Vorwurf der Vergewaltigung? - Ihre Strafverteidigung in München
Der Vorwurf einer Vergewaltigung verändert alles – von einem Moment auf den nächsten stehen Sie unter öffentlichem Druck, verlieren Kontrolle über die Situation und sind auf sich allein gestellt. Dabei steht oft nur eine Aussage im Raum – ohne Beweise, ohne Kontext. Doch nicht jede intime Begegnung ist ein Verbrechen. Wir setzen alles daran, Ihre Sicht sichtbar zu machen, das Verfahren früh zu beeinflussen und Sie vor einem folgenschweren Urteil zu schützen.

Was bedeutet Vergewaltigung rechtlich – und wann liegt sie vor?
In vielen Fällen basiert die Anklage ausschließlich auf der Aussage einer Person – ohne objektive Beweise. Gerade deshalb kommt es auf eine präzise juristische Prüfung an. Wurde die Handlung tatsächlich gegen den Willen durchgeführt? Gab es Widersprüche in der Aussage? Oder sind subjektive Wahrnehmungen zur strafrechtlichen Realität geworden?
§ 177 StGB
Keine Einwilligung
Keine Gewalt nötig bei Vergewaltigung
Aussage gegen Aussage
Was gilt als Vergewaltigung nach § 177 StGB?
Sexuelle Handlung unter Anwendung von Gewalt
Wenn die Handlung durch körperliche Überlegenheit oder aktiven Zwang durchgesetzt wird, gilt sie rechtlich als Vergewaltigung – z. B. durch Festhalten, Niederdrücken oder Blockieren.
Sexuelle Handlung trotz erkennbarer Ablehnung
Bereits eine klare verbale oder nonverbale Ablehnung reicht aus, wenn sie für die andere Person wahrnehmbar war – selbst ohne körperliche Gegenwehr.
Ausnutzung einer schutzlosen Lage
Ist die betroffene Person etwa betrunken, schlafend oder psychisch eingeschränkt und kann sich nicht zur Wehr setzen, kann jede sexuelle Handlung strafbar sein – auch ohne Gewaltanwendung.
Drohung mit Nachteilen oder Gewalt
Wird eine sexuelle Handlung durch angedrohte Gewalt oder emotionale Erpressung erzwungen – z. B. mit Konsequenzen im sozialen oder beruflichen Umfeld –, kann das als Vergewaltigung gewertet werden.
Diese Strafen drohen bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung
Mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe
Bis zu 15 Jahre Haft
Keine Geldstrafe möglich
Versuch ist strafbar
Geldstrafen sind bei Vergewaltigung grundsätzlich ausgeschlossen. Auch der Versuch ist strafbar. Schon im Ermittlungsverfahren können Untersuchungshaft, Wohnungsverlust oder berufliche Konsequenzen drohen. Daher ist eine rechtzeitige und spezialisierte Verteidigung entscheidend.
Falschbeschuldigung bei Vergewaltigung – wenn ein Vorwurf zur Waffe wird
Gerade bei Beziehungskonflikten, Trennungen oder verletzten Gefühlen kommt es immer wieder zu Anzeigen, die auf subjektivem Empfinden, Missverständnissen oder gezielter Belastungsabsicht beruhen. In vielen Fällen fehlen objektive Beweise. Aussage steht gegen Aussage. Doch das allein genügt oft für ein Ermittlungsverfahren – und nicht selten auch für eine Anklage.
Als Verteidiger analysieren wir Aussagen auf Widersprüche, prüfen die Glaubhaftigkeit und setzen uns dafür ein, dass einseitige Darstellungen nicht zum alleinigen Maßstab werden. Eine Falschbeschuldigung zu beweisen, erfordert Erfahrung, Fingerspitzengefühl und ein genaues Verständnis der Verfahrensabläufe. Unsere Kanzlei kennt die Dynamiken solcher Vorwürfe – und sorgt dafür, dass Sie nicht zum Opfer eines übereilten Strafverfahrens werden.

Elemente eines Strafverfahrens: Vergewaltigung
Strafbefehl
Festnahme / Verhaftung
Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung
Erkennungsdienstliche Behandlung
Strafverfahren
Revision
Untersuchungshaft / Haft
Internationale Rechtshilfe
Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther beim Vorwurf der Vergewaltigung
Als erfahrene Strafverteidiger prüfen wir sorgfältig, ob die Voraussetzungen nach § 177 StGB tatsächlich vorliegen, und entwickeln eine passgenaue Verteidigungsstrategie. Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist jurisches Feingefühl gefragt: Wir analysieren die Belastungsaussage, stellen Beweisanträge und vertreten Ihre Interessen konsequent – diskret und mit einem klaren Ziel: Freispruch oder Verfahrenseinstellung
Was Sie bei mir erwartet:
Spezialisierung im Sexualstrafrecht
Persönliche Beratung ohne Umwege
Individuelle Verteidigung statt Standardlösung
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Kann ich wegen Vergewaltigung angezeigt werden, obwohl alles einvernehmlich war?
Ja – insbesondere nach Beziehungskonflikten oder Missverständnissen kommt es immer wieder zu Anzeigen, obwohl die Situation zuvor als einvernehmlich erlebt wurde. Entscheidend ist, ob ein erkennbarer Wille erkennbar abgelehnt wurde – und wie diese Ablehnung rechtlich bewertet wird. Wir prüfen, ob der Vorwurf nachvollziehbar und haltbar ist.
Warum ist ein spezialisierter Strafverteidiger bei Vergewaltigungsvorwürfen so wichtig?
Weil in keinem anderen Delikt Vorverurteilung, gesellschaftlicher Druck und lange Haftstrafen so stark zusammentreffen. Ein spezialisierter Strafverteidiger kennt die juristischen Feinheiten, weiß, wie Aussageanalysen geführt werden, und setzt gezielt Beweisanträge ein. Frühzeitiges Handeln kann über den Ausgang des gesamten Verfahrens entscheiden.
Was passiert nach einer Anzeige wegen Vergewaltigung?
Kann eine falsche Vergewaltigungsanzeige strafrechtlich verfolgt werden?
Ja. Wer bewusst eine falsche Anzeige erstattet, macht sich selbst strafbar – etwa wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) oder Vortäuschung einer Straftat (§ 145d StGB). In der Praxis werden Falschbeschuldigungen jedoch selten strafrechtlich verfolgt, wenn kein eindeutiger Beweis für die Unwahrheit vorliegt. Wir setzen alles daran, die Glaubwürdigkeit des Vorwurfs juristisch fundiert zu erschüttern.
Langjährige Erfahrung im Strafrecht
Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei
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