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Katja Günther Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Anzeige wegen Steuerhinterziehung? Jetzt frühzeitig anwaltlich reagieren

Eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung ist kein Bagatelldelikt – es drohen hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Schon kleinere Fehler in der Steuererklärung können Ermittlungen auslösen. Als Fachanwältin für Strafrecht unterstütze ich Sie diskret und zielgerichtet – von der ersten Einschätzung bis zur Verteidigung im Verfahren.

Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung
Spezialisiert auf Strafverteidigung in München
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Haft
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Was genau ist Steuerhinterziehung – und wie schnell gerät man ins Visier?

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand gegenüber dem Finanzamt vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben macht oder steuerlich relevante Angaben unterlässt – mit dem Ziel, die Steuerlast zu verringern. Die gesetzliche Grundlage bildet § 370 der Abgabenordnung (AO). Anders als oft angenommen, genügt bereits das Verschweigen von Einnahmen, das falsche Ansetzen von Ausgaben oder eine verspätete Abgabe der Steuererklärung.

Besonders tückisch: Viele Betroffene handeln nicht in krimineller Absicht, sondern unterschätzen steuerliche Pflichten oder verlassen sich auf unvollständige Beratung. Auch sogenannte „Steuerverkürzung“ oder die Nichtmeldung ausländischer Konten kann ausreichen, um ein Strafverfahren auszulösen.

Einnahmen aus Selbstständigkeit oder Vermietung werden nicht angegeben

Wer Einkünfte bewusst verschweigt, riskiert schnell den Vorwurf der Steuerhinterziehung – selbst bei vermeintlich kleinen Beträgen.

Bewusste Manipulation der Buchhaltung oder Kassenführ

Unplausible Kassenbewegungen, doppelte Belege oder fehlende Buchungen gelten als typische Anzeichen für strafbare Handlungen.

Nutzung von Scheinrechnungen oder Scheinfirmen

Rechnungen ohne echte Leistung oder von Briefkastenfirmen können nicht nur steuerlich, sondern auch strafrechtlich gravierende Folgen haben.

Verschweigen von Kapitalerträgen oder Auslandskonten

Wer Zinsen, Dividenden oder Konten im Ausland nicht offenlegt, macht sich schnell angreifbar – insbesondere seit dem internationalen Kontenabgleich.

Welche Strafen bei Steuerhinterziehung drohen - Überblick & Einordnung

Bei einer Verurteilung drohen – je nach Delikt – folgende Konsequenzen:

Geldstrafe bei geringer Hinterziehungssumme

Wird der Schaden als gering bewertet, droht in der Regel eine Geldstrafe – oft in Kombination mit Nachzahlungen.

Freiheitsstrafe auf Bewährung

Bei mittleren Summen kann das Gericht Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren aussprechen – meist zur Bewährung.

Freiheitsstrafe ohne Bewährung ab 50.000 €

Ab dieser Grenze wird in der Regel keine Bewährung mehr gewährt – auch bei Ersttätern.

Besonders schwere Fälle: bis zu 10 Jahre Haft

Bei bandenmäßiger Steuerhinterziehung oder bei besonders hohen Summen (§ 370 Abs. 3 AO) kann das Strafmaß bis zu zehn Jahre betragen.
Die Strafen für Steuerhinterziehung richten sich nach der Höhe der hinterzogenen Steuern, dem Verhalten des Beschuldigten und dem Zeitpunkt der Aufklärung. Wer frühzeitig kooperiert oder eine wirksame Selbstanzeige einreicht, kann mit milderen Konsequenzen rechnen.

Ohne anwaltliche Begleitung drohen jedoch Geldstrafen, Bewährungsstrafen oder im Extremfall auch Freiheitsstrafen – insbesondere bei gewerbsmäßigem Vorgehen oder hohen Summen.

Neben den strafrechtlichen Folgen zieht ein Verfahren oft auch erhebliche berufliche und finanzielle Konsequenzen nach sich – bis hin zu Nachzahlungsforderungen, Zinsen und Reputationsverlust.

