Haben Sie Anklage, Vorladung oder Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen?

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Die Definition ist nicht immer eindeutig, weswegen auch das zu erwartende Strafmaß stark auf die Argumentation vor Gericht ankommt. Hier wird in § 225 StGB festgelegt, wann eine Person überhaupt als „schutzbefohlen“ gilt.

Täter-Opfer-Beziehungen und Schutzbefohlene im Strafrecht

In der Praxis eines Fachanwalts für Strafrecht ist genau zu unterscheiden, in welcher Beziehung Opfer und Täter zueinander stehen. Als Schutzbefohlener kann beispielsweise eine Person unter 16 Jahren gelten, die betreut wird oder sich beim Täter in einer Ausbildung befindet. Zudem existieren die Paragraphen § 174 a bis c, in denen sexuelle Handlungen an behördlich verwahrten Personen, Kranken, Hilfebedüftigen sowie die Ausnutzung einer Amtsstellung definiert werden. Ebenfalls strafbar ist der sexuelle Missbrauch, wenn dabei eine volljährige Person betroffen ist, die wegen einer seelischen, einer geistigen oder einer körperlichen Krankheit bzw. wegen eines Suchtproblems in einem Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis zum Angeklagten steht.

Erfahrene Strafverteidigung in München

Als Leiterin einer Kanzlei für Strafrecht in München, sind mir die juristischen Herausforderungen in diesem Bereich wohlbekannt. Entsprechend finden sich stets Ansatzpunkte für eine kompetente und zielorientierte Rechtsberatung. Gerne stehe ich Ihnen bei all Ihren Anliegen hilfreich zur Verfügung.

Bei sexuellem Kindesmissbrauch und Missbrauch von Schutzbefohlenen drohen bis zu 10 Jahre Haft.

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen fällt in den Bereich der Misshandlung von Schutzbefohlenen und ist in § 225 StGB festgelegt. Ebenfalls relevant ist § 174 StGB, der sich explizit auf die Vornahme sexueller Handlungen gegenüber Schutzbefohlenen bezieht.

 
 

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Kanzlei Günther - Strafrecht in München

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