Beschuldigt wegen Betrugs?
Wir verteidigen Sie für eine Zukunft in Freiheit.

Sollten Sie des Betrugs beschuldigt werden, ist es entscheidend, unsere spezialisierten Anwälte in München frühzeitig einzuschalten. Wir bieten Ihnen eine fachkundige, diskrete und zielgerichtete Verteidigung, um Ihre Interessen zu wahren.

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Strafverteidiger für Betrug in München

Katja Günther ist Fachanwältin für Strafrecht und Strafverteidigerin aus München.

Prof. Dr. Gottfried Rühlemann ist Professor für internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht an der Hochschule München.

Strafmaß bei Betrug

Bei Betrug drohen bis zu 5 Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Zentral ist § 263 StGB, in dem Betrug als eine Straftat definiert wird, bei der der Ausübende sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen möchte. Auch versuchter Betrug ist strafbar. Wenn ein versuchter Betrug begangen wird, kann die Strafe im Vergleich zu einem vollendeten Betrug jedoch milder ausfallen. Zudem finden sich Definitionen von besonders schwerem Betrug, bandenmäßigem Vorgehen sowie Regelungen über die Anordnung von Führungsaufsicht gemäß § 68a StGB.

 

Betrug oder Diebstahl?

In der Arbeit eines Strafverteidigers stellt sich oftmals die Frage nach der Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl. Letzterer ist dann gegeben, wenn eine Sache einfach genommen wird, während Betrug dafür sorgt, dass der entsprechende Gegenstand aufgrund der entstandenen Täuschung freiwillig übergeben wird. Ebenfalls nicht unter Betrug fallen die Unterschlagung sowie der Trickdiebstahl.

Tatbestände von Betrug

Im Strafrecht unterscheidet man bei Betrug zwischen zwei wesentlichen Tatbeständen, nämlich den objektiven und den subjektiven Tatbestand.

  • Der objektive Tatbestand setzt voraus, dass der Betrüger sein Gegenüber durch eine Täuschung über Tatsachen in einen Irrtum führt. Dabei muss der Getäuschte entweder bereits von falschen Tatsachen ausgegangen sein oder aber, wenn er anfänglich noch im Ungewissen war, sich nicht auf das Glatteis führen lassen. Zudem ist erforderlich, dass das Vermögen des Getäuschten negativ beeinträchtigt wird und hieraus ein Vermögensschaden entsteht. Auch ein eklatantes Missverhältnis zwischen einer erbrachten Leistung und einer Gegenleistung kann als Betrug gelten.
  • Damit einher geht ein subjektiver Tatbestand. Dieser besteht zum einen im Vorsatz, zum anderen in der Bereicherungsabsicht des Betrügers. Der Täter muss also nicht nur die Täuschungshandlung selbst durchführen, sondern auch den Vorsatz haben, sich durch diese Handlung einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Wenn der erwartete Vorteil dem Nachteil des Geschädigten entspricht, kann davon ausgegangen werden, dass der Täter eine Bereicherungsabsicht hatte. Dies kann auch der Fall sein, wenn der Täter beispielsweise einen Gegenstand zu einem überhöhten Preis verkauft oder einen Kaufvertrag vorsätzlich irreführend gestaltet. Wenn somit der erwartete Vorteil dem Nachteil des Geschädigten entspricht, so ist auf jeden Fall von Betrug auszugehen.

Warum ein Strafverteidiger bei Betrug?

Ein Strafverteidiger kann eine fundierte Einschätzung der Sachlage vornehmen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie bei Anklage wegen Betrugs entwickeln. Somit kann eine frühzeitige Beauftragung eines Anwalts dabei helfen, das Strafmaß zu minimieren oder sogar ein Verfahren gegen den Beschuldigten zu vermeiden.

Elemente des Strafverfahrens​

Kanzlei Günther - Strafrecht in München

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