"Eine Steuerhinterziehung ist eine Straftat und kann mit Geld- und/ oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Schuldig macht sich der oder diejenige, der/die sich durch falsche oder fehlende Angaben zu den eigenen Steuern einen Steuervorteil verschafft."

#Strafverteidigung #erfahren #mitBiss

Ablauf und mögliche Ausgänge eines Steuerstrafverfahrens

Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung beginnt häufig unbemerkt: Es kann mit einer anonymen Anzeige, einer Betriebsprüfung oder einem Hinweis aus dem Ausland starten. In der Regel wird der Betroffene vom Finanzamt oder der Steuerfahndung zur Stellungnahme aufgefordert – häufig per Anhörungsbogen oder direkt im Rahmen einer Durchsuchung.

Bereits zu diesem Zeitpunkt ist höchste Vorsicht geboten. Jede unüberlegte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Die Ermittlungen umfassen meist die Auswertung von Kontounterlagen, Buchhaltungen, Steuererklärungen und sogar E-Mail-Kommunikation. Je nach Komplexität und Umfang kann das Verfahren Monate oder sogar Jahre dauern.

Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung einholt, kann in vielen Fällen durch geschickte Kommunikation, Rückzahlungen und Einsichtnahme in die Akten erheblichen Schaden vermeiden – und mitunter sogar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Sehen Sie sich mit einer Anhörung oder gar Durchsuchung in Steuerstrafsachen konfrontiert, ist es allerhöchste Zeit mit einem Fachanwalt zu sprechen, da Steuerstrafverfahren auch mit längeren Haftstrafen geahndet werden können. Gerne stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.

Elemente eines Strafverfahrens: Steuerhinterziehung

Ein strafrechtliches Verfahren kann viele Formen annehmen – von der überraschenden Hausdurchsuchung bis hin zur internationalen Rechtshilfe. In jedem Stadium ist professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.
Kontakt aufnehmen089 - 896 741 7719

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung – meist bei vermeintlich klarer Beweislage. Er kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.

Festnahme / Verhaftung

Kommt es zu einer Festnahme oder Verhaftung, wird der Beschuldigte seiner Freiheit entzogen – z. B. bei Fluchtverdacht oder akuter Wiederholungsgefahr. In solchen Fällen zählt jede Minute: Wir prüfen Haftgründe, legen Beschwerde ein und beantragen ggf. sofortige Haftprüfung.

Hausdurchsuchung oder Online-Durchsuchung 

Eine Durchsuchung kann die Wohnung, das Auto oder digitale Geräte betreffen. Oft trifft sie Betroffene völlig überraschend. Wir klären, ob die Maßnahme rechtmäßig war, begleiten das Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – insbesondere im Umgang mit beschlagnahmten Geräten und Dateien.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie das Anfertigen von Fotos, Fingerabdrücken oder DNA-Proben. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und wie Sie sich verhalten sollten.

Strafverfahren

Das eigentliche Strafverfahren umfasst die Ermittlungen, Anklageerhebung und ggf. Hauptverhandlung. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft, wie der Ausgang verläuft. Als Verteidiger begleiten wir Sie ab dem ersten Schritt – mit klarer Strategie und dem Ziel, unnötige Eskalation zu vermeiden.

Revision

Nach einem Urteil besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Revision. Dabei wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft – etwa fehlerhafte Beweiswürdigung, Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Rechtsanwendung. Wir analysieren das Urteil und beraten zur Erfolgsaussicht.

Untersuchungshaft / Haft

Untersuchungshaft darf nur bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit, stellen Haftprüfungsanträge und setzen uns für eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung ein – z. B. durch Meldeauflagen oder Kaution.

