücksichtigt. Gerade im Medizinstrafrecht können kleine Versäumnisse große Auswirkungen haben – auf das Strafmaß, Ihre berufliche Zukunft und Ihre Reputation. Als erfahrene Verteidigerin entwickle ich mit Ihnen eine klare, diskrete und juristisch fundierte Strategie – bevor es zu spät ist.

Elemente eines Strafverfahrens: Medizinstrafrecht

Ein strafrechtliches Verfahren kann viele Formen annehmen – von der überraschenden Hausdurchsuchung bis hin zur internationalen Rechtshilfe. In jedem Stadium ist professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.
Kontakt aufnehmen089 - 896 741 7719

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – meist bei vermeintlich klarer Beweislage. Er kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.

Festnahme / Verhaftung

Kommt es zu einer Festnahme oder Verhaftung, wird der Beschuldigte seiner Freiheit entzogen – z. B. bei Fluchtverdacht oder akuter Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen zählt jede Minute: Wir prüfen Haftgründe, legen Beschwerde ein und beantragen ggf. sofortige Haftprüfung.

Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung 

Eine Durchsuchung kann die Wohnung, das Auto oder digitale Geräte betreffen. Oft trifft sie Betroffene völlig überraschend. Wir klären, ob die Maßnahme rechtmäßig war, begleiten das Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – insbesondere im Umgang mit beschlagnahmten Geräten und Dateien.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie das Anfertigen von Fotos, Fingerabdrücken oder DNA-Proben. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und wie Sie sich verhalten sollten.

Strafverfahren

Das eigentliche Strafverfahren umfasst die Ermittlungen, Anklageerhebung und ggf. Hauptverhandlung. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft, wie der Ausgang verläuft. Als Verteidiger begleiten wir Sie ab dem ersten Schritt – mit klarer Strategie und dem Ziel, unnötige Eskalation zu vermeiden.

Revision

Nach einem Urteil besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Revision. Dabei wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Rechtsanwendung. Wir analysieren das Urteil und beraten zur Erfolgsaussicht.

Untersuchungshaft / Haft

Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Haftprüfungsanträge und setzen uns für eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung ein – z. B. durch Meldeauflagen oder Kaution.

Internationale Rechtshilfe

Wird ein Verfahren grenzüberschreitend geführt – z. B. bei Datenabfragen, Auslieferung oder Zeugenvernehmungen im Ausland – greifen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Wir vertreten Sie auch in solchen Konstellationen und stimmen uns mit ausländischen Behörden und Kanzleien ab.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther im Medizinstrafrecht

Wenn Ärztinnen oder medizinisches Fachpersonal in das Visier strafrechtlicher Ermittlungen geraten, steht nicht nur die persönliche Freiheit auf dem Spiel, sondern oft auch die berufliche Existenz.

Als Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung kenne ich die besonderen Anforderungen und Dynamiken solcher Verfahren – und verteidige Sie mit klarem Blick und Fingerspitzengefühl.

Was Sie bei mir erwartet:

Erfahrung im Umgang mit ärztlichen Verfahren

Ich kenne die typischen Fehler in Ermittlungen gegen medizinisches Personal – und wie man ihnen effektiv begegnet.

Persönliche Beratung ohne Umwege

Ich erkläre, was passiert – ohne juristisches Fachchinesisch und mit offenem Ohr für Ihre Sorgen.

Diskretion und zielgerichtete Verteidigung

Ihr Ruf und Ihre Zulassung stehen auf dem Spiel – ich entwickle für Sie eine leise, aber durchsetzungsstarke Strategie.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Team der Kanzlei für Strafverteidigung Günther

Insgesamt gilt, dass polizeiliche / staatsanwaltschaftliche Untersuchungsmaßnahmen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens häufig mit einer Durchsuchung der Praxisräume und ggf. der privaten Wohnräume verbunden sind. Erfahrungsgemäß stellt dies immer einen äußert unangenehmen Eingriff in das Privat- und Berufsleben dar.

Kommt es zu einem Strafprozess, dann ist das mediale Echo oft groß und der Beschuldigte steht unfreiwillig im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Sowohl der Ruf als Arzt ist gefährdet, als auch die berufliche Existenz. Denn bei einer Verurteilung kann es unter anderem zu dem Verlust der Approbation kommen, was einem Berufsverbot gleichkommt.

Vor diesem Hintergrund ist bei Bekanntwerden eines noch so „lächerlichen“ oder „geringen“ Vorwurfes eine frühzeitige anwaltliche Vertretung durch einen Strafverteidiger notwendig. So können frühzeitig die richtigen Weichen für den Weitergang des Ermittlungsverfahrens gestellt werden und weit reichende Konsequenzen vermieden werden.

Das Medizinstrafrecht behandelt strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen medizinisches Personal – etwa bei Abrechnungsbetrug, Schweigepflichtverletzungen oder Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz. Das Arzthaftungsrecht hingegen betrifft zivilrechtliche Ansprüche von Patient:innen, z. B. bei Behandlungsfehlern oder fehlender Aufklärung. Im Strafrecht geht es also um eine mögliche Bestrafung – im Haftungsrecht um Schadenersatz.

Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht (§ 203 StGB) kann für Ärztinnen und Ärzte schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben. Gleichzeitig stellt sie im Strafverfahren aber auch einen Schutzmechanismus dar: Aussagen über Patient:innen oder medizinische Vorgänge dürfen nicht ohne Weiteres verlangt oder verwendet werden. Ein Anwalt hilft, Ihre Aussagegrenzen rechtlich abzusichern und Fehler zu vermeiden.

Falsche Vorwürfe – etwa wegen angeblicher Schweigepflichtverletzung, Abrechnungsbetrug oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz – können schwerwiegende Konsequenzen für die berufliche Zukunft haben. Wichtig ist: Keine Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie anwaltlich beraten wurden. Ein auf Medizinstrafrecht spezialisierter Anwalt prüft die Beweislage, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, das Verfahren frühzeitig zu beenden oder zumindest strafmildernde Umstände geltend zu machen.

 

Langjährige Erfahrung im Strafrecht

Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Isabel Zentgraf

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
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Simon Höfter

Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
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Susanne Müller

Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
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Alina müller

Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
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Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
Zertifikat: Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)Google Bewertungen