Deutsches Gesetz zum Europäischen Haftbefehl ist nichtig
Mutmaßliche Straftäter mit deutschem Pass dürfen vorerst nicht mehr ans Ausland ausgeliefert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl am Montag für nichtig erklärt. Damit muss der Gesetzgeber ein neues Gesetz erlassen, um den EU-Haftbefehl in deutsches Recht umzusetzen. Das Karlsruher Gericht gab der Verfassungsbeschwerde des unter Terrorverdacht stehenden Deutsch-Syrers Mamoun Darkazanli […]
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