Internationale Rechtshilfe

Wird ein Verfahren grenzüberschreitend geführt – z. B. bei Datenabfragen, Auslieferung oder Zeugenvernehmungen im Ausland – greifen Vorschriften der internationalen Rechtshilfe. Wir vertreten Sie auch in solchen Konstellationen und stimmen uns mit ausländischen Behörden und Kanzleien ab.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Günther bei Steuerhinterziehung

Das äußerst komplexe Steuerrecht legt nahe, dass der zu beauftragende Beistand über die entsprechende Spezialisierung verfügt, um den Sachverhalt genauestens prüfen zu können. Die steuerrechtliche Qualifikation eines Beraters ist ein absolutes Muss. Entwickelt sich eine Betriebsprüfung zu einem Steuerstrafrechtverfahren, ist ein Anwalt mit guten Kenntnissen im Steuer-, sowie im Strafrecht zu empfehlen. Es kann auch hilfreich sein einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Als Fachanwältin für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung und zertifizierter Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht (DAA) biete ich Ihnen kompetente und diskrete Verteidigung – zugeschnitten auf Ihren Fall.

Was Sie bei mir erwartet:

Fachliche Expertise auf hohem Niveau

Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht mit über 19 Jahren Erfahrung – zusätzlich unterstützt durch Prof. Dr. Gottfried Rühlemann, Professor für internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht an der Hochschule München.

Persönliche Beratung ohne Umwege

Ich erkläre, was passiert – ohne juristisches Fachchinesisch und mit offenem Ohr für Ihre Sorgen.

Individuelle Verteidigung statt Standardlösung

Jeder Fall ist anders. Ich entwickle eine Strategie, die zur Persönlichkeit und Lebenssituation passt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Team der Kanzlei für Strafverteidigung Günther

Zu den gravierendsten Fehltritten gehört, unvorbereitet auf Anhörungsbögen zu reagieren oder gar Auskünfte ohne vorherige Akteneinsicht zu geben – jede unbedachte Antwort kann später gegen Sie verwendet werden. Ebenso fatal ist es, eine Durchsuchung der Büro- oder Privaträume ohne anwaltliche Begleitung zu überstehen: Oft nutzen Ermittler diesen Moment, um Zeugenaussagen zu protokollieren oder Unterlagen sicherzustellen. Weitere typische Fehler sind das Zögern mit einer Selbstanzeige, das Unterlassen rechtzeitiger Rückzahlungen und das Unterschätzen der Verfahrensdauer, die sich bei komplexen Fällen schnell über Monate oder Jahre hinziehen kann. Wer hingegen frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzieht, wahrt sein Schweigerecht, erlangt rechtzeitig Akteneinsicht und kann mögliche Schadensbegrenzung oder Verfahrenseinstellungen wirksam erreichen.

Verjährung ist nicht gleich Verjährung bei der Steuerhinterziehung. Man muss zwischen der steuerrechtlichen und der strafrechtlichen Verjährung differenzieren:

  • Strafrechtliche Verfolgungsverjährung: hier wird der Zeitraum geregelt, der den Behörden nach Beendigung der Tat verbleiben, um ein Ermittlungsverfahren oder ähnliche Maßnahmen einzuleiten. Diese Frist ist auf fünf Jahre und bei besonders schweren Fällen auf zehn Jahre
  • Steuerrechtliche Festsetzungsverjährung: diese Verjährungsart beschreibt den retrospektiven Zeitraum, für welchen das Finanzamt geänderte Steuerbescheide erlassen kann. Im Falle der Steuerhinterziehung kann die Finanzverwaltung mindestens zehn Jahre rückwirkend geänderte Steuerbescheide erlassen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob bereits eine Geldstrafe, Geldbuße oder Freiheitsstrafe erlassen worden ist. Die Steuern für die vergangenen Jahre sind samt Nachzahlungszinsen und Hinterziehungszinsen zu entrichten. Mit 6 % jährlich schlagen diese Zinsen nicht insignifikant zu Buche.

Sofern Sie den begründeten Verdacht haben bei den eigenen Steuern Versäumnisse begangen zu haben, die unter die oben erwähnten Straftatbestände fallen, bleibt Ihnen unter Umständen noch die Möglichkeit einer Selbstanzeige. Die Selbstanzeige ist jedoch kein Freifahrtsschein und zieht in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren nach sich. Die Beseitigung der Strafbarkeit ist zwar durch eine Selbstanzeige möglich, kann jedoch unter Umständen unwirksam sein. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Steuerbehörde die Ermittlungen bereits intern aufgenommen hatte.

Weiterführende Informationen haben wir für Sie in unserem Beitrag zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zusammengetragen. In jedem Fall empfiehlt es sich beim Verdacht der Steuerhinterziehung einen Anwalt hinzuzuziehen.

Finanzämtern oder in einer Steuerfahndung zusammengefasst. Dies kann sich je nach Bundesland unterscheiden.

Sollten Sie auf der Suche nach einer Vorlage oder einem Musterschreiben für die Selbstanzeige beim Finanzamt sein, so raten wir Ihnen dringend davon ab die Selbstanzeige auf diese Weise zu stellen. Steuerhinterziehung ist eine Straftat und kann auch aufgrund der Komplexität des Steuerrechts zu nicht vorhergesehenen Komplikationen und weiterführenden Ermittlungen gegen Sie führen. Die Möglichkeiten hier Fehler zu machen sind enorm und können in erheblichen Geld-, sowie Freiheitsstrafen münden.

Ein erfahrener Rechtsbeistand (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht) kann Sie in diesem Fall kompetent beraten und die Umstände im Detail beleuchten. Katja Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und verteidigt ihre Mandanten mit Leidenschaft und Sachverstand. Gerne unterstützen wir Sie bei dieser ernstzunehmenden Angelegenheit. Vereinbaren Sie unverzüglich einen Beratungstermin mit uns. Gemeinsam können wir die Sachlage analysieren und das weitere Vorgehen definieren.

Im deutschen Strafrecht ist der Begriff „Steuerbetrug“ umgangssprachlich, juristisch korrekt spricht man von „Steuerhinterziehung“ nach § 370 Abgabenordnung (AO). Beide Begriffe meinen im Kern dasselbe: das vorsätzliche Verheimlichen oder Falschdarstellen steuerlich relevanter Tatsachen, um eine Steuerverkürzung zu erreichen.

Anders als beim klassischen Betrug nach § 263 StGB steht bei der Steuerhinterziehung nicht die Täuschung eines Menschen im Vordergrund, sondern das gezielte Irreführen der Finanzbehörden. Ob es sich um nicht erklärte Einnahmen, manipulierte Buchführung oder verschleierte Auslandskonten handelt – entscheidend ist stets der Vorsatz, Steuern zu sparen.

Kurzum: „Steuerbetrug“ ist kein eigener Straftatbestand, sondern ein umgangssprachlicher Begriff für Steuerhinterziehung – mit denselben strafrechtlichen Folgen.

Langjährige Erfahrung im Strafrecht

Als Strafverteidigerin in München vertrete ich Mandant:innen in nahezu allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete meiner Kanzlei

Isabel Zentgraf

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Günther gemacht. Kompetente und und hochprofessionelle Beratung. Die Arbeit von Frau Günther war absolut zielführend. Mit großem Vertrauen empfehle ich Sie gerne weiter.
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Simon Höfter

Tolle Kanzlei! Das Team um Frau Günther arbeitet sehr erfahren, professionell und sachkundig. Mit Frau Günther trifft man die beste Wahl für seine Strafverteidigung. Ich bin sehr dankbar für alles, was die Kanzlei für mich getan hat und kann Frau Günther und ihr Team nur bestens empfehlen!
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Susanne Müller

Frau Günther hat mich sehr professionell und gut vertreten. Eine sympathische Kanzlei - es wurde sich viel Zeit für mich genommen und immer umgehend gehandelt. Ich kann Frau Günther nur weiterempfehlen, hoffe aber ihre Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen. Danke und LG
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Alina müller

Top Anwältin! Hat mir durch Ihre ruhige und positive Art sehr geholfen nicht die Nerven zu verlieren. Fachlich sehr kompetent und jederzeit ansprechbar. Letztendlich wurde das gewünschte Ergebnis erzielt, was mir meine berufliche Existenz sichert. Ich bin Frau Günther unendlich dankbar und kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen!!
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Ihre Experten für Strafrecht in München: Prof. Dr. Gottfried Rühlemann (Kooperationspartner) und Katja Günther, Ihrer Strafverteidigerin. Frau Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und zertifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht..
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